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Trump will CNN, MS NOW und Politico aus dem Weißen Haus verbannen

Wenn politische Macht über den Zugang von Medienunternehmen entscheidet

6 Min.

19.09.2026

CNNs Kaitlan Collins, eine der bekanntesten White-House-Journalistinnen des Senders, hat sich bei Fragen zur Politik der Regierung wiederholt scharfe Wortwechsel mit Donald Trump geliefert.

Donald Trump will CNN, MS NOW und Politico den Zugang zum Weißen Haus entziehen. Als Grund nennt er deren Berichterstattung und wirft den Medien »Fake News« vor. Noch ist allerdings unklar, was das angekündigte Verbot praktisch bedeutet: Stunden nach Trumps Erklärung arbeiteten Vertreter aller drei Häuser weiterhin im Weißen Haus. Aus einer politischen Ankündigung könnte deshalb zunächst ein juristischer Test über die Grenzen staatlich gesteuerten Pressezugangs werden.

»Mit sofortiger Wirkung« – aber bislang ohne erkennbare Umsetzung

Trump veröffentlichte seine Entscheidung am Freitag auf Truth Social. CNN, der Fernsehsender MS NOW und Politico sollten wegen ihrer Berichterstattung nicht mehr ins Weiße Haus dürfen. Einen einzelnen Bericht, der den Schritt ausgelöst hätte, nannte der Präsident nicht. Später erklärte er gegenüber Journalisten, es gehe um die Berichterstattung der vergangenen Jahre insgesamt.

Das Ausmaß des Verbots blieb offen. Trump erläuterte weder, ob bestehende Akkreditierungen eingezogen werden sollen, noch ob der Ausschluss nur bestimmte Veranstaltungen oder das gesamte Gelände betrifft.

Diese Unterscheidung ist juristisch erheblich.

Noch am Freitagnachmittag befanden sich Journalisten der betroffenen Medien nach Angaben von AP und Tagesspiegel weiterhin im Weißen Haus. Vorerst handelt es sich deshalb um ein angekündigtes Verbot, dessen konkrete Umsetzung abzuwarten bleibt.

Die Verfassung garantiert keinen Sitz im Oval Office

Der Erste Zusatzartikel zur US-Verfassung schützt Presse- und Meinungsfreiheit. Daraus folgt allerdings kein allgemeines Recht jedes Journalisten, jederzeit das Weiße Haus, das Oval Office oder Air Force One betreten zu dürfen.

Der Präsident darf beispielsweise einzelnen Medien exklusive Interviews geben. Bei Veranstaltungen mit begrenztem Raum muss das Weiße Haus auswählen, welche Journalisten teilnehmen. Auch Sicherheitsanforderungen oder organisatorische Gründe können Zugangsbeschränkungen rechtfertigen.

Problematisch wird es an einem anderen Punkt: wenn staatlich geschaffene Pressezugänge grundsätzlich für akkreditierte Medien offenstehen, einzelne Redaktionen aber wegen ihrer Berichterstattung schlechter behandelt werden.

Dafür existiert in Washington seit fast einem halben Jahrhundert ein wichtiger Präzedenzfall.

Ein Urteil aus dem Jahr 1977

Im Verfahren »Sherrill v. Knight« entschied ein Bundesberufungsgericht 1977 über die Verweigerung eines White-House-Presseausweises.

Das Gericht stellte nicht fest, dass das Weiße Haus seine Türen für die Presse öffnen müsse. Wenn die Regierung aber Pressebereiche eingerichtet und grundsätzlich zugänglich gemacht habe, dürfe sie einzelne Journalisten nicht willkürlich ausschließen. Beschränkungen müssten auf gewichtigen staatlichen Interessen beruhen und verfahrensrechtlichen Mindestanforderungen genügen.

Das ist für Trumps jüngste Ankündigung relevant, weil er selbst die Berichterstattung der betroffenen Medien als Grund für den Ausschluss nennt.

Im amerikanischen Verfassungsrecht kann damit die Frage der sogenannten »viewpoint discrimination« entstehen: Benachteiligt der Staat eine Person oder Organisation, weil ihm deren publizierte Sichtweise nicht gefällt?

Der Streit mit AP ist noch nicht abgeschlossen

Wie kompliziert die Grenze zwischen präsidentieller Auswahlfreiheit und verfassungswidriger Benachteiligung ist, zeigt ein laufendes Verfahren.

