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Mehr Vätermonate – weniger Elterngeld

Priens Reform verbindet Gleichstellung mit einer handfesten Kürzung

Eltern sollen monatlich etwas mehr erhalten, insgesamt aber höchstens zwölf statt 14 Monate – und nur, wenn sich beide ausreichend beteiligen.

10 Min.

20.07.2026

Deutschland bekommt so wenige Kinder wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Dennoch soll ausgerechnet beim Elterngeld gespart werden. Familienministerin Karin Prien verbindet die Kürzung mit einem gesellschaftspolitischen Ziel: Väter sollen länger Verantwortung übernehmen. Doch die neue Rechnung geht nicht für alle Familien auf.

Zwölf statt 14 Monate

Nach dem Referentenentwurf des Familienministeriums soll das Basiselterngeld künftig nur noch für höchstens zwölf Monate gezahlt werden. Bisher können Eltern gemeinsam bis zu 14 Monate beanspruchen, wenn sich beide mit jeweils mindestens zwei Monaten beteiligen.

Das neue Modell sieht drei reservierte Monate für jeden Elternteil vor. Weitere sechs Monate können die Eltern unter sich aufteilen. Alleinerziehende sollen weiterhin bis zu zwölf Monate Basiselterngeld beziehen können. Die Reform soll nach dem derzeitigen Plan für Kinder gelten, die ab November 2027 geboren werden.

Aus den sogenannten Partnermonaten wird damit eine deutlich stärkere Bedingung.

Heute kann ein Elternteil allein bis zu zwölf Monate Elterngeld erhalten. Die beiden zusätzlichen Monate kommen hinzu, wenn auch der andere Elternteil für mindestens zwei Monate sein Einkommen reduziert.

Künftig könnte ein Elternteil höchstens neun Monate übernehmen: drei eigene reservierte Monate und die sechs frei verteilbaren Monate. Die übrigen drei Monate wären für den anderen Elternteil reserviert.

Nimmt dieser sie nicht, verfallen sie.

Mehr im Monat, weniger in der Summe

Gleichzeitig sollen die monatlichen Beträge steigen. Der Mindestbetrag soll von 300 auf 330 Euro angehoben werden, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro.

Die höhere Monatszahlung gleicht die verkürzte Bezugsdauer jedoch nicht aus.

Eine vereinfachte Rechnung zeigt den Effekt:

Wer bisher 14 Monate lang den Mindestbetrag von 300 Euro erhielt, kam insgesamt auf 4.200 Euro. Bei zwölf Monaten zu jeweils 330 Euro wären es künftig 3.960 Euro – also 240 Euro weniger.

Beim Höchstbetrag ist der Unterschied größer. 14 Monate zu jeweils 1.800 Euro ergeben 25.200 Euro. Zwölf Monate zu jeweils 1.900 Euro ergeben 22.800 Euro.

Die Differenz beträgt 2.400 Euro.

Diese Beispiele setzen voraus, dass während aller Bezugsmonate jeweils derselbe Mindest- oder Höchstbetrag anfällt. In der Praxis richtet sich die Leistung nach dem vorherigen Einkommen des jeweiligen Elternteils. Die Rechnung zeigt dennoch: Die höheren Monatsbeträge machen aus der Reform keine finanzielle Verbesserung. Auch der BR kommt bei seinen Modellrechnungen auf Verluste von 240 beziehungsweise 2.400 Euro.

Partnerschaftlichkeit wird zur Zugangsvoraussetzung

Das politische Ziel hinter den drei reservierten Monaten ist nachvollziehbar. Väter sollen nicht nur kurz nach der Geburt unterstützen, sondern für einen längeren Zeitraum selbstständig Verantwortung für das Kind übernehmen.

Noch immer unterscheiden sich die Bezugszeiten erheblich. Frauen planten 2025 durchschnittlich 14,9 Monate Elterngeldbezug, Männer lediglich 3,8 Monate. Der Anteil der Männer an allen Elterngeldbeziehenden lag bei 25,9 Prozent.

Die Zahlen werden allerdings häufig missverständlich dargestellt. Der Anteil von 25,9 Prozent bedeutet nicht, dass nur ein Viertel aller Väter Elterngeld nimmt. Betrachtet man abgeschlossene Geburtsjahrgänge, lag die Väterbeteiligung für 2023 geborene Kinder bei 46,4 Prozent.

Das Problem liegt daher nicht nur darin, dass Väter überhaupt kein Elterngeld beziehen. Viele beschränken sich auf die vorgesehenen Partnermonate.

