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Dienstwagen besser zuhause laden

Wer seinen Firmenwagen mit Solarstrom lädt, könnte mehr sparen als durch Einspeisevergütung

Wer seinen E-Dienstwagen zuhause mit Solarstrom lädt, könnte künftig finanziell profitieren. Neue Regeln zur Stromkostenerstattung machen selbst erzeugten PV-Strom für viele attraktiver als die klassische Einspeisung ins Netz. Gleichzeitig endet das bisherige Pauschalsystem für Heimladen. Ab 2026 müssen die geladenen Kilowattstunden exakt nachgewiesen werden.

2 Min.

11.05.2026

Wer seinen Elektro-Dienstwagen zuhause lädt und gleichzeitig eine Photovoltaikanlage besitzt, könnte ab 2026 finanziell deutlich profitieren. Hintergrund sind neue steuerliche Vorgaben zur Erstattung von Ladestrom, die das bisherige Pauschalsystem ablösen und die tatsächlichen Stromkosten stärker in den Mittelpunkt rücken.

Der zuhause geladene Strom für einen E-Dienstwagen weiterhin steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet werden. Gerade für Besitzer von Solaranlagen wird das zunehmend interessant, weil selbst erzeugter Solarstrom häufig wirtschaftlich attraktiver genutzt werden kann als durch die klassische Einspeisung ins Netz.

Bis Ende 2025 konnten Arbeitgeber die Stromkosten für zuhause geladene Dienstwagen noch über monatliche Pauschalen steuerfrei erstatten. Damit ist seit Anfang 2026 Schluss. Künftig müssen die tatsächlich geladenen Kilowattstunden exakt nachgewiesen werden. Darauf weisen Branchenportale wie The Mobility House und Fuhrpark.de hin. Die bisherigen Pauschalen von bis zu 70 Euro monatlich entfallen vollständig.

Für viele Nutzer bedeutet das zunächst mehr Bürokratie. Gleichzeitig eröffnet die neue Regelung jedoch neue Möglichkeiten für Besitzer privater PV-Anlagen. Statt überschüssigen Solarstrom zu vergleichsweise niedrigen Einspeisevergütungen ins Netz einzuspeisen, kann dieser direkt zum Laden des Dienstwagens genutzt werden. Die Stromkosten lassen sich anschließend vom Arbeitgeber erstatten.

Voraussetzung dafür ist allerdings eine genaue Verbrauchsmessung. Die geladenen Strommengen müssen künftig über geeignete Messsysteme dokumentiert werden – etwa über Wallboxen mit integriertem Zähler oder entsprechende Fahrzeugdaten. Eigenbelege oder einfache Schätzungen reichen nicht mehr aus.

Zusätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer laut den neuen Vorgaben künftig zwischen verschiedenen Abrechnungsmodellen wählen. Möglich ist entweder die Erstattung auf Basis der tatsächlichen Stromkosten oder eine bundeseinheitliche Strompreispauschale pro Kilowattstunde. Für 2026 liegt diese laut Branchenangaben bei 34 Cent pro kWh.

Die Änderungen zeigen, wie stark Elektromobilität, Steuerrecht und private Energieerzeugung inzwischen zusammenwachsen. Für Unternehmen steigt zwar der Verwaltungsaufwand, gleichzeitig könnte das heimische Laden mit Solarstrom wirtschaftlich deutlich attraktiver werden – insbesondere für Vielfahrer mit E-Dienstwagen und eigener Photovoltaikanlage.

SK

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