Politik

Grüne wollen die Schuldenbremse retten

Vier Landesminister legen den Kompromiss vor, an dem Schwarz-Rot gescheitert ist

10 Min.

20.07.2026

Die Bundesregierung wollte die Schuldenbremse dauerhaft modernisieren. Ihre Expertenkommission konnte sich jedoch nicht auf ein gemeinsames Modell einigen. Nun kommen vier grüne Landesfinanzminister mit einem Vorschlag, der ausgerechnet zwischen Union und SPD vermitteln soll.

Die Reformkommission endet ohne gemeinsamen Plan

Als Bundesfinanzminister Lars Klingbeil im September 2025 eine Expertenkommission zur Modernisierung der Schuldenregel einsetzte, war das Ziel ehrgeizig: Deutschland sollte dauerhaft mehr investieren können, ohne die Kontrolle über seine Staatsfinanzen zu verlieren.

Vier Arbeitsgruppen beschäftigten sich mit Investitionen, EU-Fiskalregeln, Verteidigungsausgaben und der Begrenzung der Staatsverschuldung. Der Abschlussbericht war ursprünglich für das erste Quartal 2026 vorgesehen.

Doch die politischen und ökonomischen Positionen blieben zu weit auseinander.

Die Union will grundsätzlich an der bisherigen strukturellen Kreditgrenze des Bundes von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts festhalten. Die SPD fordert dagegen zusätzlichen Spielraum für Investitionen. Weitere Mitglieder der Kommission favorisieren eine stärkere Orientierung an den europäischen Fiskalregeln. Statt eines gemeinsamen Modells stehen deshalb mehrere konkurrierende Vorschläge nebeneinander.

Das ist mehr als ein wissenschaftlicher Dissens.

Die Reform der Schuldenbremse gehört zu den zentralen Vorhaben der schwarz-roten Koalition. Ohne Einigung fehlt der Bundesregierung eine dauerhafte Antwort darauf, wie sie Investitionen nach dem Auslaufen der bestehenden Sonderregelungen finanzieren will.

Vier grüne Minister springen in die Lücke

In diese festgefahrene Situation schalten sich nun Danyal Bayaz, Björn Fecker, Gerald Heere und Silke Schneider ein. Die Finanzminister aus Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben ein gemeinsames Eckpunktepapier vorgelegt.

Ihre politische Ausgangslage ist ungewöhnlich breit.

Bayaz regiert mit der CDU, Schneider ebenfalls in einem schwarz-grünen Bündnis. Heere gehört einer rot-grünen Landesregierung an. Fecker arbeitet in Bremen mit SPD und Linken zusammen. Die vier kennen damit sowohl konservative Vorbehalte gegen neue Schulden als auch die Forderungen nach größeren Investitionsspielräumen.

Genau daraus leiten sie ihren Anspruch ab, einen vermittelnden Vorschlag vorzulegen.

Ihr Papier soll nicht die Schuldenbremse abschaffen. Es soll die Kreditaufnahme stärker danach unterscheiden, ob der Staat laufende Ausgaben finanziert oder langfristig Vermögen und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit schafft.

Mehr Spielraum – aber nicht für alles

Kern des Vorschlags ist ein größerer struktureller Kreditrahmen für Bund und Länder. Nach den bislang bekannt gewordenen Eckpunkten soll der zulässige Wert insgesamt bei 0,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen.

Deutschland dürfte damit dauerhaft mehr Kredite aufnehmen als unter der ursprünglichen Schuldenbremse. Der zusätzliche Spielraum soll jedoch an Investitionen gebunden und nicht frei für sämtliche politischen Wünsche verfügbar sein.

Das ist ein wichtiger Unterschied.

Werden Kredite für laufende Sozialleistungen, Verwaltungsausgaben oder dauerhaft höhere Personalkosten verwendet, bleiben nach ihrer Ausgabe nur Zins- und Tilgungspflichten zurück. Investitionen in Schienen, Schulen, Stromnetze, Forschung oder Digitalisierung können dagegen über viele Jahre einen wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Nutzen erzeugen.

Diese Trennung klingt logisch, ist in der Praxis jedoch schwierig.

Schon der Ersatz einer maroden Brücke wirft die Frage auf, ob es sich um eine neue Investition oder lediglich um den Erhalt bestehender Infrastruktur handelt. Ähnlich umstritten ist, ob Ausgaben für Bildung, zusätzliches Personal oder den Betrieb digitaler Systeme investiven Charakter besitzen.

Eine neue Investitionsregel benötigt deshalb eine belastbare Definition. Anderenfalls könnte nahezu jede politisch gewünschte Ausgabe zur Zukunftsinvestition erklärt werden.

