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    Gerichtsprozess verloren, Whisky-Kunden gewonnen

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    Von Redaktion am 7. Februar 2019 Unternehmen

    Die Berglener Waldhornbrennerei aus Schwaben darf ihren Whisky nicht mehr unter dem Namen „Glen Buchenbach“ verkaufen. Das habe das Landgericht Hamburg entschieden, berichtet die Tageszeitung „Stuttgarter Nachrichten“. Der Name verstoße gegen europäisches Recht. „Wir können uns die Niederlage nicht erklären – wenn das Gericht die Fakten anerkannt hätte, hätten wir gewinnen müssen“, zitiert die Zeitung den Brenner Jürgen Klotz, der sich in dem Gerichtsverfahren gegen die mächtige Scotch Whisky Association geschlagen geben musste.

    Mit dem Wort „Glen“ werde die geschützte geografische Bezeichnung „Scotch“ beeinträchtigt, nennt das Online-Portal stern.de den Grund für das Namensverbot und beruft sich auf Angaben eines Gerichtssprechers. Die Spirituosenverordnung der Europäischen Union schütze nicht nur die direkte Nutzung der geografischen Herkunftsbezeichnung, sondern auch ähnliche irreführende Bezeichnungen. Entscheidend sei das einzelne Wort und nicht der Eindruck des Produkts.

    Klotz kann diese Argumentation nicht nachvollziehen. Gegenüber den „Stuttgarter Nachrichten“ gab er an, dass das Wort „Glen“ – im Gälischen bedeutet es „kleines Tal“ -, ein Hinweis auf den Herkunftsort des Whiskys ist. Dieser stammt nämlich aus den Berglen, einer Höhenlandschaft im Rems-Murr-Kreis. Der Europäische Gerichtshof hatte sich auch schon mit dem Fall befasst und ihn ans Hamburger Landgericht zurückgewiesen. Der Gerichtshof forderte die Justizbehörde dazu auf zu beurteilen, ob ein Normalverbraucher beim Wort „Glen“ an schottischen Whisky denken muss.

    Brennerei verzeichnet mehr Whisky-Bestellungen

    Trotz der Niederlage im Rechtsstreit hat die Brennerei etwas gewonnen: mehr Kunden. Denn durch das große Medieninteresse schnellten die Bestellungen des „Glen Buchenbach“ in die Höhe. Zudem ist nicht auszuschließen, dass die kleine Brennerei doch noch Recht bekommt. Wenn die Urteilsbegründung ihr schriftlich vorliegt, will sie mit ihren Anwälten prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.

    Bildquelle: Shaiith79/depositphotos.com

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