Gemeinsame Presseerklärung des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und der KfW
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen haben die KfW damit beauftragt, das 2 Mrd. Euro-Maßnahmenpaket für Start-ups und kleine Mittelständler zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Bislang konnten Mittel aus dem Maßnahmenpaket für Finanzierungen genutzt werden, die bis zum 31.12.2020 zugesagt werden. Dank der Verlängerung sollen junge Unternehmen nun ein weiteres halbes Jahr Zusagen für Eigenkapital- und eigenkapitalähnliche Finanzierungen aus dem Maßnahmenpaket erhalten können.
Finanzstaatssekretär Dr. Kukies: „Unser Rettungspaket geht in die Verlängerung. Die andauernden pandemiebedingten Einschränkungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens treffen Start-ups und den kleinen Mittelstand besonders hart. Dass die Unterstützung nun bis zum 30. Juni 2021 ausgedehnt wurde, ist eine gute Investition in die Innovations- und damit die Zukunftsfähigkeit Deutschlands.“
Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Dr. Nußbaum: „Wir wollen, dass sie nach der Krise wieder voll durchstarten können. Deshalb haben wir bereits im Frühjahr zwei Milliarden Euro für Start-ups und kleine Mittelständler zur Verfügung gestellt, um damit zielgerichtet auf die Finanzierungsbedarfe dieser Unternehmen zu reagieren. Das Maßnahmenpaket wird sehr gut angenommen. Deshalb haben wir die Laufzeit verlängert. Unternehmen können die Mittel aus dem 2 Milliarden-Paket nun bis zum 30. Juni 2021 in Anspruch nehmen.“
KfW-Vorstandsmitglied Dr. Ingrid Hengster: „In Deutschland ist die Zahl der technologie- bzw. wachstumsorientierten Start-ups in den vergangenen Jahren erfreulicherweise deutlich gestiegen. Diese jungen Unternehmen sind für unsere Volkswirtschaft besonders wertvoll, da sie ein hohes Erneuerungs- und Beschäftigungspotenzial in sich tragen und wichtige Impulse für den Wandel setzen. KfW und KfW Capital setzen alles daran, die Mittel des Bundes so einzusetzen, dass diese jungen Unternehmen die Corona-Krise möglichst unbeschadet überstehen.“
Das Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Start-ups und kleinen Mittelständlern im Umfang von 2 Mrd. Euro steht seit Mitte Mai 2020 zur Verfügung und basiert auf zwei Säulen: Mit der Säule 1 wird auf den bestehenden Kooperationen des Bundes mit KfW Capital und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) aufgebaut, um privaten Wagniskapitalfonds die Mittel aus dem Maßnahmenpaket zur Beteiligung an Start-ups zur Verfügung zu stellen („Corona Matching Fazilität“). Zudem können Wagniskapitalfonds wie „High-Tech Gründerfonds“ (HTGF) oder „coparion“ Liquiditätshilfen für Start-ups beantragen; auch über das Finanzierungsprogramm ERP-Startfonds werden Mittel vergeben.
Die Säule 2 steht Start-ups und kleinen Mittelständlern zur Verfügung, die keinen Zugang über einen VC-Fonds zu Säule 1 haben: Hier werden die Mittel aus dem 2 Mrd. Euro-Maßnahmenpaket über Landesförderinstitute – entweder direkt oder über weitere Intermediäre wie z.B. Family Offices, Business Angels, oder die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Länder – an Unternehmen in Form von Mezzanin- oder Beteiligungsfinanzierungen ausgereicht. Voraussetzung für die Teilnahme an Säule 2 ist, dass das jährliche Umsatzvolumen höchstens 75 Mio. Euro beträgt. Die Mittelbereitstellung im Risiko des Bundes an die Landesförderinstitute erfolgt über haftungsfreigestellte Globaldarlehen durch die KfW. Der öffentliche Anteil an der jeweiligen Finanzierung kann gemäß „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen betragen.
In Säule 1 wurden bislang Anträge von Wagniskapital-Fondsmanagern mit einem Volumen von rd. 860 Mio. EUR bewilligt. Die Fonds wollen damit rd. 350 Start-ups finanzieren. Zur Umsetzung der Säule 2 hat die KfW bislang Globaldarlehensverträge in einem Gesamtvolumen von rund 556 Mio. Euro mit den Förderinstitutionen aus folgenden Ländern geschlossen: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Finanzierungen in Mecklenburg-Vorpommern werden über die Landesförderinstitution in Thüringen abgewickelt. Die Vertragsunterzeichnungen mit den Landesförderinstituten in Hessen und im Saarland sollen in Kürze erfolgen. Einige der Landesförderinstitute planen im Zuge der Laufzeitverlängerung wegen der guten Nachfrage auch die Aufstockung ihrer Globaldarlehen mit der KfW.