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Karlsruhe: Beamtenbesoldung in Berlin verfassungswidrig

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26.11.2025

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Die Besoldung zahlreicher Berliner Beamtinnen und Beamten war über Jahre verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Wie die Deutsche Presse-Agentur mitteilt, waren die entsprechenden Regelungen im Berliner Besoldungsrecht in den Jahren 2008 bis 2020 demnach überwiegend nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dabei ging es um Gruppen der sogenannten Besoldungsordnung A. 

Als Besoldung wird die Vergütung von Beamten, Richtern und Soldaten bezeichnet. Nach dem im Grundgesetz gewährten Alimentationsprinzip ist der Dienstherr verpflichtet, diesen Menschen und ihren Familien im aktiven Dienst, bei Invalidität und im Alter einen Lebensunterhalt zu bieten, der ihrem Amt angemessen ist. 

In seinem Beschluss betont das Bundesverfassungsgericht nun drei Schritte für die gerichtliche Prüfung, ob die Besoldung das Grundgesetz verletzt. Zunächst soll geprüft werden, ob die Mindestbesoldung eingehalten wird. Im zweiten Schritt soll kontrolliert werden, ob die Besoldung an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards angepasst sei. Falls die ersten zwei Schritte einen Verstoß ergeben, müsse im dritten Schritt geprüft werden, ob dieser eventuell ausnahmsweise verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.

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