Bayer kommt im Glyphosatstreit nicht zur Ruhe. Der Leverkusener Agrar- und Pharmakonzern versucht seit Jahren, die US-Klagen rund um den Unkrautvernichter Roundup endgültig einzudämmen. Ein neuer Vergleich über bis zu 7,25 Milliarden Dollar sollte einen großen Teil der aktuellen und künftigen Verfahren lösen. Doch nun droht der Plan erneut komplizierter zu werden.
Mehrere Kläger versuchen, das Verfahren aus Missouri an ein Bundesgericht in Kalifornien zu ziehen. Dort könnte Richter Vince Chhabria zuständig werden. Für Bayer wäre das heikel, denn Chhabria hat in der Vergangenheit bereits frühere Vergleichspläne des Konzerns deutlich kritisiert und blockiert. Aus einem mühsam ausgehandelten Befreiungsschlag könnte damit wieder ein juristisches Risiko werden.
Der geplante Vergleich sollte endlich Ruhe bringen
Bayer braucht im Glyphosatstreit dringend Verlässlichkeit. Seit der Übernahme von Monsanto im Jahr 2018 verfolgt den Konzern die Klagewelle rund um Roundup. Zehntausende Kläger machen geltend, der glyphosathaltige Unkrautvernichter habe Krebs verursacht. Bayer weist diese Vorwürfe zurück und verweist auf behördliche Bewertungen, nach denen Glyphosat bei sachgemäßer Anwendung sicher sei.
Trotzdem hat der Konzern bereits Milliarden für Vergleiche und Rückstellungen aufgewendet. Der neue 7,25-Milliarden-Dollar-Deal soll nun möglichst viele noch offene und künftige Ansprüche bündeln. Für Bayer geht es dabei nicht nur um Geld, sondern um Planbarkeit. Solange die Glyphosatverfahren offen bleiben, hängt ein massiver Bewertungsabschlag über der Aktie.
Genau deshalb ist jede Verzögerung gefährlich. Der Kapitalmarkt wartet seit Jahren auf ein glaubwürdiges Ende des Monsanto-Risikos.
Warum Chhabria für Bayer so unbequem ist
Richter Vince Chhabria ist in der Glyphosatlitigation keine Randfigur. Er betreute über Jahre zentrale Roundup-Verfahren in einem sogenannten multidistrict litigation-Verfahren in San Francisco. Schon frühere Vergleichsversuche von Bayer sah er äußerst kritisch.
Besonders störte ihn damals, dass Bayer aus seiner Sicht zu wenig für künftige Kläger vorgesehen hatte. Er warnte sinngemäß davor, dass ein Vergleich dem Unternehmen mehr nützen könnte als Menschen, die erst später erkranken und dann kaum noch eigene Rechte hätten.
Genau diese Frage bleibt auch heute entscheidend: Wie lassen sich aktuelle Ansprüche bündeln, ohne künftige Kläger unangemessen zu binden? Ein Vergleich, der laufende Verfahren beendet, ist juristisch einfacher. Ein Vergleich, der auch Menschen erfassen soll, die erst später erkranken, ist deutlich sensibler.
Der Gerichtsstand wird zur strategischen Frage
Bayer möchte das Verfahren in Missouri halten. Dort wurde der Vergleich eingereicht, und dort sieht der Konzern offenbar bessere Chancen auf einen geordneten Abschluss. Die Kläger, die den Deal angreifen, wollen dagegen den Weg nach Kalifornien öffnen. Ein US-Justizgremium hat eine vorläufige Verlagerung in Richtung des Bundesgerichts in San Francisco angeordnet, doch Bayer betont, dass dies noch keine endgültige Entscheidung sei.
Das klingt technisch, ist aber strategisch hochrelevant. Der zuständige Richter kann darüber entscheiden, wie streng der Vergleich geprüft wird, wie mit Einwänden umgegangen wird und ob der Deal in der geplanten Form Bestand hat.
Für Bayer wäre eine Prüfung durch Chhabria ein Risiko. Nicht zwingend, weil der Vergleich scheitern müsste. Aber weil die Wahrscheinlichkeit steigt, dass der Deal genauer zerlegt, verzögert oder nachverhandelt werden muss.
