Die Finanzaufsicht Bafin verbietet eine ganze Reihe von Finanzprodukten um Privatanleger besser vor Verlusten zu schützen. So genannte CFDs mit einer Nachschusspflicht dürfen in drei Monaten nicht mehr verkauft werden. Bis dahin haben die Anbieter Zeit ihre Produkte zu ändern. Bei CFDs setzt der Anleger mit einem extrem kleinen Kapitaleinsatz auf Kursveränderungen. Der Gewinn oder Verlust wird dabei gehebelt. Mit einem Euro eigenem Kapital können 100 Euro und mehr gehandelt werden. Setzt der Anleger aber auf die falsche Richtung, können hohe Verluste entstehen. Diese Verluste müssen dann im Rahmen einer „Nachschusspflicht“ ausgeglichen werden. Das Verlustrisiko sei nicht auf den Kapitaleinsatz des Kunden beschränkt, sondern könne sein gesamtes Vermögen erfassen, so die Erklärung der Bafin.
Bild: Vadymvdrobot/depositphotos