Verkaufsverbot für Onlinehändler: Wenn am 1. Juli die Novelle des Verpackungsgesetzes in Kraft tritt, könnte zigtausenden Onlineshops eine Sperre drohen. Jedes Unternehmen, das in Deutschland verpackte Ware in Verkehr bringt, muss sich bis zum 1. Juli im öffentlichen Verpackungsregister LUCID unter Angabe seiner Verpackungsarten registrieren und für das Recyclen eine Gebühr zahlen, ansonsten darf die jeweilige Ware nicht mehr vertreiben werden, teilt die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) mit.
»Viele Versandhändler haben bislang ignoriert, dass sie für das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen müssen. Mit der neuen Registrierungspflicht erhöht sich der Druck, ihrer Produktverantwortung nachzukommen«, sagt ZSVR-Vorstand Gunda Rachut. Elektronische Marktplätze wie Amazon, Alibaba oder etsy müssten künftig kontrollieren, ob sich die Onlinehändler, die auf ihren Plattformen ihre Waren verkaufen, an die Pflichten halten. Würden die Händler gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, dürften die Marktplätze ihnen das Vertreiben der Waren nicht mehr ermöglichen, heißt es. Auch für den To-Go-Bereich gebe es Nachjustierungen: Für die Inverkehrbringer von Pizzakartons, Coffee-To-Go-Bechern, Brötchentüten, Metzgerfolien und allen anderen Verpackungen, die in der Verkaufsstätte vor Ort oder auf Märkten mit Ware befüllt werden (Serviceverpackungen), muss eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID vorliegen.
Täglich kämen laut ZSVR mehr als 3.500 neue Registrierungen aus aller Welt hinzu – überproportional unter anderem aus dem asiatischen Raum aufgrund der dortigen Vielzahl an Onlinehändlern, aber auch aus den USA, dem Vereinigten Königreich und allen anderen europäischen Ländern. Laut Rachut zeige dies, dass der Druck auf die Onlinehändler Wirkung zeige.