Ob Großbritannien aus der Europäischen Union austritt, ist unklar. Ursprünglich war der Austritt bis zum 29. März geplant, doch bis dahin wird er wahrscheinlich – nach dem Scheitern des Austrittsabkommens im Parlament – nicht mehr realisierbar sein. Das kann in nächster Zeit zu Turbulenzen an den Börsen sorgen. Aber die Verbraucherzentrale rät: Bei Aktien und anderen Geldanlagen sollten die Bundesbürger nicht hastig handeln. Anleger sollten Geduld bewahren, denn mit zu schnellen Entscheidungen könnten sie Geld verlieren.
Die Erfahrung habe gezeigt, dass Turbulenzen an den Finanzmärkten genauso schnell wieder verschwinden wie sie gekommen sind. Und langfristige Trendänderungen können sowieso niemand prognostizieren. Privatanleger, die vorschnell Aktien, Investmentfonds und andere Wertpapiere handelten, agierten spekulativ. In jedem Fall müssten sie für die Transaktionen erneut Gebühren bezahlen.
Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, findet, dass die Rechtsunsicherheit für Verbraucher aus der Europäischen Union untragbar ist. Er betont: „Ein Austritt ohne Abkommen würde nicht nur die Wirtschaft schädigen, sondern auch Verbraucher im Regen stehen lassen. Viele Verbraucher planen bereits ihren Osterurlaub. Sie brauchen dringend Klarheit darüber, welche Regeln dann gelten werden und ob sie bei einem Urlaub in Großbritannien noch auf ihre gewohnten Rechte vertrauen können.“ Großbritannien muss aus seiner Sicht Verantwortung übernehmen und alles dafür tun, dass es einen geregelten Austritt gibt.
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