Die Verteidigungsausnahme soll eine Obergrenze bekommen

Der grüne Vorschlag enthält auch einen Punkt, der besonders bei der Union anschlussfähig sein dürfte: Die Ausnahme für Verteidigungsausgaben soll nicht dauerhaft nach oben offen bleiben.

Seit der Grundgesetzänderung im März 2025 werden bestimmte Sicherheits- und Verteidigungsausgaben oberhalb einer festgelegten Schwelle nicht mehr auf die Schuldenbremse angerechnet. Anders als bei einem klassischen Sondervermögen gibt es für diese Ausnahme keine feste Gesamtsumme.

Genau davor warnen inzwischen auch Mitglieder der Reformkommission. Ohne zusätzliche Grenze könnte der Staat theoretisch immer größere Teile seiner Verteidigungsausgaben über Kredite finanzieren. Das wäre langfristig weder mit einer wirksamen Schuldenregel noch ohne Weiteres mit den europäischen Fiskalvorgaben vereinbar.

Die grünen Finanzminister wollen die Ausnahme deshalb begrenzen und präziser definieren.

Damit greifen sie ein Argument auf, das konservative Haushaltspolitiker ebenfalls vertreten: Verteidigung kann in einer akuten Aufbauphase besondere Finanzierungsregeln benötigen. Sobald die Bundeswehr dauerhaft ein höheres Ausgabenniveau erreicht hat, darf die gesamte Finanzierung jedoch nicht automatisch aus dem regulären Haushalt verschwinden.

Eine zeitlich oder quantitativ begrenzte Ausnahme wäre damit der Preis für einen größeren Investitionsspielraum an anderer Stelle.

Das Sondervermögen hat die Glaubwürdigkeit beschädigt

Die Debatte findet nicht im luftleeren Raum statt.

Bundestag und Bundesrat hatten 2025 ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität beschlossen. Zugleich wurde die Schuldenregel für Verteidigungsausgaben gelockert und den Ländern erstmals ein gemeinsamer struktureller Kreditspielraum von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts eingeräumt.

Das Paket sollte zeigen, dass Deutschland seine jahrzehntelang vernachlässigte Infrastruktur modernisiert.

Inzwischen gibt es jedoch erhebliche Zweifel an der Zusätzlichkeit der Ausgaben. Forschungsinstitute und Opposition kritisieren, dass Teile des Sondervermögens reguläre Haushaltsausgaben ersetzen, statt tatsächlich zusätzliche Investitionen zu finanzieren. Die Bundesregierung verweist dagegen auf steigende Investitionsansätze und anlaufende Projekte.

Dieser Streit belastet jede neue Reform.

Wer dauerhaft zusätzliche Kredite für Investitionen zulassen will, muss verhindern, dass der Kernhaushalt gleichzeitig seine bisherigen Investitionen reduziert. Sonst entsteht lediglich neuer finanzieller Spielraum für Konsum- und Sozialausgaben.

Der grüne Vorschlag braucht daher nicht nur eine Investitionsdefinition, sondern auch eine Zusätzlichkeitsregel: Kreditfinanzierte Investitionen dürfen vorhandene Haushaltsmittel nicht einfach ersetzen.

Deutschland macht bereits Rekordschulden

Eine Reform der Schuldenbremse klingt schnell so, als verhindere die bestehende Regel derzeit jede größere Kreditaufnahme.

Das Gegenteil ist der Fall.

Für 2027 plant der Bund eine Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro im Kernhaushalt. Hinzu kommen Schulden aus den Sondervermögen und der Verteidigungsausnahme. Insgesamt soll die Neuverschuldung bei mehr als 200 Milliarden Euro liegen. Bis 2030 könnte sie nach der aktuellen Finanzplanung weiter steigen.

Der aktuelle Konflikt dreht sich deshalb nicht allein um die Höhe der Schulden.

Er dreht sich um ihre Struktur.

Ein großer Teil der zusätzlichen Kredite beruht auf zeitlich begrenzten Sonderlösungen oder weit gefassten Ausnahmen. Deutschland hat dadurch kurzfristig viel Geld zur Verfügung, aber noch keine überzeugende Regel für die Zeit danach.

Das 500-Milliarden-Sondervermögen läuft nach zwölf Jahren aus. Infrastruktur, Bildung und kommunale Investitionen enden dann nicht. Auch die Verteidigungsausnahme kann nicht unbegrenzt ohne feste Obergrenze fortgeführt werden.

Die grüne Initiative versucht, aus dieser Ansammlung von Ausnahmen wieder ein dauerhaftes System zu machen.

Die Länder verfolgen eigene Interessen

Dass der Vorschlag von Landesfinanzministern kommt, ist kein Zufall.

