Daher ist es sinnvoll, dass sich Beamte für die restliche Summe privat krankenversichern. Dies sichert Sie im Falle einer nicht beisteuerungsfähigen Versorgung ab und kann hohe Kosten, durch Restbeträge verhindern.
Damit Sie einen Ehepartner oder Lebenspartner mitversichern können, müssen alle Vorschriften des Lebenspartnerschaftsgesetz erfüllt sein. Zudem darf eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Trifft all dies zu, erwarten Ihren Lebensgefährten oder Ehegatten die gleichen Leistungen wie Sie selbst.
Zudem können Sie Ihre leiblichen oder adoptierten Kinder mitversichern lassen. Kinder können bis zu ihrem 18.ten Geburtstags mitversichert werden. Sollten sie noch nicht berufstätig sein, so kann diese Altersgrenze auf 23 Jahre erhöht werden. Ebenso kann die maximale Altersgrenze bis zum 25.ten Lebensjahr andauern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden. Hierzu zählt beispielsweise, dass das Kind einer Ausbildung nachgeht, studiert oder nicht zur Schule geht. Auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr kann Grund für den Aufschub der Grenze sein.
Sollten Sie ein behindertes Kind haben, müssen Sie sich keine Sorgen um dessen Sicherheit mache. Ab einem gewissen Grad der Behinderung ist es dem Kind nicht möglich, sich später selbst zu versorgen. So kann auch keine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Liegt eine Behinderung bereits während der Familienversicherung vor, kann der Versicherungsstatus dauerhaft über die Eltern abgedeckt werden. So können Sie ruhigen Gewissens aufatmen, denn Ihre Liebsten bleiben ein Leben lang abgesichert.
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