Deutschland braucht mehr ältere Beschäftigte und muss zugleich Menschen gerecht werden, die bereits 45 Jahre gearbeitet haben. Dieser Konflikt bringt die geplante Rentenreform ins Wanken. Sieben von 16 Länderchefs stellen sich gegen die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente – und treffen damit einen der finanziell wichtigsten Bausteine des gesamten Pakets.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände reagiert mit scharfer Kritik auf den wachsenden politischen Widerstand gegen die Abschaffung der sogenannten Rente mit 63.
Dass zentrale Elemente des Reformpakets infrage gestellt würden, bevor sie überhaupt umgesetzt seien, mache ihn »fassungslos«, erklärte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter. Wer an der abschlagsfreien Frühverrentung festhalte, ignoriere Fachkräftemangel, demografischen Wandel und die schwierige wirtschaftliche Lage.
Hinter dem Streit steht jedoch mehr als die Frage, ob einzelne Beschäftigte einige Monate früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden dürfen.
Die Rentenkommission hat 33 miteinander verbundene Maßnahmen vorgelegt. Dazu gehören eine schrittweise Anpassung des Rentenalters an die Lebenserwartung, eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzrente und die Abschaffung des abschlagsfreien Renteneintritts nach 45 Versicherungsjahren. Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas hatten angekündigt, das Paket grundsätzlich als Ganzes umzusetzen.
Die Rente mit 63 beginnt längst nicht mehr mit 63
Der geläufige Begriff führt inzwischen in die Irre.
Die offizielle »Altersrente für besonders langjährig Versicherte« können Menschen beanspruchen, die mindestens 45 Versicherungsjahre erreichen. Für den Geburtsjahrgang 1961 beginnt sie derzeit mit 64 Jahren und sechs Monaten. Für alle ab 1964 Geborenen steigt die Altersgrenze auf 65 Jahre.
Die geplante Abschaffung bedeutet auch nicht, dass künftig niemand mehr vor dem regulären Rentenalter aufhören dürfte. Nach mindestens 35 Versicherungsjahren bleibt ein Renteneintritt ab 63 möglich – allerdings mit dauerhaften Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent. Wegfallen soll die besondere Möglichkeit, nach 45 Jahren ohne Kürzung früher auszuscheiden.
Der Widerstand kommt vor allem aus dem Osten
Die Regierungschefs der fünf ostdeutschen Flächenländer lehnen die Abschaffung in ihrer geplanten Form ab. Unterstützung erhalten sie aus dem Saarland und Bremen. Damit wenden sich sieben von 16 Länderchefs gegen einen zentralen Teil des Reformpakets.
Ihre Argumentation: In Ostdeutschland erreichen besonders viele Menschen 45 Versicherungsjahre. Gleichzeitig sind Betriebsrenten und umfangreiche private Altersvorsorge dort weniger verbreitet. Die gesetzliche Rente besitzt deshalb für viele Haushalte ein besonders großes Gewicht.
Die abschlagsfreie Rente wird aus dieser Perspektive nicht als Geschenk betrachtet, sondern als Anerkennung für Menschen, die früh mit der Arbeit begonnen und über Jahrzehnte Beiträge gezahlt haben.
Mehrere Länderchefs verlangen daher zumindest Übergangs- und Härtefallregelungen. Beschäftigte, die ihre Lebens- und Finanzplanung auf die bestehende Regelung ausgerichtet haben, sollen nicht kurzfristig mit einem späteren Rentenbeginn oder dauerhaften Abschlägen konfrontiert werden.
Die Reform braucht das eingesparte Geld
Die Befürworter der Abschaffung halten dagegen, dass die Sonderregelung nicht isoliert betrachtet werden könne.
Mitglied Jörg Rocholl zufolge würden jährlich rund zehn Milliarden Euro fehlen, wenn die abschlagsfreie Frührente bestehen bliebe. Dieses Geld soll innerhalb des Reformkonzepts zum Aufbau einer neuen gesetzlichen Kapitalrente beitragen.
Die Kommission schlägt dafür individuelle Kapitalkonten innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Finanziert werden sollen sie durch einen zusätzlichen Beitrag von zwei Prozent, den Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam tragen. Langfristig sollen die Erträge das gesetzliche Rentenniveau stabilisieren oder erhöhen.
Das Reformmodell folgt damit einem politischen Tauschgeschäft: Heutige Möglichkeiten zum frühen abschlagsfreien Renteneintritt werden eingeschränkt, um die Finanzierung künftiger Rentnergenerationen breiter aufzustellen.
Wird nur die beliebte Frührente erhalten, fehlen nach Ansicht der Kommission Mittel für den kapitalgedeckten Teil. Genau deshalb warnen ihre Mitglieder vor einer politischen Rosinenpickerei.
