Eine wichtige Meldung gab es für private Investoren im November vergangenen Jahres. Dann nämlich bestätigte Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU), dass eine Abschaffung der Abgeltungssteuer denkbar wäre – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Die Steuererklärung würde durch den Wegfall der Abgeltungssteuer nicht nur teurer, sondern auch aufwändiger ausfallen. Denn die bisherigen 25 Prozent konnten unabhängig vom Einkommen pauschal auf alle Kapitalerträge angesetzt werden. Ohne diese Vereinfachung trägt der Kapitalertrag zu einer Veränderung des Steuersatzes bei; Faktoren wie die kalte Progression fließen ebenfalls mit ein, sodass viele Investoren, die ihre Steuererklärung bislang eigenhändig erstellt haben, auf Expertenhilfe angewiesen sein werden. Die Kosten für den Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein können im Folgejahr wiederum steuerlich geltend gemacht werden, sodass der Mehraufwand relativiert wird. Immerhin: Geringverdiener mit Kapitalerträgen könnten von der Abschaffung profitieren, sofern ihr regulärer Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt. Denn dann werden die Zinsgewinne zu einem niedrigeren Satz versteuert – ein Nettogewinn, der Investments gerade in diesem Einkommensbereich umso lukrativer erscheinen lässt..
Generell wird es für Trader bei höherer Besteuerung noch wichtiger, auch die Verluste anzumelden. Investoren, die ihr Geld bei verschiedenen Banken angelegt haben, benötigen für die defizitären Anlagen eine Verlustbescheinigung des entsprechenden Instituts und fügen diese der Steuererklärung bei. Durch die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten sinkt der Steuerbetrag, was bei höheren Steuersätzen eine spürbare Erleichterung bedeutet.
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