Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Wirtschaftsweisen) hat eine weitreichende Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorgeschlagen. Ihr Fokus liegt besonders auf der Unternehmensnachfolge: Erwerbe von Betriebsvermögen sollten künftig stärker besteuert werden, um eine gerechtere Verteilung und zusätzliche Einnahmen für den Staat zu sichern. Laut der aktuellen Empfehlung soll damit verhindert werden, dass Vermögen in wenigen Händen über Generationen hinweg nahezu steuerfrei weitergegeben wird.
Die Wirtschaftsweisen warnen, dass Deutschland durch die bisherigen steuerlichen Regeln bei der Vererbung von Unternehmen seine Steuergerechtigkeit gefährde. Besonders kritisch sei die Kombination aus umfangreichen Steuerbefreiungen, hohen Freibeträgen und niedriger effektiver Besteuerung – was zu erheblichen jährlichen Einnahmeverlusten führe. Konkrete Vorschläge umfassen etwa eine Reduzierung von Steuerfreibeträgen, eine Abschaffung bestimmter Begünstigungen für Familienunternehmen und eine klarere Differenzierung nach Größe, Wert und Funktionsfähigkeit des übergehenden Betriebs.
Für die deutsche Wirtschaft entstehen daraus mehrere Konsequenzen: Erstens könnten viele mittelständische Firmen mit hohen steuerlichen Belastungen bei Nachfolgeregelungen rechnen, was Investitions- und Liquiditätsentscheidungen beeinflusst. Zweitens könnten potenzielle Kauf- oder Investoreninteressen sinken, wenn die Steuerbelastung bei einer Übernahme deutlich wächst. Drittens könnte eine höhere Steuerbelastung auf Nachfolgen zu strategischen Anpassungen führen: etwa häufiger externe Verkäufe, Standortverlagerungen oder vermehrte Nutzung von Holdingstrukturen.
Die Wirtschaftsweisen fordern, gemeinsam mit Unternehmen, Steuerverwaltung und Gesetzgeber die Bedingungen für Nachfolgeprozesse eindeutig zu regeln – um Planbarkeit und Verlässlichkeit zu wahren. Gleichzeitig betonen sie: Eine Reform müsse Wachstum nicht gefährden, sondern fairere Lastenverteilung und Generationengerechtigkeit fördern.
SK