Das Europäische Parlament hat am Dienstag einer deutlich abgeschwächten Fassung des geplanten EU-Lieferkettengesetzes zugestimmt, nachdem langjährige Verhandlungen und parteiübergreifende Konflikte eine kompromissbasierte Lösung erforderten. Nach den Beschlüssen gelten die Sorgfaltspflichten künftig nur noch für sehr große Unternehmen mit mehr als 5 000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz über 1,5 Milliarden Euro, wodurch der Anwendungsbereich des Gesetzes erheblich kleiner ausfällt als ursprünglich geplant. Damit sollen Bürokratie-Belastungen reduziert werden, doch Kritiker warnen, dass zulässige Lücken den Schutz von Menschen- und Umweltrechten in globalen Lieferketten verwässern könnten. Das Gesetz muss noch formal von den EU-Mitgliedstaaten bestätigt werden, was allerdings als Formsache gilt.
Parallel steht das umstrittene Freihandelsabkommen mit dem südamerikanischen Mercosur-Block (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) auf der politischen Agenda. EU-Abgeordnete haben zusätzliche Kontrollen und Schutzmechanismen für landwirtschaftliche Importe aus dem Mercosur-Raum beschlossen, darunter niedrigere Schwellenwerte für Ausgleichsmaßnahmen bei Preisdruck und strengere Anforderungen an Produktionsstandards. Diese Änderungen zielen darauf ab, Bedenken europäischer Landwirtschaftsverbände über mögliche Wettbewerbsnachteile zu adressieren, könnten aber die Verhandlungen mit den Mercosur-Partnern weiter komplizieren.
Der politische Kontext bleibt angespannt: Während Befürworter betonen, dass beide Vorhaben – Lieferkettengesetz und Mercosur-Deal – für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Binnenmarktes wichtig seien, argumentieren Kritiker, dass durch Abschwächung und zusätzliche Hürden viele der ursprünglich angestrebten Schutzwirkungen verloren gehen. Die Debatte über Handelserleichterungen, Arbeits- und Umweltstandards sowie die Absicherung europäischer Interessen dürfte in den kommenden Wochen weitergehen, nicht zuletzt im EU-Rat und bei den Landwirtschafts- und Handelsministerien der Mitgliedstaaten.
SK