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2026: EU führt CO₂-Grenzausgleich ein

Klima-Zoll trifft Importeure und Industrie

3 Min.

30.12.2025

Ab dem 1. Januar 2026 erhebt die Europäische Union erstmals eine Abgabe auf CO₂-Emissionen von importierten Grundstoffen, um den heimischen Klimaschutz mit fairen Wettbewerbsbedingungen zu verbinden. Der sogenannte Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll sicherstellen, dass ausländische Waren beim CO₂-Preis nicht günstiger sind als solche aus der EU – und soll so einer Verlagerung von Produktion in Länder mit geringeren Umweltauflagen entgegenwirken.

Wie der CO₂-Grenzausgleich funktioniert

Bislang erhielten europäische Industrieunternehmen einen Teil ihrer CO₂-Emissionszertifikate kostenlos im Rahmen des EU-Emissionshandels (EU ETS). Mit dem Auslaufen dieser Sonderregelungen wird ab 2026 auch für Importeure von emissionstechnisch intensiven Grundstoffen wie Stahl, Aluminium, Zement, Eisen, Düngemittel, Strom und Wasserstoff ein CO₂-Zoll fällig. Importierte Produkte müssen künftig – ähnlich wie bei in der EU produzierten – sogenannte CBAM-Zertifikate erwerben, die den Preis der beim Import entstandenen Emissionen abbilden.

Damit will die EU verhindern, dass ihre strengen Klimavorgaben und der Preis für CO₂-Emissionen Unternehmen in andere Regionen »aus dem Markt drücken« – ein Effekt, der als Carbon Leakage bezeichnet wird. Ein fairer CO₂-Wettbewerb soll so geschaffen werden, ohne den europäischen Produktionsstandort zu schwächen.

Industrievertreter begrüßen grundsätzlich das Ziel, Klimaschutz und globale Wettbewerbsfähigkeit zu verbinden, warnen aber vor dem bürokratischen Aufwand und den zusätzlichen Kosten, die der Mechanismus mit sich bringt. So müssen Unternehmen künftig detailliert die CO₂-Emissionen ihrer importierten Waren erfassen und für diese entsprechende CBAM-Zertifikate kaufen – ein Prozess, der je nach Lieferkette komplex ist und erhebliche administrative Ressourcen bindet.

Politische Stimmen, unter anderem aus dem deutschen Umweltministerium, betonen jedoch, dass der Mechanismus eine wichtige Signalfunktion hat: Er schafft Planungssicherheit für Unternehmen, fördert Investitionen in klimafreundliche Technologien und schützt energieintensive Branchen vor unfairen Wettbewerbsvorteilen aus Ländern mit laxeren Umweltstandards.

Ursprünglich gilt der CO₂-Grenzausgleich zunächst nur für die genannten Grundstoffe. Die Europäische Kommission plant jedoch, das System schrittweise zu erweitern und ab 2034 freie Emissionszertifikate vollständig abzuschaffen, sodass Importe und EU-Produktion einheitlich bepreist werden. Darüber hinaus sollen künftig auch weiterverarbeitete Güter wie Maschinen und Industrieprodukte in das System einbezogen werden.

Fazit: Der CO₂-Grenzausgleich ist ein zentraler Baustein der EU-Klimapolitik 2026 – als Instrument, das Klimaschutz, Wettbewerbsfähigkeit und globalen Handel miteinander verknüpft. Für Unternehmen bedeutet er sowohl Herausforderung als auch Orientierung in einem zunehmend energie- und klimapolitisch geprägten Marktumfeld.

SK

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