Die juristische Aufarbeitung eines der größten politischen Infrastrukturdebakel der vergangenen Jahre erreicht eine neue Stufe. Das Landgericht Berlin hat die Anklage gegen den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zugelassen. Der CSU-Politiker soll sich wegen des Vorwurfs der uneidlichen Falschaussage im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut vor Gericht verantworten. Mitangeklagt ist der frühere Verkehrsstaatssekretär Gerhard Schulz. Beide weisen die Vorwürfe zurück.
Im Zentrum der Anklage stehen Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags, der die Verantwortung für das Maut-Projekt aufarbeiten sollte. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sollen Scheuer und Schulz dort bewusst unzutreffende Angaben gemacht haben. Konkret geht es um ein Treffen vom 29. November 2018 und die Frage, ob die späteren Betreiber angeboten hatten, die Verträge erst nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu unterzeichnen. Laut Anklage hätten beide erklärt, sich an ein solches Angebot nicht erinnern zu können, obwohl dies ihrer tatsächlichen Erinnerung widersprochen haben soll.
Ein Prestigeprojekt mit teuren Folgen
Die Pkw-Maut gehörte zu den zentralen Prestigeprojekten der CSU in der damaligen Bundesregierung. Scheuer hatte die Betreiberverträge bereits Ende 2018 unterzeichnet, obwohl die endgültige rechtliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs noch ausstand. Im Juni 2019 erklärte der EuGH das deutsche Mautmodell schließlich für europarechtswidrig. Die geplante Einführung scheiterte vollständig.
Für den Bund wurde das Projekt teuer. Nach einem langwierigen Schiedsverfahren musste Deutschland insgesamt 243 Millionen Euro Schadenersatz an die vorgesehenen Betreiber zahlen. Hinzu kamen weitere Kosten für Verfahren, Gutachten und Vertragsabwicklungen. Das Maut-Projekt entwickelte sich dadurch zu einem der kostspieligsten politischen Fehlschläge der vergangenen Jahre.
Politische Verantwortung und strafrechtliche Prüfung
Politisch war Scheuer bereits seit Jahren massiv unter Druck geraten. Opposition, Rechnungshof und zahlreiche Experten kritisierten insbesondere, dass die Betreiberverträge vor endgültiger Rechtssicherheit abgeschlossen wurden. Ein Untersuchungsausschuss des Bundestags beschäftigte sich über Monate mit den Abläufen im Verkehrsministerium.
Strafrechtlich geht es nun allerdings nicht um die politische Entscheidung für die Maut selbst, sondern um die Frage, ob Scheuer und sein damaliger Staatssekretär den Untersuchungsausschuss bewusst falsch informiert haben. Genau dieser Unterschied ist juristisch entscheidend. Die Staatsanwaltschaft sieht einen hinreichenden Verdacht, das Gericht hält die Vorwürfe nun für ausreichend, um ein Hauptverfahren zu eröffnen.
Signalwirkung für die Politik
Der Fall besitzt über die Person Scheuer hinaus politische Bedeutung. Untersuchungsausschüsse gelten als eines der wichtigsten parlamentarischen Kontrollinstrumente. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, würde dies die Frage nach der Verlässlichkeit von Aussagen hochrangiger Regierungsvertreter erneut in den Mittelpunkt rücken.
Wann der Prozess beginnt, steht bislang noch nicht fest. Das Landgericht Berlin stimmt den Termin derzeit mit den Verfahrensbeteiligten ab. Schon jetzt ist jedoch klar: Die gescheiterte Pkw-Maut, die viele bereits als abgeschlossen betrachteten, wird die deutsche Politik erneut beschäftigen.
SK