30 Milliarden Euro für die Opfer der Flutkatastrophe – das klingt nach einer Menge Geld, doch es gibt noch einige Hürden, bis den Betroffenen tatsächlich geholfen werden kann. Wie bereits berichtet, haben Bund und Länder sich auf einen nationalen Wiederaufbaufonds »Aufbauhilfe 2021« als Sondervermögen des Bundes in Höhe von 30 Milliarden Euro geeinigt und schnelle Hilfe angekündigt. Doch zuerst muss noch der Bundestag in einer Sondersitzung am 25. August über das geplante Gesetz beraten. Die zweite und dritte Lesung der erforderlichen Gesetzesvorhaben soll in der Bundestagssitzung am 7. September erfolgen. Jetzt kommt außer der drängenden Zeit auch die Frage auf, ob die Summe überhaupt ausreichend ist. Denn die Schadensermittlung ist noch im vollen Gange, und es gibt bisher nur grobe Schätzungen. Allein in Nordrhein-Westfalen liegen die Schäden laut Ministerpräsident Armin Laschet bei mehr als 13 Milliarden Euro. Die Schäden in Rheinland-Pfalz sollen mindestens genauso hoch sein. Zwei Milliarden Euro will der Bund für die Infrastruktur des Bundes wie Autobahnen allein tragen. Die übrigen 28 Milliarden Euro sollen sich laut der Nachrichtenagentur Reuters Bund und Länder je zur Hälfte teilen. Die Beteiligung der Länder soll laut Beschlussentwurf über eine Anpassung der Verteilung des Umsatzsteueraufkommens über 30 Jahre erfolgen. Nach den Beratungen im Bundestag muss schließlich noch der Bundesrat seine Zustimmung geben.
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