Länder und Kommunen tragen einen großen Teil der öffentlichen Investitionen. Sie bauen Schulen, Straßen, Krankenhäuser, Verwaltungsgebäude und digitale Infrastruktur. Gleichzeitig sind ihre Haushalte häufig besonders angespannt.

Die Kommunen verzeichneten zuletzt Rekorddefizite. Viele Städte und Gemeinden können notwendige Investitionen nur verschieben oder vollständig streichen. Ein größerer Kreditspielraum für den Bund hilft ihnen nur begrenzt, wenn die Mittel nicht dauerhaft und verlässlich vor Ort ankommen.

Die grünen Finanzminister wollen deshalb die Interessen der Länder stärker berücksichtigen.

Das ist wirtschaftlich plausibel, birgt aber ein zusätzliches Kontrollproblem.

Je mehr Ebenen eigene Kreditspielräume erhalten, desto schwieriger wird es, die gesamtstaatliche Verschuldung im Blick zu behalten. Die Regeln müssen deshalb mit den europäischen Vorgaben kompatibel sein und eine transparente Aufteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen enthalten.

Die EU setzt ohnehin Grenzen

Deutschland kann seine Schuldenregel nicht unabhängig von Europa gestalten.

Die reformierten EU-Fiskalregeln betrachten unter anderem die Entwicklung der staatlichen Gesamtausgaben, des Defizits und der Schuldenquote. Eine nationale Regel, die deutlich höhere Kredite erlaubt, wäre politisch wenig wert, wenn Deutschland anschließend gegen europäische Vorgaben verstößt.

Die Kommission hatte deshalb eine eigene Arbeitsgruppe zur EU-Kompatibilität eingerichtet.

Eine dauerhafte Investitionsausnahme müsste so ausgestaltet werden, dass sie nicht zur unbegrenzten Parallelverschuldung führt. Denkbar wären Obergrenzen, Tilgungsregeln, unabhängige Kontrollen oder eine Kopplung an die Entwicklung der Schuldenquote.

Genau hier liegt der schwierigste Teil jedes Kompromisses:

Eine zu enge Regel löst das Investitionsproblem nicht.

Eine zu weite Regel verwandelt die Schuldenbremse in eine bloße Formalität.

Ohne die Grünen fehlt die Mehrheit

Politisch besitzen die vier Finanzminister mehr Einfluss, als ihr Oppositionsstatus im Bund vermuten lässt.

Eine grundlegende Reform der Schuldenbremse erfordert eine Änderung des Grundgesetzes. Dafür braucht es in Bundestag und Bundesrat jeweils eine Zweidrittelmehrheit.

Union und SPD können diese Mehrheit nicht aus eigener Kraft erreichen. Sie benötigen Stimmen der Grünen oder der Linkspartei.

Schon beim Schuldenpaket im März 2025 waren die Grünen entscheidend. Sie machten ihre Zustimmung unter anderem davon abhängig, dass ein Teil des Sondervermögens für Klimaschutz und die klimaneutrale Transformation reserviert wird.

Mit dem neuen Papier signalisieren ihre Landesfinanzminister nun Gesprächsbereitschaft.

Gleichzeitig erhöhen sie den Preis für ihre Unterstützung: Mehr Investitionsspielraum soll mit klaren Regeln, einer Begrenzung der Verteidigungsausnahme und einer stärkeren Rolle der Länder verbunden werden.

Die Grünen retten damit nicht uneigennützig ein Vorhaben der Bundesregierung. Sie positionieren sich als jene Kraft, ohne die eine Reform kaum möglich ist.

Ein Kompromiss ist noch keine Mehrheit

Der Vorschlag besitzt politische Logik, aber noch keine gesicherte Unterstützung.

In der Union gibt es erheblichen Widerstand gegen jede dauerhafte Ausweitung der strukturellen Kreditaufnahme. CSU-Chef Markus Söder argumentiert, Deutschland habe bereits genügend neue Schulden beschlossen und müsse zunächst beweisen, dass das vorhandene Geld wirksam eingesetzt werde. Auch Unionshaushälter warnen davor, Investitionen grundsätzlich auf Kredit zu finanzieren.

Die SPD könnte der Investitionsspielraum dagegen nicht weit genug gehen. Teile der Partei fordern eine deutlich größere Ausnahme für öffentliche Investitionen.

Auch innerhalb der Grünen dürfte es Diskussionen geben. Eine Begrenzung der Verteidigungsausnahme ist anschlussfähig. Strenge Obergrenzen und Konsolidierungsvorgaben könnten jedoch jenen zu eng sein, die eine umfassende Investitionsregel verlangen.

Das Eckpunktepapier ist daher noch keine fertige Reform.

Es ist ein politischer Test: Gibt es zwischen Schuldenverweigerung und unbegrenzten Ausnahmen überhaupt noch einen verfassungsändernden Kompromiss?

SK

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