Weihnachten naht und ist gleichzeitig auch Geschenke-Zeit. Nicht nur Mitarbeiter und Kunden, sondern auch Geschäftspartner werden mit dem einen oder anderen Geschenk bedacht. Neben der Freude am Beschenken stellt sich natürlich auch die Frage, inwieweit die Kosten von der Steuer abgesetzt werden können. Hier lauern einige Fallstricke, denn ob überhaupt und wie diese Kosten als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, hängt unter anderem auch damit zusammen, wer der Empfänger ist.
Werbegeschenke unterliegen ebenfalls gewissen Einschränkungen – hier beschränkt sich die Absetzbarkeit auf den Nettokaufpreis sowie auf die Verpackung inklusive Werbeaufdruck. Bei höherwertigen Geschenken ist es erforderlich, dass die Namen der Kunden aufgelistet werden. Dies trifft dann ein, wenn Unternehmen an ihre treuesten Kunden zum Beispiel Sachgeschenke wie Wein verschenken. Dahingegen sind Kugelschreiber, Schlüsselanhänger und Co. vom Wert her so niedrig angesiedelt, dass die Auflistung entfallen kann.
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