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Bayer will den Albtraum berechenbar machen

Der Roundup-Vergleich über bis zu 7,25 Milliarden Dollar soll ein kaum kalkulierbares Rechtsrisiko in planbare Zahlungen verwandeln

8 Min.

15.09.2026

Protest gegen Monsanto vor dem US Supreme Court im April 2026. Der Konzern gewann dort später einen wichtigen Roundup-Fall – rund 65.000 Klagen sind aber weiterhin anhängig.

Bayer hat bereits Milliarden für Roundup-Rechtsstreitigkeiten ausgegeben, Rückstellungen erhöht und vor dem höchsten US-Gericht einen wichtigen Sieg errungen. Nun soll ein Vergleich über bis zu 7,25 Milliarden Dollar einen großen Teil der verbliebenen Unsicherheit beseitigen. Vor einem Gericht in St. Louis wirbt die Tochter Monsanto dafür, aktuelle und mögliche künftige Krebsfälle in ein langfristiges Entschädigungssystem zu überführen. Für Bayer geht es dabei um mehr als die Höhe der Zahlungen: Der Konzern versucht, aus einem offenen Rechtsrisiko endlich eine kalkulierbare finanzielle Verpflichtung zu machen.

Monsanto wirbt vor Gericht für den großen Vergleich

Am Montag hat Monsanto Richter Timothy Boyer in St. Louis aufgefordert, dem im Februar vereinbarten Sammelvergleich endgültig zuzustimmen. Er soll nahezu alle gegenwärtigen und künftigen US-Klagen erfassen, in denen Kläger behaupten, nach Kontakt mit Roundup an einem Non-Hodgkin-Lymphom erkrankt zu sein. Rund 65.000 entsprechende Fälle sind derzeit noch vor amerikanischen Gerichten anhängig.

Eine Entscheidung fiel bei der Anhörung noch nicht. Boyer setzte beiden Seiten weitere Fristen für Schriftsätze bis zum Ende der Woche, ließ aber offen, wann er über die endgültige Genehmigung entscheiden wird.

Monsanto machte dabei deutlich, welche Bedeutung das Verfahren inzwischen hat. Unternehmensanwalt James Bennett bezeichnete die Vereinbarung als den vorhandenen Weg zu einer umfassenden Lösung und signalisierte zugleich, dass Monsanto andernfalls bereit sei, weiter zu prozessieren.

Das klingt selbstbewusster als noch zu Jahresbeginn. Der Grund liegt in Washington.

Der Supreme Court hat die Kräfteverhältnisse verändert

Am 25. Juni entschied der US Supreme Court mit sieben zu zwei Stimmen zugunsten Monsantos im Fall Durnell v. Monsanto.

Im Kern ging es um die Frage, ob ein Unternehmen nach dem Recht einzelner Bundesstaaten dafür haftbar gemacht werden kann, auf einem Pestizid keine Krebswarnung anzubringen, obwohl das bundesrechtliche Zulassungssystem eine solche Kennzeichnung nicht verlangt.

Der Supreme Court stellte fest, dass das Bundesgesetz FIFRA bundesstaatlichen Warnpflichten entgegensteht, wenn diese zusätzliche oder abweichende Anforderungen an die Kennzeichnung verlangen. Im konkreten Fall hätte das Recht von Missouri Monsanto zu einer Krebswarnung verpflichtet, die über die bundesrechtlichen Vorgaben hinausging. Genau das erklärte das Gericht für unzulässig.

Für Bayer ist die Entscheidung enorm wichtig, weil sogenannte failure-to-warn claims – also Klagen wegen angeblich fehlender Warnhinweise – einen zentralen Teil der Roundup-Verfahren bilden.

Der Konzern erwartet deshalb, dass zahlreiche bestehende Warnhinweis-Klagen abgewiesen und entsprechende künftige Ansprüche verhindert werden. Das ist zunächst Bayers eigene rechtliche Interpretation der Tragweite des Urteils; andere Anspruchsgrundlagen verschwinden dadurch nicht automatisch.

Trotzdem hat sich das Prozessrisiko deutlich verändert. Reuters berichtet, dass sogar einige Anwälte, die dem Vergleich zuvor skeptisch gegenüberstanden, ihre Haltung nach dem Supreme-Court-Urteil geändert haben. Der Grund ist nachvollziehbar: Wer den Vergleich ablehnt und stattdessen einzeln weiterklagt, muss nun mit einer schlechteren rechtlichen Ausgangslage rechnen.

