Mehr als jeder dritte Beschäftigte fühlt sich bei hohen Temperaturen am Arbeitsplatz erheblich belastet. Der DGB fordert deshalb eine gesetzliche Absicherung für Tage, an denen Arbeiten nicht mehr möglich ist. In zwei Handwerksbranchen existiert ein solches Modell bereits. Die Übertragung auf die gesamte Wirtschaft wäre jedoch deutlich komplizierter.
Fahimi verlangt eine neue gesetzliche Absicherung
DGB-Chefin Yasmin Fahimi rechnet damit, dass extreme Hitze künftig häufiger zu Arbeitsunterbrechungen führen wird. Der Gesetzgeber müsse deshalb Regeln schaffen, die ein Ausfallgeld für Beschäftigte und Arbeitgeber »solidarisch sichern«, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.
Die Forderung richtet sich vor allem auf Tätigkeiten im Freien, körperlich schwere Arbeit und Berufe, in denen sich Arbeitszeiten oder Arbeitsorte nur begrenzt anpassen lassen. Fahimi nennt unter anderem Beschäftigte auf Baustellen, Paketzusteller, Pflegekräfte und Einsatzkräfte.
Dabei geht es um zwei verschiedene Risiken.
Beschäftigte können Einkommen verlieren, wenn ein Betrieb die Arbeit aus Sicherheitsgründen einstellt. Unternehmen müssen gleichzeitig Lohnkosten tragen, obwohl keine Leistung erbracht werden kann – sofern sie das Betriebs- und Witterungsrisiko nicht anderweitig absichern können.
Ein Hitze-Ausfallgeld würde dieses Risiko auf mehrere Schultern verteilen. Wer genau daran beteiligt wäre, lässt Fahimi bislang offen.
Die Umfrage zeigt Belastung – nicht Arbeitsunfähigkeit
Grundlage der aktuellen Forderung ist der DGB-Index Gute Arbeit. Zwischen Januar und Mai 2026 wurden 4.031 abhängig Beschäftigte mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens zehn Stunden telefonisch befragt. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sollen die Beschäftigten in Deutschland repräsentativ abbilden.
35 Prozent der Befragten fühlen sich bei hohen Temperaturen stark oder eher stark belastet. Bei Beschäftigten, die täglich mehr als sechs Stunden im Freien arbeiten, steigt der Anteil auf 58 Prozent. Menschen mit körperlich schwerer Arbeit berichten ebenfalls deutlich häufiger von Problemen.
Auffällig ist auch der Zusammenhang mit Zeitdruck. Von den Beschäftigten, die nach eigenen Angaben nie unter Zeitdruck arbeiten, fühlen sich 23 Prozent stark durch Hitze belastet. Bei sehr häufigem Zeitdruck sind es 48 Prozent.
Damit zeigt die Untersuchung, dass Hitze bestehende Belastungen verstärkt. Sie beweist jedoch nicht, dass 35 Prozent der Beschäftigten an heißen Tagen nicht mehr arbeitsfähig wären.
Gefragt wurde nach dem persönlichen Belastungsempfinden. Ob eine Tätigkeit medizinisch unzumutbar, sicherheitsgefährdend oder tatsächlich nicht mehr ausführbar ist, wurde nicht ermittelt.
Diese Unterscheidung ist für ein gesetzliches Ausfallgeld entscheidend. Ein subjektives Belastungsempfinden allein dürfte kaum als einheitliches Leistungskriterium ausreichen.
431 Millionen Euro – aber fast niemand stellt die Arbeit ein
Die stärkste wirtschaftliche Zahl liefert eine Prognos-Studie im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums. Danach verursacht ein Hitzetag mit einer Tageshöchsttemperatur von mindestens 30 °C direkte betriebswirtschaftliche Kosten von rund 431 Millionen Euro.
Die Verteilung dieser Summe ist allerdings entscheidend:
Rund 97 Prozent entfallen auf Produktivitätsverluste. Beschäftigte erscheinen zur Arbeit und verrichten ihre Aufgaben weiterhin, benötigen aber mehr Pausen, arbeiten langsamer oder machen häufiger Fehler. Lediglich rund 13 Millionen Euro entstehen der Modellierung zufolge durch hitzebedingte Krankheiten und Arbeitsunfälle.
