Daniel Günther, läutet zur Eröffnung der Kieler Woche 2026 mit einer Schiffsglocke
Es ist kein Oppositionspolitiker, der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche derzeit besonders deutlich widerspricht. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther warnt seinen Parteifreund Friedrich Merz in einem Brief vor den energiepolitischen Plänen der Bundesregierung. Er habe »größtmögliche Sorge«, dass EEG-Novelle und Netzpaket Deutschland und seinem Bundesland schadeten. Damit trifft der Streit nun den Kern der CDU – und eine grundsätzliche Frage der Energiewende: Wie lassen sich ihre Kosten senken, ohne ausgerechnet jene Investitionen auszubremsen, die künftig fossile Abhängigkeiten reduzieren sollen?
Günther fürchtet den falschen Zeitpunkt
Der Zeitpunkt seiner Intervention ist kein Zufall.
Günther verweist auf die jüngsten Verwerfungen an den Energiemärkten und warnt davor, Deutschland erneut einer fossilen Preiskrise auszusetzen. Seine Schlussfolgerung ist eindeutig: Der Ausbau erneuerbarer Energien müsse beschleunigt werden. Dort sieht er Reiches Reformkurs als Risiko.
Besonders kritisch bewertet der Ministerpräsident die geplanten Änderungen bei Photovoltaik und Windkraft sowie den sogenannten Redispatchvorbehalt. Seine Sorge: Wer Investoren neue Risiken aufbürdet und gleichzeitig Förderbedingungen verschlechtert, könnte zwar auf dem Papier Systemkosten sparen – in der Realität aber Projekte verteuern oder verhindern.
Der Streit reicht damit weiter als die übliche Auseinandersetzung zwischen Befürwortern und Gegnern erneuerbarer Energien. Reiche und Günther gehören derselben Partei an. Beide stellen das Ausbauziel grundsätzlich nicht infrage.
Uneinig sind sie darüber, nach welchen ökonomischen Regeln dieser Ausbau künftig funktionieren soll.
Reiche baut das EEG grundsätzlich um
Mit dem EEG 2027 will die Bundesregierung einen Systemwechsel einleiten. Das bisherige Fördersystem soll stärker an Marktpreisen, Netzzustand und tatsächlichen Systemkosten ausgerichtet werden. Die Bundesregierung hält zugleich am Ziel fest, bis 2030 mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu decken.
Dafür sind zusätzliche Windkraft-Ausschreibungen vorgesehen. Gleichzeitig sollen Förderinstrumente grundlegend verändert werden.
Für kleine neue Solaranlagen läuft die klassische feste Einspeisevergütung aus. Bei Anlagen unter 25 Kilowatt gibt es noch eine Übergangsphase bis Ende 2028. Während dieser Zeit soll die Förderung jedoch nur noch drei statt bislang 20 Jahre laufen und auf 5,2 Cent je Kilowattstunde sinken.slang 20 Jahre laufen und auf 5,2 Cent je Kilowattstunde sinken.
Danach sollen auch kleine Erzeuger ihren Strom stärker über den Markt verkaufen. Der Gedanke dahinter ist nachvollziehbar: Strom soll dort produziert und eingespeist werden, wo er gebraucht wird und wirtschaftlichen Wert besitzt – nicht allein deshalb, weil eine staatliche Vergütung garantiert ist.
Doch ausgerechnet bei kleinen Dachanlagen bezweifelt Günther, dass Nutzen und politischer Schaden dieser Umstellung in einem vernünftigen Verhältnis stehen.
Der Wind bekommt einen Pachtdeckel
Noch ungewöhnlicher ist ein anderer Eingriff. Reiche will die Pachten für Flächen begrenzen, auf denen EEG-geförderte Windenergieanlagen errichtet werden. Vereinfacht soll der Eigentümer künftig höchstens 3,5 Prozent des rechnerisch erzielbaren Jahresertrags einer Anlage als Pacht erhalten können.
Die Obergrenze soll für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 19 Jahre gelten. Hintergrund sind stark gestiegene Grundstückspreise an begehrten Windstandorten. Für einzelne Anlagen werden mittlerweile Pachtforderungen von mehreren Hunderttausend Euro pro Jahr genannt.
Das Problem daran: Hohe Grundstückskosten bleiben nicht zwangsläufig beim Projektentwickler hängen. Sie fließen in dessen Kalkulation ein. Benötigt ein Windpark dadurch eine höhere Vergütung, um wirtschaftlich zu sein, können sich die Kosten letztlich auch in höheren Geboten bei EEG-Ausschreibungen niederschlagen.
Damit finanziert der Staat indirekt einen Teil des Wettbewerbs um knappe Windflächen.
Bis zu 37 Milliarden Euro – theoretisch
Wie groß dieser Effekt sein könnte, hat die Forschungsstelle für Energiewirtschaft im Auftrag des Verbands kommunaler Unternehmen berechnet.
