Einen Garantiezins soll es bei zukünftigen Lebensversicherungen nicht mehr geben. Grund seien laut Medienberichten neue europäische Eigenkapitalvorschriften für große Versicherer, die ab Januar 2016 in Kraft treten.
Die Rückstellungen, die Versicherer bilden müssten, würden dann nach diesen neuen Bestimmungen berechnet. Der bisherige Höchstrechnungszins werde „nicht mehr benötigt“, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums. Zuvor hatten mehrere Versicherer eine Abkehr von Lebensversicherungspolicen mit Garantiezins angekündigt.
Bisher legt das Bundesfinanzministerium den Garantiezins auf Grundlage von Empfehlungen der Deutschen Aktuarvereinigung fest. Künftig sollen die Versicherer das selbst machen können. Betroffen sind demnach künftige Verträge, aber keine Altverträge.
Nach den Versicherungen Generali und Talanx hatte im September auch der Branchenriese Ergo eine Abkehr von Lebensversicherungspolicen mit Garantiezins angekündigt.