Wirtschaft

Die Deutsche Bank wird ihre Vergangenheit nicht los

Neue Durchsuchung überschattet Sewings Rekordbilanz

8 Min.

23.07.2026

Deutschlands größte Bank hat ihren operativen Turnaround geschafft. Dennoch wird ihre Zentrale bereits zum dritten Mal in diesem Jahr durchsucht. Der aktuelle Verdacht betrifft Geschäfte der früheren Postbank aus den Jahren 2008 bis 2010 – und damit erneut eine Vergangenheit, die Christian Sewing eigentlich hinter sich lassen wollte.

Ermittler durchsuchen Bankstandorte

Ermittler haben am Mittwoch die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt sowie weitere Standorte durchsucht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft geht es um den Verdacht der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Cum-Geschäften.

Im Mittelpunkt stehen Transaktionen der damaligen Postbank aus den Jahren 2008 bis 2010. Die Deutsche Bank stieg 2008 bei dem Bonner Institut ein und übernahm es später vollständig. Sie ist deshalb heute als Rechtsnachfolgerin von möglichen finanziellen und juristischen Folgen betroffen. Die Bank erklärte, vollständig mit den Behörden zu kooperieren.

Nach Medienberichten richten sich die Ermittlungen gegen zehn ehemalige Postbank-Manager. Der mögliche Schaden für den Fiskus soll sich auf rund 350 Millionen Euro belaufen. Eine abschließende Bewertung der Geschäfte steht bislang aus; für die Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung.

An den Durchsuchungen waren nach Angaben des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums rund 150 Mitarbeiter beteiligt.

Wie Cum-Cum-Geschäfte funktionieren

Bei Cum-Cum-Geschäften werden Aktien rund um den Dividendenstichtag vorübergehend auf einen inländischen Marktteilnehmer übertragen.

Hintergrund ist die Besteuerung von Dividenden. Ausländische Aktionäre konnten die deutsche Kapitalertragsteuer häufig nicht oder nicht vollständig anrechnen lassen. Ein in Deutschland ansässiges Institut besaß dagegen bessere Möglichkeiten, die Steuer geltend zu machen.

Die Aktien wurden deshalb kurz vor der Ausschüttung an eine deutsche Bank oder einen anderen inländischen Investor übertragen und anschließend zurückgegeben. Den erzielten Steuervorteil teilten sich die Beteiligten.

Nicht jede entsprechende Wertpapierleihe ist automatisch illegal. Entscheidend ist, ob der inländische Erwerber tatsächlich wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien wurde oder ob die Übertragung ausschließlich dazu diente, einen gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil zu erzielen.

Gerichte und Ermittlungsbehörden bewerten bestimmte Gestaltungen inzwischen deutlich kritischer als noch vor einigen Jahren. Das Oberlandesgericht Frankfurt ließ 2024 eine Anklage wegen Steuerhinterziehung in einem Cum-Cum-Verfahren zu, weil eine Verurteilung nach vorläufiger Bewertung wahrscheinlicher sei als ein Freispruch.

Nicht mit Cum-Ex verwechseln

Cum-Cum und Cum-Ex werden häufig gemeinsam genannt, funktionieren aber unterschiedlich.

Bei Cum-Ex ließen sich Beteiligte Kapitalertragsteuer mehrfach erstatten, obwohl sie nur einmal oder gar nicht gezahlt worden war. Der Bundesgerichtshof hat solche Geschäfte eindeutig als strafbare Steuerhinterziehung eingestuft.

Bei Cum-Cum geht es dagegen in der Regel nicht um eine mehrfache Erstattung, sondern um die Vermeidung beziehungsweise Anrechnung von Kapitalertragsteuer durch eine kurzfristige Übertragung von Aktien.

Auch diese Gestaltung kann jedoch rechtswidrig sein, wenn der Handel keinen eigenständigen wirtschaftlichen Zweck hatte und lediglich dazu diente, den Fiskus zu umgehen.

Die Postbank bleibt eine teure Übernahme

Die Übernahme der Postbank sollte der Deutschen Bank ursprünglich den Zugang zum deutschen Privatkundengeschäft sichern.