Hinzu kommen rechnerisch rund 76.500 Fehltage, wobei die Studie sowohl die am Hitzetag ausgelösten Ausfälle als auch deren durchschnittliche Folgedauer berücksichtigt. Besonders betroffen sind die Land- und Forstwirtschaft, das Baugewerbe, das verarbeitende Gewerbe sowie Verkehr und Lagerei.
Die Zahl von 431 Millionen Euro begründet damit vor allem Investitionen in Prävention, Gebäudekühlung und bessere Arbeitsorganisation.
Sie ist kein Beleg dafür, dass ein ähnlich hoher Betrag über ein Ausfallgeld kompensiert werden müsste.
Der Staat kennt bisher vor allem das Winterproblem
Für winterbedingte Arbeitsausfälle existiert bereits das Saison-Kurzarbeitergeld. Baubetriebe können damit in der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März Entgeltausfälle ausgleichen. Es wird über die Bundesagentur für Arbeit abgewickelt und kann bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall bereits ab der ersten Ausfallstunde greifen, nachdem grundsätzlich vorhandene Arbeitszeitguthaben berücksichtigt wurden.
Für den Sommer gibt es kein vergleichbares allgemeines gesetzliches System.
Das bedeutet nicht, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten bei extremer Hitze einfach weiterarbeiten lassen dürfen. Sie müssen Gefährdungen beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen treffen. Das Arbeitsstättenrecht setzt dabei jedoch auf ein Stufenmodell und nicht auf einen pauschalen Anspruch auf »Hitzefrei«.
Steigt die Temperatur in einem Arbeitsraum über 30 °C, muss der Arbeitgeber wirksame Maßnahmen ergreifen. Oberhalb von 35 °C ist der Raum während der Überschreitung ohne besondere Maßnahmen wie bei Hitzearbeit grundsätzlich nicht als Arbeitsraum geeignet. Eine starre gesetzliche Maximaltemperatur, ab der automatisch jede Arbeit endet, existiert dennoch nicht.
Zu den möglichen Maßnahmen gehören Verschattung, Lüftung, die Verlagerung der Arbeitszeit, zusätzliche Pausen, Getränke oder gelockerte Bekleidungsregeln. Entscheidend sind neben der Temperatur auch Luftfeuchtigkeit, Sonneneinstrahlung, körperliche Belastung, Schutzkleidung und der Gesundheitszustand der Beschäftigten.
Dachdecker haben bereits ein Sommermodell
Im Dachdeckerhandwerk existiert seit Juni 2020 ein tarifliches Ausfallgeld. Wird die Arbeit zwischen April und November aus zwingenden Witterungsgründen für mindestens eine volle Stunde eingestellt, erhalten gewerbliche Beschäftigte 75 Prozent ihres Stundenlohns. Der Anspruch ist auf 53 Stunden pro Kalenderjahr begrenzt.
Der Arbeitgeber zahlt das Geld zunächst aus. Die Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks erstattet ihm den Betrag sowie eine Pauschale von 23 Prozent für Sozialaufwendungen. Finanziert wird das System innerhalb der Branche über das tarifliche Sozialkassenverfahren.
Seit dem 1. Mai 2026 gibt es ein ähnliches Modell auch im Gerüstbauerhandwerk. Dort erhalten gewerbliche Arbeitnehmer bei zwingenden Witterungsbedingungen – ausdrücklich insbesondere bei Hitze – ebenfalls 75 Prozent des Stundenlohns. Der Anspruch ist auf 50 Stunden zwischen Mai und August begrenzt.
Bemerkenswert ist, dass das Gerüstbauer-Modell keine feste Temperaturgrenze vorsieht. Neben der Lufttemperatur werden Luftfeuchtigkeit, Wind, Sonneneinstrahlung und die konkrete Arbeitssituation berücksichtigt. Der Arbeitgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, gegebenenfalls gemeinsam mit dem Betriebsrat, ob die Arbeit eingestellt wird.
Diese Lösung ist näher an der arbeitsmedizinischen Realität als eine pauschale 30- oder 35-Grad-Grenze.
Ein Gerüst in direkter Sonne kann bereits bei niedrigeren Lufttemperaturen gefährlich werden. Eine klimatisierte Produktionshalle kann dagegen auch an einem Tag mit 35 °C Außentemperatur einen sicheren Arbeitsplatz bieten.