2025 schränkte das Weiße Haus den Zugang der Nachrichtenagentur Associated Press ein, nachdem diese weiterhin den international gebräuchlichen Namen Golf von Mexiko verwendete und Trumps Bezeichnung »Gulf of America« nicht vollständig übernahm.

Ein Bundesrichter entschied zunächst, die AP dürfe wegen dieser redaktionellen Entscheidung nicht gegenüber vergleichbaren Nachrichtenorganisationen benachteiligt werden. Das Gericht betonte zugleich ausdrücklich, dass es der Nachrichtenagentur keinen dauerhaften Anspruch auf einen bestimmten Platz bei jeder Veranstaltung zuspreche.

Die Regierung legte Berufung ein. Das Berufungsgericht setzte wesentliche Teile der einstweiligen Verfügung vorläufig aus; das Hauptverfahren ist weiterhin anhängig. AP bezeichnet den Rechtsstreit auch in seiner aktuellen Berichterstattung als noch nicht abgeschlossen.

Eine einfache Regel nach dem Muster »Das Weiße Haus darf niemals Journalisten ausschließen« existiert damit nicht.

Ebenso wenig folgt daraus aber eine uneingeschränkte Befugnis, Redaktionen wegen unerwünschter Berichte aus allgemein geöffneten Pressebereichen fernzuhalten.

CNN wäre auch für den Pressepool relevant

Der Streit betrifft zudem nicht nur einzelne Sitzplätze bei Pressekonferenzen.

CNN gehört zu den großen Fernsehanbietern, die traditionell am sogenannten White-House-Pool beteiligt sind. Dieses System existiert, weil nicht bei jeder Bewegung des Präsidenten sämtliche Medien physisch anwesend sein können. Eine kleinere Gruppe begleitet den Präsidenten und stellt ihre Beobachtungen, Bilder und Informationen anschließend anderen Redaktionen zur Verfügung. AP weist deshalb darauf hin, dass ein umfassender Ausschluss von CNN auch dieses etablierte System berühren könnte.

Die Frage lautet dann nicht nur, ob CNN selbst Zugang erhält. Sie betrifft auch, wer Informationen über Situationen sammelt, bei denen aus Platz- oder Sicherheitsgründen nur wenige Journalisten dabei sein können.

Die betroffenen Medien widersprechen Trump

CNN erklärte, man stehe hinter der Arbeit des eigenen White-House-Teams und werde sein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf unabhängige Berichterstattung verteidigen. Politico kündigte ebenfalls an, gegen Einschränkungen seiner Rechte vorzugehen. Vertreter mehrerer Presseorganisationen sehen in einem Ausschluss aufgrund journalistischer Inhalte einen Verstoß gegen den Ersten Verfassungszusatz.

Das sind Positionen der betroffenen Medien und Presseverbände, keine bereits feststehende gerichtliche Bewertung des neuen Falls.

Trump wiederum argumentiert, Medien, die aus seiner Sicht falsche Informationen verbreiteten, sollten nicht denselben Zugang erhalten. Er kündigte an, möglicherweise weitere Nachrichtenorganisationen einzubeziehen.

Entscheidend ist, was aus der Ankündigung wird

Damit besteht derzeit eine eigentümliche Situation: Der Präsident hat öffentlich ein Verbot ausgesprochen, aber noch ist nicht erkennbar, wie umfassend es praktisch durchgesetzt wird.

Ein Ausschluss von einer einzelnen Veranstaltung, ein Entzug dauerhafter Presseausweise und ein generelles Verbot des Zugangs zu regulären Presseeinrichtungen des Weißen Hauses wären rechtlich unterschiedliche Vorgänge.

Sollte die Regierung CNN, MS NOW und Politico tatsächlich allein wegen ihrer bisherigen Berichterstattung von allgemein zugänglichen Pressebereichen ausschließen, würde sie sich jedenfalls in ein Feld begeben, zu dem die US-Gerichte bereits mehrfach Grenzen staatlicher Auswahlentscheidungen formuliert haben.

Nicht jede Tür des Weißen Hauses muss für Journalisten offenstehen.

Wo sie für die Presse geöffnet wird, ist die Frage, nach welchen Kriterien sie für einzelne wieder geschlossen werden darf.

Stefanie S. Klief

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