Im Streit um eine Geldbuße in Höhe von 746 Millionen Euro hat der weltgrößte Online-Händler Amazon den Vorwurf zurückgewiesen, gegen das EU-Datenschutzrecht verstoßen zu haben. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Vor dem Verwaltungsgericht Luxemburg bezeichnete der Amazon-Anwalt eine entsprechende Sanktion durch die luxemburgische Datenschutzbehörde CNDP vom Sommer 2021 als »fehlerhaft aus vielerlei Gründen«. Der Anwalt der Behörde warf Amazon hingegen eine unverhältnismäßige Sammlung von Kundendaten vor.
Das Bußgeld war mit Verstößen gegen die seit 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung begründet worden. Die Summe ist eine der höchsten in der Geschichte der Europäischen Datenschutzgrundverordnung. Das Urteil des Verwaltungsgerichts, gegen das eine Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof des Großherzogtums möglich ist, wird in einigen Monaten erwartet. Die luxemburgische Justiz ist zuständig, weil sich der Firmensitz von Amazon Europa in Luxemburg befindet.
Der Prozessbeauftragte von Amazon, Rechtsanwalt Thomas Berger, bezeichnete die Vorwürfe des Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung als vage: Es gebe bis zum heutigen Tag keine Hinweise der CNDP darauf, wie sich Unternehmen verhalten müssen, um nicht gegen dieses Gesetz zu verstoßen. Damit werde auch das Grundrecht auf die Klarheit und Vorhersehbarkeit von Recht und Unrecht missachtet. Zudem warf er der CNDP Verfahrensfehler vor. Es verstoße gegen rechtsstaatliche Prinzipien, wenn eine Behörde Ermittler und Richter zugleich sei.