Tatsächlich entwickelte sich die Integration über Jahre zu einer ihrer schwierigsten Baustellen.

Technische Probleme bei der Zusammenführung der IT-Systeme führten zeitweise dazu, dass Kunden nicht auf Konten zugreifen konnten oder Aufträge nicht bearbeitet wurden. Die Finanzaufsicht BaFin setzte einen Sonderbeauftragten ein.

Hinzu kamen langjährige Rechtsstreitigkeiten mit früheren Postbank-Aktionären über die Höhe des Übernahmepreises. 2024 musste die Deutsche Bank hierfür zeitweise eine Rückstellung von rund 1,3 Milliarden Euro bilden.

Die aktuelle Untersuchung betrifft einen anderen Komplex. Dennoch verstärkt sie den Eindruck, dass die Postbank-Übernahme den Mutterkonzern weit länger und umfassender belastet als ursprünglich erwartet.

Aus dem strategischen Ausbau des Privatkundengeschäfts wurde eine Dauerbaustelle aus Technik, Recht und Reputation.

Sewings operativer Turnaround ist real

Die neue Durchsuchung trifft die Deutsche Bank in einer wirtschaftlich ungewöhnlich starken Phase.

Für 2025 meldete der Konzern einen Vorsteuergewinn von 9,7 Milliarden Euro. Das waren 84 Prozent mehr als im Vorjahr und der höchste Wert in der Geschichte der Bank. Der Nettogewinn verdoppelte sich auf 7,1 Milliarden Euro. Die Nachsteuerrendite auf das materielle Eigenkapital erreichte 10,3 Prozent.

Christian Sewing hatte die Führung 2018 in einer Phase übernommen, in der die Deutsche Bank nach Verlusten, Skandalen und gescheiterten Strategiewechseln um ihre Zukunft kämpfte.

Er verkleinerte riskante Geschäftsbereiche, senkte Kosten und konzentrierte das Institut stärker auf Unternehmens-, Privatkunden- und Vermögensverwaltung sowie ein kontrollierteres Investmentbanking.

Der Turnaround ist daher nicht nur eine Kommunikationsgeschichte. Er lässt sich in Gewinnen und Renditen messen.

Umso störender sind Ermittlungen, die immer wieder an frühere Skandale erinnern.

Bereits die dritte Durchsuchung im Jahr 2026

Die aktuelle Aktion ist Reuters zufolge bereits die dritte Durchsuchung im Umfeld der Deutschen Bank im laufenden Jahr.

Im Januar hatten Ermittler Standorte in Frankfurt und Berlin im Zusammenhang mit dem Verdacht der Geldwäsche durchsucht. Die Untersuchung betraf Geschäftsbeziehungen zu Firmen mit Russlandbezug.

Im Juli folgte eine weitere Durchsuchung einer Frankfurter Filiale. In diesem Fall war die Konzernzentrale nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht betroffen.

Dass Durchsuchungen nicht automatisch eine Schuld des Unternehmens oder seiner aktuellen Führung belegen, ist selbstverständlich.

Für eine Bank entsteht dennoch ein Problem.

Ihr Geschäftsmodell basiert in besonderem Maße auf Vertrauen: Kunden vertrauen ihr Vermögen an, Investoren verlassen sich auf die Risikokontrolle, und Aufsichtsbehörden erwarten eine funktionierende Compliance.

Jede neue Durchsuchung führt deshalb die Frage zurück, ob tatsächlich alle Altlasten erkannt und ausreichend berücksichtigt wurden.

Das finanzielle Risiko lässt sich schwer beziffern

Für Anleger ist derzeit nicht klar, welche direkten Kosten aus dem Verfahren entstehen könnten.

Mögliche Belastungen reichen von Steuernachzahlungen und Zinsen über Bußgelder bis zu Kosten für Anwälte, interne Untersuchungen und weitere Rückstellungen.

