Der Bund darf zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder nicht einfach umdeklarieren und für den Klimaschutz nutzen. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geurteilt. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 sei verfassungswidrig, wegen Verstoßes gegen Ausnahmen bei der Schuldenbremse.
Der Umfang des sogenannten „Klima- und Transformationsfonds“, in dem das Geld nun eingeplant ist, schrumpft daher um 60 Milliarden Euro. Soweit hierdurch bereits eingegangene Verpflichtungen nicht mehr bedient werden können, müsse der Haushaltsgesetzgeber dies anderweitig kompensieren, erklärte das höchste deutsche Gericht laut der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe. Die Unionsfraktion im Bundestag hat damit erfolgreich gegen das Umschichten geklagt. (Az. 2 BvF 1/22)
Ökonomen bringen jetzt eine Reform der Schuldenbremse ins Spiel. Diese setzt der Neuverschuldung des Bundes enge Grenzen. Eine Reform der Schuldenbremse mit neuen klar umrissenen Verschuldungsfenstern wäre der bessere Weg als das ständige Austesten der verfassungsrechtlichen Grauzone der Schuldenbremse, erklärte Friedrich Heinemann vom ZEW in Mannheim. Auch der Präsident des Münchner Ifo-Instituts, Clemens Fuest, hält eine Reform für denkbar, bei der die Neuverschuldung auf Nettoinvestitionen begrenzt wäre, schrieb er auf der Plattform X (vormals Twitter).
Derzeit gehe die Politik recht locker mit dem Geld um und verteile Subventionen mit zweifelhafter Begründung, so etwa die 10 Mrd. für Intel in Magdeburg. Das Urteil erzwingt jetzt, vieles auf den Prüfstand zu stellen. Ähnlich äußerte sich der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher. Nach den riesigen Subventionen für die Industrie solle die Bundesregierung ihre Hilfen sozial ausgewogener gestalten und Menschen mit mittleren und geringen Einkommen nicht vergessen.