Was in Fahimis Forderung noch fehlt
Die Beispiele aus dem Handwerk zeigen, dass ein Hitze-Ausfallgeld grundsätzlich funktionieren kann. Sie zeigen aber auch, welche Fragen der DGB beantworten müsste, bevor daraus ein Gesetz werden könnte.
Zunächst braucht es einen auslösenden Tatbestand. Eine einfache Wetterstationsmessung dürfte nicht genügen. Die Belastung unterscheidet sich je nach Tätigkeit, Arbeitsort, Sonneneinstrahlung, Luftfeuchtigkeit und Schutzmaßnahmen erheblich.
Ebenso offen ist die Finanzierung.
Denkbar wären eine branchenbezogene Umlage nach dem Modell der Sozialkassen, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, eine separate Arbeitgeberumlage oder eine steuerfinanzierte Leistung. Jede Variante verteilt die Kosten anders.
Ein allgemeines staatliches System würde auch Unternehmen erfassen, die durch Gebäude, Klimatisierung und angepasste Arbeitszeiten selbst vorsorgen können. Ohne sorgfältige Regeln könnte ein falscher Anreiz entstehen: Betriebe, die wenig in Hitzeschutz investieren, würden einen größeren Teil ihrer Ausfälle auf die Allgemeinheit verlagern.
Deshalb müsste gelten: Prävention vor Kompensation.
Ein Ausfallgeld dürfte erst greifen, wenn zumutbare technische und organisatorische Schutzmaßnahmen ausgeschöpft sind und die Arbeit dennoch nicht sicher fortgesetzt werden kann.
Innenräume machen das Modell noch komplizierter
Die DGB-Befragung zeigt, dass Hitze keineswegs nur Dachdecker, Straßenbauer oder Beschäftigte in der Landwirtschaft betrifft.
Von den ausschließlich in Innenräumen Beschäftigten fühlen sich ohne Sonnenschutz, Lüftung oder Klimatisierung 50 Prozent stark oder eher stark belastet. Sind entsprechende Maßnahmen vorhanden, sinkt der Anteil auf 20 Prozent.
Das ist ein deutliches Argument für Investitionen in Gebäude und Arbeitsstätten. Zugleich erschwert es ein allgemeines Ausfallgeld.
Soll eine schlecht gedämmte Produktionshalle denselben Anspruch auslösen wie eine Baustelle unter direkter Sonneneinstrahlung? Würde ein Pflegeheim ohne ausreichenden sommerlichen Wärmeschutz Anspruch erhalten, obwohl die Versorgung der Bewohner nicht eingestellt werden kann? Wie wären Lieferdienste, Busfahrer oder Beschäftigte in Restaurantküchen zu behandeln?
Ein einheitliches System für sämtliche Arbeitsplätze wäre schnell entweder zu eng oder zu teuer.
Wahrscheinlicher wäre eine Kombination aus strengeren Präventionspflichten, branchenspezifischen Regeln und einer Absicherung für Tätigkeiten, bei denen Hitze trotz aller Schutzmaßnahmen unvermeidbar bleibt.
Arbeit lässt sich nicht immer in kühlere Stunden verschieben
Ein häufiger Gegenvorschlag lautet, Arbeit künftig früher am Morgen oder später am Abend zu erledigen. In manchen Branchen ist das sinnvoll. Auf Baustellen können Arbeitsbeginn und Pausenregelung angepasst werden. Logistikunternehmen können Touren verändern, sofern Lieferzeiten und Lärmschutzvorschriften dies zulassen.
In anderen Bereichen stößt die Verlagerung schnell an Grenzen.
Pflege, Rettungsdienst, öffentlicher Verkehr, Produktion oder Kundenbetrieb müssen auch während der heißesten Tagesstunden funktionieren. Zudem setzt das Arbeitszeitrecht Grenzen, etwa durch vorgeschriebene Ruhezeiten.
Auch Klimaanlagen sind keine Universallösung. Sie benötigen Investitionen, Energie und teilweise bauliche Veränderungen. Kleine Betriebe, Schulen, Pflegeeinrichtungen oder ältere Produktionshallen können ihre Gebäude nicht innerhalb eines Sommers umrüsten.
Genau hier erhält Fahimis Forderung ihren wirtschaftlichen Kern: Nicht jedes Hitzerisiko lässt sich durch besseres Verhalten auflösen.
SK