Choupette war nie einfach nur eine Katze. Die Birma-Dame von Karl Lagerfeld reiste im Privatjet, wurde fotografiert wie ein Model und gehörte zu den berühmtesten Tieren der Modewelt. Nach Lagerfelds Tod im Jahr 2019 wurde sie endgültig zur Legende: Angeblich sollte sie einen Teil seines Millionenvermögens erben und als reichste Katze der Welt weiterleben.
Nun bekommt diese Geschichte Risse. Choupettes heutige Betreuerin Françoise Caçote, Lagerfelds frühere Haushälterin, erklärte in einem aktuellen Bericht, dass weder sie noch die Katze bislang Geld aus dem Nachlass erhalten hätten. Das Bild der millionenschweren Modekatze war offenbar stärker als die juristische Realität.
Ein Tier kann nicht einfach erben
Der Fall zeigt ein Problem, das in der öffentlichen Erzählung lange unterging. Nach französischem Recht können Tiere nicht direkt Vermögen erben, weil sie keine juristischen Personen sind. Wenn ein Haustier nach dem Tod seines Besitzers versorgt werden soll, muss das über Menschen, Stiftungen oder andere rechtliche Konstruktionen geschehen.
Lagerfeld hatte öffentlich immer wieder deutlich gemacht, dass Choupette abgesichert werden solle. Doch zwischen einem Wunsch, einer Legende und einer rechtlich wirksamen Umsetzung liegen Welten. Genau diese Lücke wird nun sichtbar.
Caçote kümmert sich weiterhin um Choupette. Sie soll bereits zu Lebzeiten Lagerfelds eine Wohnung erhalten haben, doch aus dem Nachlass sei bislang keine finanzielle Unterstützung geflossen. Nach aktuellen Berichten hat sie Anwälte eingeschaltet, um Lagerfelds mutmaßlichen Willen durchzusetzen.
Der Nachlass bleibt kompliziert
Karl Lagerfeld hinterließ ein Vermögen, das auf rund 200 Millionen Euro geschätzt wurde. Sein Nachlass ist jedoch seit Jahren nicht vollständig geklärt. Neben möglichen Ansprüchen von Vertrauten, früheren Mitarbeitern und Begünstigten spielen auch steuerliche Fragen eine Rolle. Französische Behörden sollen ebenfalls Ansprüche prüfen.
Hinzu kommt, dass im Februar 2026 Berichte über eine Anfechtung des Testaments auftauchten. Ein unbekannter Kläger soll die Gültigkeit des Willens infrage gestellt haben, wodurch auch entfernte Familienangehörige wieder eine Rolle spielen könnten. Für Choupette bedeutet das: Selbst wenn für sie Geld vorgesehen war, ist der Weg dorthin alles andere als einfach.
Choupette bleibt trotzdem eine Marke
Ganz mittellos ist Choupette allerdings nicht im kulturellen Sinne. Die Katze ist weiterhin eine eigene kleine Luxusmarke. Sie hat einen offiziellen Instagram-Auftritt, wird gelegentlich für Kampagnen angefragt und bleibt eng mit dem Mythos Lagerfeld verbunden. Auch bei der Met Gala 2023, die Lagerfeld gewidmet war, spielte sie symbolisch eine große Rolle.
Doch der Glanz früherer Jahre lässt sich offenbar nicht einfach in dauerhafte finanzielle Sicherheit übersetzen. Nach Angaben ihrer Betreuerin sind die kommerziellen Einnahmen heute deutlich überschaubarer als zu Lagerfelds Lebzeiten.
Damit wird Choupette zu einer fast perfekten Lagerfeld-Figur: halb echtes Haustier, halb Modeikone, halb Mythos. Also mathematisch unmöglich, aber modisch völlig plausibel.
Die Legende war stärker als die Akte
Der Fall ist deshalb mehr als eine kuriose Promigeschichte. Er zeigt, wie schnell sich im Umfeld großer Namen Erzählungen verselbstständigen. Die Vorstellung, Lagerfeld habe seine Katze zur Millionenerbin gemacht, passte perfekt zu seinem Image: exzentrisch, luxuriös, kontrolliert, ironisch.
Doch Nachlässe folgen keiner Modeinszenierung. Sie folgen Testamenten, Steuerrecht, nationalem Erbrecht, Zuständigkeiten und gerichtlichen Verfahren. Was öffentlich wie ein eleganter letzter Wille klingt, kann in der Praxis jahrelang blockiert bleiben.
Choupette war vielleicht nie die reichste Katze der Welt. Aber sie bleibt eine der berühmtesten. Und vielleicht ist genau das der eigentliche Lagerfeld-Moment: Am Ende überlebt nicht nur das Geld, sondern die Geschichte.
SK