Das Ergebnis klingt zunächst spektakulär. Verglichen mit einem bundesweiten durchschnittlichen Pachtsatz von zehn Prozent könnte eine Begrenzung auf 3,5 Prozent die EEG-Förderkosten bis 2045 um rund 13 Milliarden Euro senken. Bei angenommenen Pachten von 20 Prozent steigt das rechnerische Einsparpotenzial sogar auf 37 Milliarden Euro.
Nimmt man dagegen fünf Prozent als Vergleich, bleiben noch etwa drei Milliarden Euro. Diese enorme Spannbreite ist entscheidend.
Das Gutachten beweist nicht, dass der Bundeshaushalt tatsächlich 37 Milliarden Euro sparen wird. Es zeigt, wie stark das Ergebnis davon abhängt, welches Pachtniveau sich ohne gesetzliche Begrenzung künftig entwickelt hätte.
Hinzu kommt die Interessenlage: Auftraggeber ist der Verband kommunaler Unternehmen, der sich selbst seit Monaten für eine gesetzliche Begrenzung ausgesprochen hat. Die Berechnung liefert damit ein wichtiges Argument für Reiches Ansatz – aber keine sichere Prognose seiner tatsächlichen Haushaltswirkung.
Auch hohe Pachten können den Ausbau bremsen
Ganz von der Hand zu weisen ist das Problem allerdings nicht. Wo mehrere Projektentwickler um wenige geeignete Flächen konkurrieren, steigen die Pachtangebote. Das kann einen Wettbewerb erzeugen, bei dem nicht zwangsläufig der effizienteste Windpark gewinnt, sondern derjenige, der zunächst die höchsten Grundstückskosten akzeptiert.
Der Verband kommunaler Unternehmen warnt sogar davor, dass manche in besseren Marktphasen geschlossenen Verträge inzwischen wirtschaftlich kaum noch tragfähig seien und nachverhandelt werden müssten.
Ein Pachtdeckel könnte diesen Wettbewerb begrenzen. Nach Berechnungen der FfE könnten Eigentümer unter der geplanten Regelung je nach Anlagentyp weiterhin etwa 24.000 bis 37.000 Euro jährlich pro Windenergieanlage erhalten. Das Gutachten legt dafür eine direkt beanspruchte Fläche von etwa einem halben Hektar zugrunde.
Aus Sicht der Befürworter bleibt Windkraft damit für Grundstückseigentümer attraktiv – nur extreme Pachtforderungen würden verhindert.
Doch Eigentümer und Windbranche sehen ein anderes Risiko
Die Gegenseite warnt vor einem Eingriff mit unerwünschten Folgen.
Waldbesitzer, Projektentwickler und Teile der Energiebranche befürchten, dass Eigentümer geeignete Flächen nicht mehr zur Verfügung stellen könnten oder auf andere Vertragskonstruktionen ausweichen. Auch Kommunen können betroffen sein, wenn sie selbst Grundstücke verpachten und auf entsprechende Einnahmen gesetzt haben.
Bei der Anhörung im Bundestag am Montag zeigte sich deshalb kein einheitliches Bild. Während Befürworter im Pachtdeckel einen Hebel gegen überhöhte Förderkosten sehen, verlangen andere Verbände seine vollständige Streichung. Selbst grundsätzlich unterstützende Stimmen warnen davor, dass eine schlecht konstruierte Grenze geeignete Flächen knapp machen könnte.
Damit entsteht ein klassisches Regulierungsproblem. Senkt der Staat einen Preis, kann er zunächst Kosten reduzieren. Gleichzeitig verändert er das Angebot.
Ob der Pachtdeckel unterm Strich tatsächlich Milliarden spart, hängt deshalb auch davon ab, ob weiterhin genügend Grundstückseigentümer bereit sind, Flächen zu diesen Bedingungen bereitzustellen.
Das zweite Rad heißt Redispatch
Noch grundsätzlicher ist Reiches Eingriff beim Netzanschluss.
Deutschland produziert besonders viel Windstrom im Norden, während große Verbrauchszentren weiter südlich liegen. Reicht die Netzkapazität nicht aus, müssen Anlagen abgeregelt und an anderer Stelle Kraftwerke hochgefahren werden. Dieser sogenannte Redispatch ist teuer.
2025 beliefen sich die Kosten einschließlich der Vorhaltung von Reservekraftwerken nach Angaben der Bundesnetzagentur auf rund 3,06 Milliarden Euro. Bislang erhalten Betreiber erneuerbarer Anlagen grundsätzlich einen finanziellen Ausgleich, wenn sie wegen eines Netzengpasses ihre Produktion reduzieren müssen.
Reiche will dieses Prinzip für neue Anlagen in besonders belasteten Regionen verändern. Wer dort künftig einen neuen Wind- oder Solarpark errichtet, soll für einen begrenzten Teil der abgeregelten Strommenge keinen vollständigen finanziellen Ausgleich mehr erhalten. Nach dem innerhalb der Bundesregierung gefundenen Kompromiss betrifft dies bis zu 18 bis 20 Prozent der Jahresstrommenge und grundsätzlich die ersten sechs Betriebsjahre.
