Wirtschaft

Europas 28. Regime nimmt Gestalt an

Warum die EU eine eigene Unternehmensform schaffen will – und wie realistisch die EU Inc. bis 2028 ist

7 Min.

23.08.2026

Vorstellung der EU Inc. am 18. März 2026 in Brüssel: Die neue Gesellschaftsform soll zum Kern eines sogenannten 28. Regimes für Unternehmen in Europa werden.

Die EU will mit der »EU Inc.« eine neue, europaweit nutzbare Gesellschaftsform schaffen. Geplant sind digitale Gründung binnen 48 Stunden, höchstens 100 Euro Kosten und kein vorgeschriebenes Mindestkapital. Doch noch ist das 28. Regime nicht beschlossen – und gerade bei Mitbestimmung, Missbrauchsschutz und nationalem Recht beginnt der politische Streit.

  • 27 Staaten.
  • Mehr als 60 Gesellschaftsformen.
  • 48 Stunden.
  • Maximal 100 Euro.
  • Und 0 Euro vorgeschriebenes Mindestkapital.

Man könnte fragen, ob Europa angesichts von mehr als 60 bestehenden Gesellschaftsformen wirklich noch eine weitere braucht.

Die EU-Kommission beantwortet diese Frage mit einem ziemlich entschiedenen Ja.

Am 18. März 2026 legte sie ihren Verordnungsvorschlag für die EU Inc. vor. Hinter dem etwas amerikanisch klingenden Namen steckt der Kern eines sogenannten 28. Regimes: Neben den Gesellschaftsrechten der 27 Mitgliedstaaten soll ein freiwilliger, weitgehend einheitlicher europäischer Rechtsrahmen treten.

Eine GmbH würde dadurch ebenso wenig verschwinden wie die niederländische BV oder die estnische OÜ. Unternehmen bekämen aber eine weitere Wahl. Und die soll vor allem eines sein: einfacher. Gründen in 48 Stunden

Nach dem Kommissionsentwurf soll eine EU Inc. vollständig digital gegründet werden können. Wer die standardisierten europäischen Satzungsmuster nutzt, soll innerhalb von 48 Stunden im Register stehen. Die Kosten des beschleunigten Verfahrens dürfen 100 Euro nicht überschreiten.

Ein gesetzliches Mindestkapital ist nicht vorgesehen. Das Gesellschaftskapital darf sogar dauerhaft 0 Euro betragen.

Ganz ohne Gläubigerschutz soll das allerdings nicht funktionieren. Ausschüttungen an Gesellschafter wären unter anderem an Bilanz- und Solvenztests gebunden.

Gründer könnten frei wählen, in welchem EU-Mitgliedstaat die Gesellschaft ihren satzungsmäßigen Sitz hat. Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung müssten zwar innerhalb der EU liegen – aber nicht zwingend im selben Staat. Auch bestehende Unternehmen sollen in die neue Rechtsform wechseln können. 

Nicht nur die Gründung soll digital werden

Die EU Inc. ist deshalb mehr als eine europäische Ein-Euro-GmbH ohne den Euro.

Der Kommissionsvorschlag zieht die Digitalisierung durch den gesamten Lebenszyklus des Unternehmens: Kapitalerhöhungen, neue Anteile, Gesellschafterbeschlüsse und Anteilsübertragungen sollen grundsätzlich online möglich sein.

Auch Finanzierungsinstrumente, die im internationalen Start-up-Geschäft längst üblich sind, sollen leichter nutzbar werden. Dazu gehören etwa SAFEs – Simple Agreements for Future Equity, bei denen Investoren zunächst Kapital bereitstellen und dafür später Unternehmensanteile erhalten können.

Hinzu kommt ein europäisches Modell für Mitarbeiterbeteiligungen. Bei den vorgesehenen EU Employee Stock Options soll die Besteuerung grundsätzlich erst einsetzen, wenn die zugrunde liegenden Anteile veräußert werden. Die jeweiligen nationalen Steuersätze werden dadurch allerdings nicht vereinheitlicht.

Das Ziel ist offensichtlich: Wer in Europa gründet, soll für schnelles internationales Wachstum nicht erst seine gesellschaftsrechtliche Heimat wechseln müssen.

Ganz europäisch ist die EU Inc. trotzdem nicht 

Hier bekommt das Wort vom »28. Regime« einen kleinen Haken. Denn die EU Inc. wäre keine vollständig vom nationalen Recht losgelöste europäische Gesellschaftswelt.

Wo die geplante Verordnung keine eigenen Regeln enthält, greift weiterhin das Recht des Staates, in dem die Gesellschaft registriert ist. Das betrifft unter anderem Teile des Steuer-, Arbeits- und Sozialrechts.

Selbst der deutsche Startup-Verband, ein ausdrücklicher Befürworter der EU Inc., bezeichnet den bisherigen Entwurf deshalb als eine Art Minimum Viable Product: ein funktionierender Anfang, aber noch nicht der vollständig supranationale Gegenentwurf zur amerikanischen Delaware Corporation.