Der Supreme Court bleibt die zweite große Hoffnung
Parallel setzt Bayer auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA. Dort geht es um die Frage, ob Bundesrecht strengere Warnhinweispflichten nach einzelstaatlichem Recht verdrängen kann. Sollte Bayer vor dem Supreme Court Erfolg haben, könnten viele künftige Glyphosatklagen deutlich erschwert oder sogar weitgehend blockiert werden.
Für den Konzern wäre das ein potenzieller Befreiungsschlag. Doch die Entscheidung steht noch aus, und der Ausgang ist unsicher. Genau deshalb ist der Vergleich so wichtig: Bayer versucht, das Prozessrisiko auf mehreren Wegen gleichzeitig einzudämmen.
Das Problem: Beide Wege sind unsicher. Der Supreme Court könnte Bayer helfen, muss es aber nicht. Der Vergleich könnte viele Klagen beenden, könnte aber durch Einwände und Gerichtsstandsfragen erneut ausgebremst werden.
Anleger reagieren nervös
Die juristische Hängepartie schlägt inzwischen deutlich auf die Bayer-Aktie durch. Am Dienstag gerieten die Papiere schwer unter Druck und verloren zeitweise mehr als sechs Prozent. Damit fielen sie auf den niedrigsten Stand seit rund sechs Monaten und waren das Schlusslicht im Dax. Bereits am Vortag hatten die Titel nachgegeben. Seit Jahresbeginn summiert sich das Minus damit auf knapp zehn Prozent.
Für Anleger ist der Fall heikel, weil der geplante Vergleich eigentlich als Schritt in Richtung Rechtssicherheit gedacht war. Stattdessen wächst nun wieder die Sorge, dass sich das Glyphosat-Kapitel weiter hinzieht oder teurer werden könnte als erhofft. Genau diese Unsicherheit belastet den Aktienkurs besonders stark.
Nach Einschätzung aus dem Markt hängt der aktuelle Kursrutsch auch mit der Frist am 04.06.2026 zusammen. Bis zu diesem Tag können Kläger aus dem vorläufig genehmigten Sammelvergleich aussteigen. Je mehr Kläger diese Möglichkeit nutzen, desto schwächer wäre das Signal für Bayer. Am Markt wächst deshalb die Nervosität, ob die Zustimmung zum Vergleich tatsächlich breit genug ausfällt.
Für Investoren ist das entscheidend. Der Konzern braucht nicht nur irgendeinen Vergleich, sondern einen Vergleich, der das Prozessrisiko spürbar reduziert. Wenn Zweifel daran aufkommen, bleibt der Bewertungsabschlag auf der Aktie bestehen.
Ein Vergleich ist noch kein Schlussstrich
Der Fall zeigt, wie schwierig es ist, Massenklagen in den USA endgültig zu beenden. Selbst ein Milliardenvergleich garantiert keine Rechtssicherheit, wenn Kläger widersprechen, künftige Ansprüche betroffen sind oder Gerichte die Fairness des Deals infrage stellen.
Für Bayer ist das besonders bitter. Der Konzern braucht einen Abschluss, aber jeder Versuch, möglichst viele Risiken auf einmal zu erledigen, macht die Konstruktion juristisch angreifbar. Je umfassender der Vergleich sein soll, desto genauer schauen Richter hin.
Genau darin liegt der Kern des Problems: Bayer will Finalität. Das US-Rechtssystem gibt sie aber nur unter strengen Bedingungen.
Glyphosat bleibt Bayers größtes Börsenproblem
Der mögliche Wechsel zu Chhabria bedeutet nicht automatisch, dass der Vergleich scheitert. Aber er zeigt, wie fragil Bayers Strategie bleibt. Ein einzelner Verfahrensschritt kann reichen, um wieder Zweifel an dem mühsam aufgebauten Lösungsweg zu wecken.
Für Bayer ist das mehr als eine juristische Episode. Es geht um Vertrauen, Bewertung und strategische Handlungsfähigkeit. Solange Glyphosat nicht endgültig gelöst ist, bleibt der Monsanto-Deal eine Last, die fast jede andere Unternehmensnachricht überlagert.
An der Börse wird deshalb nicht nur auf Quartalszahlen, Pharma-Pipeline oder Konzernumbau geschaut. Entscheidend bleibt die Frage, ob Bayer die Glyphosatrisiken endlich kalkulierbar machen kann. Der jüngste Kursrutsch zeigt: Solange diese Antwort fehlt, bleibt die Aktie anfällig für jede neue Wendung im US-Rechtsstreit.
SK