Unternehmen

Arbeitszeitgesetz reformiert: Mehr Flexibilität für Beschäftigte und Betriebe

Gewerkschaften skeptisch – Arbeitgeber sehen Chancen

Bundestag beschließt Reform des Arbeitszeitrechts: längere Zeitkonten und flexiblere Modelle für Beschäftigte und Betriebe bei bestehenden Schutzstandards.

2 Min.

29.01.2026

Der Deutsche Bundestag hat eine umfassende Reform des Arbeitszeitrechts verabschiedet, mit dem Ziel, die Flexibilität von Arbeitszeiten in Deutschland zu erhöhen. Das neue Gesetz soll Beschäftigten und Unternehmen mehr Spielraum bei der Gestaltung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit geben, zugleich aber den Schutz der Arbeitnehmer sichern. Die Reform tritt schrittweise in Kraft.

Kernpunkte der Reform sind unter anderem die Ausweitung von Arbeitszeitkonten, die nun über längere Zeiträume aufgebaut und später flexibler genutzt werden können. Beschäftigte sollen Überstunden und Gleitzeit-Saldo über längere Zeiträume ansparen und in ruhigeren Phasen abfeiern können. Zudem werden Voraussetzungen für modulare Arbeitszeitmodelle geschaffen, um besser auf saisonale Schwankungen und individuelle Lebensphasen einzugehen.

Arbeitgebervertreter begrüßten die Neuregelung als modernen Schritt, um auf die Anforderungen einer dynamischen Arbeitswelt zu reagieren. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen sehen darin eine Möglichkeit, Produktivität und Betrieblichkeit besser miteinander zu verbinden, ohne starre Arbeitszeitmodelle einhalten zu müssen.

Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen äußerten hingegen kritische Stimmen. Sie fordern, dass die Gesundheit und Rechte der Beschäftigten stärker im Blick bleiben müssen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Überstunden-Ballungen und den Schutz vor zu langen Arbeitsphasen. Gewerkschaftsvertreter betonten, ausreichende Regelungen zur Ruhezeit seien essenziell, um eine Überforderung der Beschäftigten zu verhindern.

Die Bundesregierung betonte, dass die Reform keine Aushöhlung arbeitszeitrechtlicher Schutzstandards darstelle. Schutzmechanismen wie Mindestruhezeiten und klare Regelungen zur maximalen Wochenarbeitszeit blieben bestehen. Ziel sei es, Arbeitszeitmodelle an die heutigen Anforderungen von Arbeitsmarkt und Lebenswirklichkeiten anzupassen – etwa für Eltern, Pendler oder Beschäftigte in Branchen mit stark schwankender Nachfrage.

SK

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