Wenn Ehe- oder Lebenspartner ein gemeinschaftliches Testament verfassen und sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen, dann spricht man vom Berliner Testament. Für Kinder und Angehörige hat diese Form der Absprache Konsequenzen.
Das Berliner Testament kann ohne Notar abgefasst werden. Entscheiden sich beide Partner dazu, das Testament zu ändern oder aufzulösen, kann es deshalb einfach vernichtet werden. Anders liegt der Fall, wenn nur ein Partner nicht mehr mit dem Testament einverstanden ist. Ein Widerruf ist nur notariell und solange der Ehepartner noch lebt, möglich. Nach dem Tod eines Partners kann der Verbliebene das Erbe ausschlagen, das kann jedoch auch seinen gesetzlichen Pflichtteil in Gefahr bringen.
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