Mit drei statt zwei Monaten könnte sich diese Mindestdauer verlängern. Ob dadurch eine dauerhaft gleichmäßigere Aufteilung der Sorgearbeit entsteht, ist jedoch offen. Ein Vater, der künftig drei statt zwei Monate übernimmt, erfüllt möglicherweise erneut lediglich die staatliche Mindestvorgabe.

Aus zwei Pflichtmonaten werden drei. Aus dem Grundmuster wird deshalb noch keine partnerschaftliche Arbeitsteilung.

Familien mit ungleichen Einkommen geraten unter Druck

Besonders schwierig kann die Reform für Paare werden, deren Einkommen stark auseinanderliegen.

Verdient ein Elternteil deutlich mehr, verursacht jeder zusätzliche Monat ohne volles Gehalt einen höheren Verlust für das Haushaltseinkommen. Zwar richtet sich auch das Elterngeld nach dem vorherigen Einkommen, es ersetzt aber in der Regel nur 65 Prozent und höchstens 1.900 Euro nach den geplanten neuen Regeln.

Bei gut verdienenden Vätern kann die Differenz zwischen Gehalt und Elterngeld erheblich sein. Dasselbe gilt selbstverständlich bei Paaren, in denen die Mutter das höhere Einkommen erzielt.

Die staatliche Erwartung lautet künftig trotzdem: Beide müssen mindestens drei Monate übernehmen, wenn die Familie die gesamten zwölf Monate ausschöpfen will.

Das trifft nicht nur klassische Alleinverdienermodelle. Auch Selbstständige, Beschäftigte in kleinen Betrieben, Menschen in befristeten Arbeitsverhältnissen oder Eltern mit schwer planbaren Arbeitszeiten könnten Schwierigkeiten haben, die Monate entsprechend aufzuteilen.

Gleichstellungspolitisch ist es sinnvoll, Arbeitgeber daran zu gewöhnen, dass auch Männer länger ausfallen. Kurzfristig trägt jedoch zunächst die einzelne Familie das Einkommensrisiko.

Ohne Beteiligung droht eine Betreuungslücke

Die bisherige Bezugsdauer eines einzelnen Elternteils orientiert sich an einem wichtigen Zeitpunkt: Ab dem ersten Geburtstag besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Kann ein Elternteil künftig höchstens neun Monate Elterngeld erhalten, weil der Partner die für ihn reservierten drei Monate nicht übernimmt, entsteht eine Lücke von bis zu drei Monaten.

Das Kind hat noch keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Gleichzeitig fließt kein Basiselterngeld mehr.

Das Institut der deutschen Wirtschaft sieht darin einen der zentralen Schwachpunkte der Reform. Gerade Familien mit großem Einkommensunterschied könnten faktisch vor der Wahl stehen, entweder einen erheblichen Einkommensverlust hinzunehmen oder mehrere Monate ohne Elterngeld und ohne garantierte Kinderbetreuung zu überbrücken.

Selbst der Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag bedeutet zudem nicht, dass vor Ort tatsächlich sofort ein passender Betreuungsplatz verfügbar ist.

Mehr partnerschaftliche Verantwortung lässt sich leichter verlangen, wenn auch die dafür notwendige Infrastruktur vorhanden ist.

Das Elterngeld hat fast ein Drittel seines Werts verloren

Die geplante Erhöhung der Monatsbeträge wirkt auch deshalb bescheiden, weil Mindest- und Höchstbetrag seit Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 nicht angepasst wurden.

Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft hat die Leistung bis 2026 rund 31,5 Prozent ihrer Kaufkraft verloren. Für einen vollständigen Inflationsausgleich müsste der Mindestbetrag demnach bei etwa 432 Euro und der Höchstbetrag bei 2.591 Euro liegen. Vorgesehen sind lediglich 330 beziehungsweise 1.900 Euro.

Die Anhebung gleicht somit nur einen kleinen Teil der Geldentwertung aus.

Das ist auch politisch bemerkenswert. Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag nicht nur mehr Väterbeteiligung angekündigt, sondern eine »spürbare« Erhöhung der Einkommensgrenze sowie der Mindest- und Höchstbeträge in Aussicht gestellt. Die Einkommensgrenze soll nach dem aktuellen Entwurf bei 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen bleiben.

Die Reform erfüllt damit den Teil des Koalitionsversprechens, der dem Staat Einsparungen ermöglicht. Bei den zugesagten finanziellen Verbesserungen fällt sie deutlich zurückhaltender aus.

Der Sparzwang steht hinter der Reform

Familienministerin Karin Prien muss in ihrem Etat für 2027 rund 500 Millionen Euro einsparen. Das Elterngeld ist mit Ausgaben von mehreren Milliarden Euro der größte Einzelposten des Ministeriums.

