Für Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gilt seit dem
1. September eine neue Dienstanweisung. Demnach ist es ihnen jetzt nur noch beschränkt erlaubt, private Geschäfte mit Aktien, Anleihen und Wertpapieren zu machen. »Ziel der am
1. September in Kraft tretenden Dienstanweisung für private Finanzgeschäfte der BaFin-Beschäftigten ist, jeglichen Anschein von Missbrauch vertraulicher Informationen zu unterbinden«, teilte BaFin-Präsident Mark Branson laut eines Berichts des Onlineportals der »Tagesschau« mit. Diese Einschränkung betrifft Aktien, die von der Behörde beaufsichtigt werden und spekulative Geschäfte, zum Beispiel mit Derivaten. Außerdem obliegt den Mitarbeitern eine Meldepflicht für ihre Geschäfte ab dem ersten Euro.
Die Behörde reagiert mit dieser Dienstanweisung auf den Wirecard-Skandal. Kurz vor dem Zusammenbruch des DAX-Konzerns im Sommer 2020 haben einige Beschäftigte der BaFin noch private Geschäfte mit Wirecard-Derivaten gemacht. Danach hatte die Behörde bereits die bis dahin als locker geltenden Regeln für die Mitarbeiter verschärft. Im Zuge der Aufklärung haben sich bei insgesamt 42 BaFin-Mitarbeitern Hinweise auf einen Verstoß gegen die Regeln für private Geschäfte ergeben. Einige Verfahren sind noch nicht geklärt, elf mit dem Verhängen von Bußgeldern bereits abgeschlossen.
Der Zahlungsdienstleister Wirecard ist nach dem Zusammenbruch vor zwei Jahren von der spanischen Großbank Santander übernommen worden. Die Aufklärung des Skandals hatte zahlreiche Verstrickungen der Finanz- und Politikwelt offenbart. Im Mai 2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität verabschiedet, das unter anderem zur Stärkung der BaFin beitragen soll.
MK