Die ökonomische Idee dahinter ist wiederum klar: Ein Investor soll bei seiner Standortwahl berücksichtigen, ob das Netz den erzeugten Strom überhaupt aufnehmen kann.
Wer trägt das Risiko für ein zu langsames Stromnetz?
Doch genau hier liegt der politische Sprengstoff. Bislang trägt das Stromsystem einen großen Teil des Risikos, wenn Netzausbau und Erzeugung nicht zusammenpassen. Reiches Reform verschiebt einen Teil dieses Risikos auf den Investor.
Das kann dazu führen, dass Windparks eher dort entstehen, wo Netzkapazität vorhanden ist. Es kann aber auch bedeuten, dass ausgerechnet besonders ertragreiche Windregionen weniger attraktiv werden, weil dort die Netze hinter dem Ausbau zurückgeblieben sind.
Für Banken verändert sich dadurch ebenfalls die Kalkulation. Ist nicht vorhersehbar, wie häufig ein Windpark abgeregelt wird und welcher Teil des Ertrags dann fehlt, steigt das wirtschaftliche Risiko des Projekts. Höhere Finanzierungskosten können die Folge sein.
Damit entsteht ein paradoxer Effekt: Eine Regel, die Systemkosten reduzieren soll, könnte gleichzeitig die Finanzierung erneuerbarer Anlagen verteuern. Davor warnt Günther. Für Schleswig-Holstein ist das besonders relevant, weil das Land große Mengen Windstrom erzeugt und damit überdurchschnittlich von Netzengpässen betroffen sein kann.
Auch der Bundesrat verlangt Änderungen
Die Kritik kommt inzwischen nicht nur aus der Windbranche. Der Bundesrat verlangt bei der EEG-Novelle erhebliche Nachbesserungen. Besonders kritisch sieht er die Änderungen bei kleinen Solaranlagen.
Die Länder warnen unter anderem davor, Betreiber zur Direktvermarktung zu verpflichten, bevor die technischen Voraussetzungen dafür flächendeckend vorhanden sind. Smart Meter und Dienstleister für die Vermarktung kleiner Strommengen seien noch nicht überall ausreichend verfügbar.
Auch die stärkere Verlagerung des Photovoltaikausbaus von Dächern auf günstigere Freiflächen stößt auf Widerstand.
Dachanlagen haben einen Nachteil: Sie sind häufig teurer als große Solarparks. Sie besitzen aber einen politischen Vorteil, der sich nur schwer in Cent je Kilowattstunde ausdrücken lässt. Bürger investieren selbst, nutzen eigenen Strom und werden unmittelbar Teil der Energiewende.
Für Günther gehört genau diese Beteiligung zur gesellschaftlichen Akzeptanz des gesamten Projekts.
Reiche will Kosten sichtbar machen
Bei aller Kritik wäre es allerdings zu einfach, Reiches Reform als bloßen Angriff auf erneuerbare Energien zu verstehen. Hinter Pachtdeckel, Redispatchvorbehalt und stärkerer Direktvermarktung steht eine gemeinsame ökonomische Idee: Kosten, die bislang im Fördersystem oder im Stromnetz versteckt wurden, sollen stärker dort ankommen, wo sie verursacht werden.
Eine Fläche soll nicht unbegrenzt teuer werden können, nur weil die EEG-Förderung einen Teil der Kosten auffängt. Ein Windpark soll nicht vollständig gegen Netzengpässe abgesichert sein, wenn er bewusst in einer bereits überlasteten Region gebaut wird.
Und Strom soll stärker dann eingespeist werden, wenn er am Markt tatsächlich benötigt wird. Das Problem liegt weniger im Ziel als in der Dosierung.
An den falschen Stellen sparen kann ebenfalls teuer werden
Deutschland muss in den kommenden Jahren gleichzeitig mehrere Aufgaben lösen: mehr erneuerbaren Strom erzeugen, Netze ausbauen, Speicher integrieren, fossile Kraftwerke ersetzen und die Gesamtkosten für Verbraucher und Staat begrenzen.
Jeder dieser Bereiche beeinflusst die anderen. Ein langsamerer Ausbau kann Kosten im EEG reduzieren – aber die Abhängigkeit von Gas länger erhalten.
Mehr Windkraft ohne ausreichende Netze erhöht dagegen Redispatchkosten. Ein Pachtdeckel kann Förderkosten senken – aber nur, solange ausreichend Flächen angeboten und Projekte weiterhin finanziert werden.
Daran entzündet sich der aktuelle Streit mehr als ein innerparteilicher Konflikt zwischen Reiche und Günther. Die Ministerin dreht gleichzeitig an mehreren Rädern eines Systems, dessen einzelne Teile eng ineinandergreifen. Ob daraus tatsächlich eine günstigere Energiewende entsteht, entscheidet sich deshalb nicht daran, wie viele Milliarden ein einzelnes Gutachten rechnerisch einspart.
Entscheidend ist, ob die neuen Preissignale Kosten senken, ohne Investitionen stärker zu bremsen, als das System verkraften kann.
Stefanie S. Klief