Die neue Aufteilung dient deshalb zwei Zielen gleichzeitig:

Sie soll die Väterbeteiligung erhöhen und die staatlichen Ausgaben senken.

Beides kann politisch legitim sein. Problematisch wird es, wenn die finanzielle Kürzung hinter der gesellschaftspolitischen Begründung verschwindet.

Denn mehr Partnerschaftlichkeit würde nicht zwingend verlangen, die gesamte Bezugsdauer von 14 auf zwölf Monate zu reduzieren. Der Staat könnte auch zusätzliche Monate stärker an die Beteiligung des zweiten Elternteils binden oder die Lohnersatzrate für echte Alleinverantwortung erhöhen.

Dass stattdessen die Gesamtzahl der Monate sinkt, ist vor allem eine Haushaltsentscheidung.

Die Ausgaben sinken bereits

Dabei sind die staatlichen Elterngeldausgaben in den vergangenen Jahren ohnehin zurückgegangen. Nach Angaben der Tagesschau sanken sie von gut 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf knapp 7,1 Milliarden Euro im Jahr 2025. Hauptgrund ist die rückläufige Zahl der Geburten und damit der Leistungsberechtigten.

2025 wurden in Deutschland 654.241 Kinder geboren – so wenige wie noch nie in der Nachkriegszeit. Die zusammengefasste Geburtenziffer sank auf 1,32 Kinder je Frau.

Daraus folgt nicht automatisch, dass eine höhere Elterngeldzahlung die Geburtenzahlen deutlich steigern würde. Entscheidungen für oder gegen Kinder hängen von vielen Faktoren ab: Wohnkosten, wirtschaftlicher Sicherheit, Kinderbetreuung, Arbeitsbedingungen, Partnerschaft und persönlichen Lebensentwürfen.

Familienpolitische Leistungen senden dennoch ein Signal.

Wenn der Staat während eines historischen Geburtenrückgangs eine zentrale Leistung verkürzt, während ihre Kaufkraft bereits deutlich gesunken ist, vermittelt er nicht unbedingt den Eindruck, dass Familiengründung finanziell verlässlicher werden soll.

Auch Unternehmen müssen neu planen

Für Arbeitgeber könnte die Reform zunächst zu häufigeren oder längeren Auszeiten von Vätern führen.

Das ist gesellschaftlich gewollt. Es verändert aber die Personalplanung – insbesondere in kleinen Betrieben, spezialisierten Teams und Führungspositionen. Unternehmen müssten Elternzeit weniger als überwiegend weibliches Karrierethema behandeln und Vertretungsmodelle für beide Geschlechter entwickeln.

Langfristig kann das einen positiven Arbeitsmarkteffekt haben.

Wenn Arbeitgeber bei jungen Männern ebenso selbstverständlich mit Elternzeiten rechnen wie bei jungen Frauen, verliert die potenzielle Familiengründung einer Bewerberin einen Teil ihrer vermeintlichen wirtschaftlichen Sonderrolle. Das könnte Diskriminierungsanreize reduzieren und die Karrierechancen von Frauen verbessern.

Dafür müsste die Reform allerdings tatsächlich zu einer breiteren Verteilung der Sorgearbeit führen – und nicht nur dazu, dass Väter einen zusätzlichen Pflichtmonat übernehmen.

Mehr Gleichstellung entsteht nicht allein durch eine neue Zahl im Elterngeldantrag. Sie braucht akzeptierte Auszeiten in den Unternehmen, flexible Rückkehrmodelle und verlässliche Kinderbetreuung.

Elterngeld Plus bleibt besonders wichtig

Immer mehr Eltern nutzen bereits heute das Elterngeld Plus. Dabei fällt die monatliche Zahlung niedriger aus, kann aber über einen längeren Zeitraum bezogen und mit Teilzeitarbeit kombiniert werden.

2025 planten 40,3 Prozent der Elterngeldbeziehenden zumindest teilweise mit Elterngeld Plus. 2016 waren es erst 18,6 Prozent. Den Partnerschaftsbonus, bei dem beide Eltern parallel ihre Arbeitszeit reduzieren, nutzten jedoch nur 8,3 Prozent der Berechtigten.

Das zeigt: Familien wünschen sich zunehmend flexible Übergänge. Das besonders partnerschaftlich angelegte Modell bleibt dagegen vergleichsweise wenig verbreitet.

Der aktuelle Referentenentwurf betrifft vor allem das Basiselterngeld. Wie sich sämtliche Detailregeln des Elterngeld Plus und des Partnerschaftsbonus im weiteren Gesetzgebungsverfahren verändern, muss sich noch zeigen. Der Entwurf befindet sich bislang lediglich in der Ressortabstimmung und kann noch angepasst werden.

SK

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