Bis zu 7,25 Milliarden Dollar – aber nicht auf einmal

Der Vergleich ist auch finanziell ungewöhnlich konstruiert. Monsanto verpflichtet sich bei endgültiger Zustimmung zu über die Jahre sinkenden und gedeckelten Zahlungen von insgesamt maximal 7,25 Milliarden Dollar. Der Zahlungszeitraum kann bis zu 21 Jahre umfassen.

Die 7,25 Milliarden Dollar wären kein sofortiger Mittelabfluss. Das Programm soll die Belastung über einen langen Zeitraum verteilen und Bayer ermöglichen, die Rechtskosten wesentlich genauer einzuplanen.

Anspruchsberechtigt wären Menschen, die Roundup vor dem maßgeblichen Vergleichszeitpunkt verwendet haben und bereits an einem Non-Hodgkin-Lymphom erkrankt sind oder innerhalb eines Zeitraums von 16 Jahren nach dem endgültigen Inkrafttreten des Vergleichs eine entsprechende Diagnose erhalten.

Je nach individueller Situation sollen Betroffene nach Reuters-Angaben zwischen 10.000 und 165.000 Dollar erhalten können. Berücksichtigt werden unter anderem Schwere der Erkrankung, Alter bei der Diagnose und Art der Exposition.

Gegner halten die Entschädigung für zu niedrig und wenden sich insbesondere dagegen, dass auch Menschen in das System einbezogen werden sollen, die erst in Zukunft erkranken. Sie argumentieren, dass Betroffene dadurch auf Möglichkeiten einer individuellen Klage verzichten könnten, bevor Ausmaß und Folgen ihrer Erkrankung überhaupt feststehen.

Befürworter sehen darin dagegen gerade den Vorteil: Ein langfristiges System soll verhindern, dass Betroffene erst über Jahre durch mehrere Gerichtsinstanzen ziehen müssen.

Der erste Milliardenvergleich hatte das Problem nicht gelöst

Bayer kennt die Schwierigkeit einer vermeintlich großen am Ende stehenden Lösung Endlösung bereits. 2020 stellte der Konzern rund zehn Milliarden Dollar zur Beilegung eines Großteils der damals bestehenden Roundup-Klagen bereit. Viele Verfahren wurden tatsächlich erledigt. Das zentrale Problem blieb jedoch bestehen: Neue Kläger kamen hinzu.

Bei einem klassischen Vergleich kennt ein Unternehmen den Betrag, zahlt und schließt ein Verfahren ab. Bei einem Produkt, das noch über Jahre hinweg Gegenstand neuer Erkrankungsbehauptungen und Klagen werden kann, bleibt dagegen ein sogenanntes Tail Risk: Niemand weiß sicher, wie viele Ansprüche in Zukunft noch entstehen und wie teuer einzelne Geschworenenurteile ausfallen könnten.

Der neue Vergleich ist darauf ausgerichtet, gerade dieses Risiko einzufangen. Er umfasst deshalb nicht nur bekannte Kläger, sondern soll auch Personen ein Verfahren anbieten, deren Erkrankung erst Jahre später diagnostiziert wird.

Für ein Unternehmen ist diese Konstruktion strategisch fast wichtiger als die Schlagzeile von 7,25 Milliarden Dollar: Aus einer theoretisch nach oben offenen Zahl zukünftiger Fälle soll ein gedeckeltes System werden.

Bayer hat die Belastung bereits bilanziell verarbeitet

Kostenlos wäre dieser Schlussstrich selbstverständlich nicht. Im Februar erhöhte Bayer seine Rückstellungen und Verbindlichkeiten für Rechtsstreitigkeiten von 7,8 Milliarden auf 11,8 Milliarden Euro. Davon entfielen 9,6 Milliarden Euro auf Glyphosat-Verfahren.

Die höhere Vorsorge umfasst neben dem Sammelvergleich auch weitere Roundup- und PCB-Vereinbarungen sowie Prozesskosten. Sie bedeutet daher nicht, dass Bayer zusätzlich exakt 11,8 Milliarden Euro zahlen muss. Sie zeigt aber, welche finanzielle Dimension die juristische Bereinigung inzwischen erreicht hat.