Auch das geplante europäische Register ist zunächst weniger revolutionär, als der Begriff vermuten lässt. Die Gründung soll zuerst über eine zentrale EU-Schnittstelle erfolgen, die bestehende nationale Register miteinander verbindet. Ein wirklich zentrales EU-Register soll erst in einem weiteren Schritt entstehen.

Der politische Rückenwind ist erheblich

Die Initiative kommt von der Europäischen Kommission unter Ursula von der Leyen. Der Gedanke eines 28. Regimes war bereits in ihren politischen Leitlinien angekündigt worden und bekam durch die Debatte um Europas mangelnde Wettbewerbsfähigkeit zusätzlichen Schub.

Im Start-up-Ökosystem fällt die Resonanz deutlich positiv aus.

Der deutsche Startup-Verband spricht von einem großen Schritt für Gründen und Skalieren in Europa. Eine Bitkom-Befragung unter deutschen Tech-Start-ups vom Juli 2026 zeigt ebenfalls erhebliches Interesse: 62 Prozent würden ihr nächstes Start-up als EU Inc. gründen, nur zehn Prozent schließen dies für sich aus.

Auch die Bundesregierung unterstützt die Zielsetzung. Sie hat allerdings ausdrücklich klargemacht, dass die deutsche Unternehmensmitbestimmung durch die neue Rechtsform nicht unterlaufen werden dürfe.

Ähnlich sieht es im Rat aus. Bei einer Aussprache der zuständigen EU-Minister Ende Mai wurde der Vorschlag grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig verlangten zahlreiche Staaten stärkere Sicherungen gegen Betrug, Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Auch über die richtige europarechtliche Grundlage sowie Arbeitnehmerrechte wird diskutiert.

Dort liegen die Konfliktlinien

Besonders kritisch äußert sich der Europäische Gewerkschaftsbund ETUC. Er fürchtet, dass Unternehmen über die freie Wahl ihres Registersitzes Arbeitnehmerrechte und Mitbestimmung umgehen könnten, und stellt zudem die von der Kommission gewählte Rechtsgrundlage infrage.

Auch aus der deutschen Notarschaft kommt Widerstand. Kritisiert werden unter anderem die weitgehende Digitalisierung ohne obligatorische Beteiligung eines Notars bei Anteilsübertragungen, Fragen der Identitätsprüfung und ebenfalls die Rechtsgrundlage des Vorhabens.

Das sind keine Nebensächlichkeiten.

Denn der eigentliche politische Balanceakt lautet: Wie einfach kann man eine Gesellschaft gründen und bewegen, ohne genau jene Kontrollen abzubauen, die Gläubiger, Beschäftigte und Geschäftspartner schützen sollen?

Wo steht das Gesetz gerade?

Die EU Inc. befindet sich im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Europäisches Parlament und Rat müssen sich deshalb auf einen gemeinsamen Text einigen.

Im Parlament ist der Rechtsausschuss federführend. Berichterstatter René Repasi von der sozialdemokratischen S&D-Fraktion legte Ende Juni seinen ersten Berichtsentwurf vor; im Juli folgten umfangreiche Änderungsanträge. Offiziell wartet das Verfahren derzeit noch auf die Entscheidung des Ausschusses. Eine erste Befassung des Plenums ist nach derzeitiger Planung für Oktober vorgesehen.

Auch der Rat arbeitet bereits am Text. Mitte Juli lag ein erster Kompromissvorschlag der Ratspräsidentschaft vor, die Beratungen der zuständigen Arbeitsgruppe werden im September fortgesetzt.

Von einem abgeschlossenen Kompromiss oder bereits laufenden Trilog kann Ende August daher noch keine Rede sein.

Die Kommission drängt dennoch aufs Tempo: Parlament und Rat sollen sich möglichst bis Ende 2026 einigen.

Kommt die EU Inc. wirklich?

Dass das Vorhaben vollständig scheitert, erscheint derzeit eher unwahrscheinlich. Kommission, die große Mehrheit der Mitgliedstaaten, Teile des Europäischen Parlaments, die Bundesregierung und weite Teile der Start-up-Wirtschaft unterstützen zumindest die Grundidee.

Wesentlich unsicherer ist, wie viel vom ursprünglichen Entwurf am Ende übrig bleibt. Mitbestimmung, Registerwahl, Kapitalregeln, Kontrolle bei Gründung und Anteilsübertragungen sowie die Abgrenzung zum nationalen Recht bieten reichlich Stoff für Änderungen. Eine Einigung bis Jahresende ist deshalb möglich, aber ambitioniert.

Und selbst dann könnten Gründer noch nicht am 1. Januar 2027 auf »EU Inc.« klicken. Der Kommissionsentwurf sieht vor, dass die Verordnung erst zwölf Monate nach ihrem Inkrafttreten angewendet wird.

Realistisch würde die neue Rechtsform damit frühestens 2028 praktisch verfügbar. Sollte sie kommen, wäre ihre wichtigste Neuerung vielleicht ohnehin nicht das Mindestkapital von 0 Euro.

Sondern die Idee dahinter:

Ein Unternehmen soll in Europa irgendwann genauso selbstverständlich über Grenzen wachsen können wie sein Geschäftsmodell.

Stefanie S. Klief

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