Dass ein Elektrofahrzeug modernste Technik enthält und diverse Daten austauscht, dürfte keinen seiner Fahrer erstaunen. Dass ein Autobauer Fahrdaten an die Polizei weitergibt, um Strafverfahren aufzuklären, dagegen schon. Genau das tut offenbar der bekannte Elektroauto-Hersteller Tesla. Mal zum Vorteil, mal zum Nachteil des jeweiligen Fahrzeughalters. Bekannt geworden sind jetzt zwei Fälle aus Deutschland, in denen Tesla die aus dem Auto aufgezeichneten Daten an die Ermittler weitergegeben hat. Laut ZDF war in einem Fall war ein Autofahrer mit 160 km/h durch Berlin gerast, hatte eine Ampel gerammt und versucht, Fahrerflucht zu begehen. Tesla gab Videoaufnahmen und weitere Daten an die Ermittlungsbehörden weiter. So konnte der Fahrer zu einer hohen Geldstrafe und einem Jahr Führerscheinentzug verurteilt werden. In einem anderen Fall war die Aufzeichnung der Daten einem Fahrer behilflich. Er hatte einem Motorradfahrer die Vorfahrt genommen und ihn schwer verletzt. Anhand der Videoaufnahmen aus dem Auto konnte aber bewiesen werden, dass der Zweiradfahrer mit 140 km/h unterwegs gewesen war, was sich strafmildernd auswirkte. Tesla erhält aus den Fahrzeugen offenbar außer Videos auch sekundengenaue Details zu Geschwindigkeit, Gaspedalstellung, Längs- und Querbeschleunigung, Bremsbetätigung, einem Unfallereignis und Türöffnungen. Tesla verweist darauf, dass Fahrzeughalter der Datenübermittlung jederzeit widersprechen könnten. Laut Datenschutzerklärung könnten dann aber eingeschränkte Funktionalität, ernsthafte Schäden oder Funktionsunfähigkeit eintreten.
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