Für Vorstandschef Bill Anderson ist die Eindämmung dieser Verfahren ein zentraler Bestandteil des Konzernumbaus. Denn Rechtsrisiken haben eine Besonderheit: Sie belasten ein Unternehmen nicht erst dann, wenn Geld überwiesen wird. Solange Höhe und Dauer möglicher Verpflichtungen unklar bleiben, erschweren sie Investitionsentscheidungen, Finanzplanung und Bewertung des gesamten Konzerns.

Ein gedeckelter Zahlungsplan über 21 Jahre kann deshalb wirtschaftlich besser beherrschbar sein als eine theoretisch niedrigere, aber unberechenbare Zahl neuer Einzelverfahren.

Auch der Streit über Glyphosat ist nicht verschwunden

Der juristische Fortschritt löst zugleich die wissenschaftliche Kontroverse nicht. Die Internationale Agentur für Krebsforschung IARC, eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation, stufte Glyphosat 2015 als »wahrscheinlich krebserregend« ein.

Die US-Umweltbehörde EPA kommt dagegen zu einer anderen Bewertung. Sie sieht Glyphosat bei erwartbarer realer Exposition nicht als wahrscheinlich krebserregend an und schreibt deshalb keine Krebswarnung auf Roundup-Etiketten vor. Eine aktualisierte Bewertung der gesundheitlichen Risiken wird für Ende 2026 erwartet.

Bayer verweist auf zahlreiche regulatorische Bewertungen und wissenschaftliche Untersuchungen und hält daran fest, dass glyphosathaltige Produkte bei sachgemäßer Anwendung sicher seien.

Die Frage, ob Bayer juristisch zur Zahlung verpflichtet werden kann, und die wissenschaftliche Frage nach Gesundheitsrisiken sind allerdings nicht identisch.

Das Supreme-Court-Urteil entscheidet vor allem, welche Warnhinweise einzelne Bundesstaaten verlangen dürfen, wenn Bundesrecht bereits Kennzeichnungsvorgaben macht. Es ist keine neue toxikologische Studie über Glyphosat.

Selbst eine Zustimmung wäre noch kein endgültiger Schlussstrich

Auch eine Genehmigung durch Richter Boyer würde den Konflikt nicht zwingend sofort beenden. Bayer weist selbst darauf hin, dass eine endgültige Zustimmung angefochten werden kann. Der Vergleich würde erst wirksam, wenn mögliche Berufungsverfahren abgeschlossen sind. Das könnte nach Einschätzung des Unternehmens mehrere Jahre dauern.

Hinzu kommen Kläger, die wirksam aus der Sammelklasse austreten, sowie Verfahren, die von der Vereinbarung nicht erfasst werden. Der Konzern befindet sich deshalb noch nicht am Ende der Monsanto-Geschichte.

Aber die Struktur des Risikos hat sich innerhalb weniger Monate erheblich verändert. Im Februar stand ein Vergleichsvorschlag über 7,25 Milliarden Dollar einer weiterhin sehr unsicheren Rechtslage gegenüber. Seit Juni hat Bayer zusätzlich ein Supreme-Court-Urteil, das einen wichtigen Klageweg deutlich einschränkt.

Nun versucht Monsanto, beides miteinander zu verbinden: weniger juristische Angriffsfläche für Einzelklagen und gleichzeitig ein langfristiges System für die verbleibenden Ansprüche.

Vom unkalkulierbaren Risiko zur kalkulierbaren Rechnung

Für Bayer wäre der größte Erfolg deshalb möglicherweise nicht, die Roundup-Krise ohne weitere Milliardenkosten zu beenden. Das ist längst unrealistisch.

Das Unternehmen versucht vielmehr, eine andere Art von Kontrolle zurückzugewinnen.

Wie viele Zahlungen können noch entstehen? Über welchen Zeitraum? Welche Klagearten bleiben möglich? Und wie viel Geld muss der Konzern jährlich dafür reservieren?

Nach acht Jahren, in denen die Monsanto-Übernahme immer wieder von neuen Urteilen und neuen Klägerzahlen überschattet wurde, wären belastbare Antworten auf diese Fragen bereits ein erheblicher Fortschritt.

Richter Boyer entscheidet deshalb nicht einfach über einen Vergleich zwischen einem Unternehmen und Klägern. Er entscheidet über einen zentralen Baustein in Bayers Versuch, aus einem offenen Rechtsrisiko wieder eine planbare Unternehmensgröße zu machen.

Stefanie S. Klief

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