Ob und in welcher Höhe die Deutsche Bank wirtschaftlich haftet, hängt unter anderem davon ab, wie die damaligen Geschäfte rechtlich bewertet werden, welche Ansprüche noch durchsetzbar sind und ob Verantwortlichkeiten bei einzelnen Personen oder der Bank selbst lagen.

Die aktuell genannte Schadenssumme von rund 350 Millionen Euro entspricht daher nicht automatisch einer späteren Zahlung der Deutschen Bank.

Das Problem für Investoren ist weniger eine bereits feststehende Rechnung.

Es ist die Unsicherheit darüber, ob weitere Rechnungen folgen.

Ein größerer Cum-Cum-Komplex

Die Ermittlungen gegen die frühere Postbank stehen nicht allein.

Bereits im Frühjahr war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Köln weitere mögliche Cum-Cum-Geschäfte der Deutschen Bank untersucht. Nach Recherchen von WDR und Süddeutscher Zeitung könnten diese Vorgänge bis 2019 gereicht und einen steuerlichen Vorteil von rund 600 Millionen Euro betroffen haben.

Ob beide Komplexe miteinander verbunden sind, ist bislang nicht abschließend bekannt.

Sie zeigen jedoch, dass Cum-Cum für die gesamte Bankenbranche zu einem erheblichen Rechts- und Bilanzrisiko geworden ist.

Die BaFin prüft inzwischen verstärkt, welche Institute entsprechende Geschäfte betrieben haben und welche Rückstellungen dafür gebildet wurden. Nach Medienberichten könnten Dutzende Banken betroffen sein.

Damit verschiebt sich die Debatte.

Lange galten Cum-Cum-Geschäfte als aggressive, aber verbreitete Steuergestaltung. Heute prüfen Behörden zunehmend, ob zumindest bestimmte Modelle als Steuerhinterziehung zu behandeln sind.

Was früher im Markt als zulässig oder üblich betrachtet wurde, kann dadurch Jahre später strafrechtlich und finanziell neu bewertet werden.

Die Bank kann die Vergangenheit nicht einfach abschreiben

Christian Sewings Strategie bestand auch darin, die juristischen Skandale früherer Jahre hinter sich zu lassen.

Die Deutsche Bank zahlte Milliarden für Vergleiche und Strafen, verbesserte ihre Kontrollen und versuchte, das Bild eines permanenten Kriseninstituts abzulegen.

Mit den Rekordzahlen von 2025 schien dieses Ziel erstmals überzeugend erreicht.

Doch eine Bankbilanz endet nicht am Jahresabschluss.

Geschäfte aus den Jahren 2008 bis 2010 können auch 2026 noch Ermittlungen, Rückstellungen und Schlagzeilen auslösen. Übernommene Unternehmen bringen nicht nur Kunden, Mitarbeiter und Erträge mit, sondern ebenfalls ihre rechtliche Vergangenheit.

Darin liegt die eigentliche wirtschaftliche Bedeutung der neuen Durchsuchung.

Sie stellt Sewings operativen Erfolg nicht infrage.

Sie zeigt aber, dass ein erfolgreicher Umbau die Risiken früherer Jahrzehnte nicht automatisch beseitigt.

Eine Frage der Unternehmenskultur

Die Ermittlungen werfen zudem eine grundsätzlichere Frage auf.

Banken beschäftigen hoch spezialisierte Juristen, Steuerexperten und Händler. Komplexe Steuermodelle entstehen nicht zufällig. Sie werden geplant, geprüft, dokumentiert und über interne Entscheidungswege freigegeben.

Deshalb reicht es bei der Aufarbeitung nicht aus, einzelne frühere Manager verantwortlich zu machen.

Entscheidend ist, welche Anreizsysteme solche Geschäfte ermöglichten und ob Risiken bewusst ausgeblendet wurden, solange sie Erträge versprachen.

Eine Unternehmenskultur zeigt sich nicht nur daran, welche Geschäfte ausdrücklich verboten sind.

Sie zeigt sich auch daran, wie ein Institut mit Modellen umgeht, die formal möglich erscheinen, wirtschaftlich aber nahezu ausschließlich auf Kosten des Steuerzahlers funktionieren.

SK

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