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Recht gehabt! Gebühren von der KfW zurückholen

1 Min.

31.03.2016

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In der Sendung „Recht gehabt!“ klärt Rechtsanwalt Jörg Sommer über aktuelle Urteile und Ihre Rechte auf. In dieser Folge: Die KfW hat bisher Gebühren bei Darlehensverträgen erhoben. Das ist bei Banken aber nicht zulässig, so der Bundesgerichtshofs. Ein neues Urteil des Amtsgerichts Frankfurt bestätigte das nun erneut. Verbraucher können jetzt die Gebühren zurückfordern. Wie Sie jetzt am besten vorgehen, erklärt der Experte bei Wirtschaft TV.

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