Nachdem es für Uber zunächst keine Zukunft mehr in Frankreich geben wird, möchte der Taxifahrdienst in Deutschland standhaft bleiben. Mit einer Beschwerde bei der EU-Kommission erhoffen sich die Verantwortlichen ihre Rechte zurück.
Die Kommission aus Brüssel ging dem Antrag nach und forderte umgehend genauere Informationen zum deutschen Regulierungsrahmen bezüglich Taxen und Mietwagen. Dies bestätigte das Bundeswirtschaftsministerium. Der weitere Verlauf, und ob es zu einem formellen Verfahren kommt, blieb noch offen.
Bereits im Februar hatte sich der Uber-Fahrdienst über Regulierungen beschwert, die ihr Geschäft erschwerten. Im Fokus standen „UberPop“, bei dem Fahrdienste von Privatleuten über eine Handy-App angeboten werden. Der Service „UberBlack“, eine gehobenere Variante, stand ebenfalls im Mittelpunkt. Zurzeit wird „UberPop“ in Deutschland nicht angeboten. Das Angebot „UberBlack“ steht den Nutzern jedoch weiterhin in Frankfurt und München zur Verfügung
Das Unternehmen fühlt sich gegenüber Taxiunternehmen benachteiligt. Ein Sprecher kritisierte die Gesetzgebung von 1950. Diese beachte digitale Unternehmen wie Uber nicht.