Auch die Verteilungsfrage ist komplizierter
Die Rente nach 45 Versicherungsjahren klingt zunächst besonders sozial. Tatsächlich profitieren davon jedoch nicht automatisch jene Menschen, die am stärksten von Altersarmut bedroht sind.
DIW-Präsident Marcel Fratzscher verweist darauf, dass die Regelung häufiger von Männern und Menschen mit höheren Einkommen genutzt werde. Unterbrochene Erwerbsbiografien, lange Phasen geringer Beschäftigung oder ein später Berufseinstieg erschweren es dagegen, überhaupt 45 anrechenbare Jahre zu erreichen.
Gleichzeitig bleibt der Einwand körperlich belasteter Beschäftigter berechtigt. Wer jahrzehntelang im Schichtdienst, in der Pflege, auf Baustellen oder in der Produktion gearbeitet hat, kann nicht ohne Weiteres bis 67 weitermachen.
Die Rentenkommission verbindet die Abschaffung deshalb mit einer Reform der Erwerbsminderungsrente. Menschen in rentennahen Jahrgängen, die ihren langjährig ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, sollen einen vereinfachten Rentenzugang erhalten.
Ob dieses gezieltere Schutzsystem in der Praxis ausreichend funktioniert, dürfte für die politische Akzeptanz entscheidend sein.
Deutschland drückt gleichzeitig auf Gas und Bremse
Die Arbeitgeber kritisieren vor allem einen Widerspruch der deutschen Rentenpolitik.
Einerseits sollen steuerliche Anreize ältere Menschen dazu bewegen, über das reguläre Rentenalter hinaus zu arbeiten. Andererseits ermöglicht die abschlagsfreie Sonderregelung weiterhin einen früheren Ausstieg für Versicherte, die häufig noch vergleichsweise gesund und erwerbsfähig sind.
Die BDA spricht deshalb von gleichzeitigem Gasgeben und Bremsen: Der Staat fördere sowohl das frühere Ausscheiden als auch das längere Arbeiten – jeweils auf Kosten der Steuer- oder Beitragszahler.
Hinter dieser Kritik steht der demografische Druck. Laut Arbeitgeberverband kamen 2021 auf eine Person im Rentenalter etwa 1,6 Menschen im Erwerbsalter. Bis 2038 könnte dieses Verhältnis auf knapp 1,3 sinken. Weniger Beschäftigte müssten dann die Renten einer wachsenden Zahl älterer Menschen finanzieren.
Ein Streit zwischen Gerechtigkeitsbegriffen
Beide Seiten verwenden das Wort Gerechtigkeit – meinen damit aber etwas anderes.
Die Gegner der Abschaffung betrachten die Zahl der geleisteten Beitragsjahre. Wer 45 Jahre eingezahlt hat, soll früher ohne Kürzung in Rente gehen dürfen.
Die Befürworter betrachten stärker das Verhältnis zwischen den Generationen. Wer früher Rente bezieht, erhält länger Leistungen und steht dem Arbeitsmarkt früher nicht mehr zur Verfügung. Die Kosten tragen jüngere Beitragszahler, die selbst mit einem späteren Renteneintritt rechnen müssen.
Beide Perspektiven besitzen eine innere Logik.
Das politische Problem entsteht, weil sich die demografische Entwicklung nicht durch Anerkennung allein finanzieren lässt – die Akzeptanz einer Reform aber ebenso wenig durch versicherungsmathematische Berechnungen allein gewonnen wird.
Was bleibt
Die Rente mit 63 ist längst eine Rente mit 64 Jahren und sechs Monaten – und für jüngere Jahrgänge eine mit 65. Trotzdem steht sie symbolisch für eine größere Frage: Soll sich der Renteneintritt stärker nach dem Lebensalter oder nach der Zahl der Arbeitsjahre richten?
Die Rentenkommission hat sich klar für eine Altersgrenze ausgesprochen. Sie will gesundheitliche Härtefälle gezielter absichern, aber eine allgemeine abschlagsfreie Sonderregelung nach 45 Jahren beenden.
Der Widerstand der Länder zeigt, wie schwer diese Trennung politisch durchzusetzen ist. Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, empfindet den früheren Ruhestand nicht als Privileg. Wer das gesamte System finanzieren muss, sieht darin jedoch einen teuren Anreiz, dringend benötigte Beschäftigte früher aus dem Arbeitsmarkt zu entlassen.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, ob die Rente mit 63 erhalten bleibt. Sie lautet, ob Deutschland eine Rentenreform beschließen kann, deren belastende Teile nicht bei der ersten politischen Gegenwehr wieder herausverhandelt werden.
Stefanie S. Klief