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Equal Pay mit Verzögerung: Bundesregierung bremst bei der Lohntransparenz

Die neue Richtlinie soll Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern sichtbar machen – doch die Umsetzung verzögert sich

5 Min.

02.06.2026

Deutschland steht bei der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie unter Zeitdruck. Eigentlich müssen die Mitgliedstaaten die Vorgaben bis zum 07.06.2026 in nationales Recht übertragen. Doch die Bundesregierung wird diese Frist voraussichtlich nicht einhalten. Nach Angaben des zuständigen Ministeriums sind noch weitere Abstimmungen nötig; das Inkrafttreten ist nun erst für Anfang 2027 geplant.

Für Unternehmen bedeutet das keine Entwarnung. Die Richtung ist klar: Gehälter sollen transparenter werden, Benachteiligungen leichter nachweisbar sein und Arbeitgeber stärker erklären müssen, nach welchen Kriterien sie bezahlen. Was bisher in Deutschland durch das Entgelttransparenzgesetz nur begrenzt Wirkung entfaltete, soll durch die EU-Vorgaben deutlich schärfer werden.

Gehalt wird weniger Privatsache

Kern der Richtlinie ist ein einfacher Gedanke: Wer Lohndiskriminierung bekämpfen will, muss sie sichtbar machen. Beschäftigte sollen künftig leichter erfahren können, wie ihr Gehalt im Vergleich zu Kollegen mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit einzuordnen ist. Dabei geht es nicht um neugieriges Herumschnüffeln im Lohnzettel anderer, sondern um Durchschnittswerte, Vergleichsgruppen und geschlechtsspezifische Unterschiede.

Damit verschiebt sich die Machtbalance. Bisher mussten Beschäftigte oft selbst vermuten, belegen und durchsetzen, dass sie schlechter bezahlt werden. Künftig sollen Unternehmen stärker darlegen müssen, dass ihre Entgeltstrukturen objektiv, nachvollziehbar und geschlechtsneutral sind.

Genau das macht die Richtlinie für Arbeitgeber so relevant. Sie betrifft nicht nur einzelne Streitfälle, sondern die gesamte Systematik von Vergütung, Eingruppierung, Beförderung und Gehaltsentwicklung.

Schon Bewerber sollen mehr erfahren

Die Transparenz beginnt nicht erst im laufenden Arbeitsverhältnis. Bewerber sollen künftig frühzeitig Informationen über das Einstiegsentgelt oder eine Gehaltsspanne erhalten. Gleichzeitig soll es Arbeitgebern untersagt werden, nach dem bisherigen Gehalt zu fragen.

Das ist ein wichtiger Punkt. Wer sein früheres Gehalt immer wieder als Ausgangspunkt neuer Verhandlungen mitnimmt, trägt alte Ungleichheiten oft in den nächsten Job weiter. Wenn Frauen in früheren Positionen schlechter bezahlt wurden, kann sich dieser Nachteil über Jahre fortsetzen. Die neue Regel soll genau diesen Effekt durchbrechen.

Für Unternehmen bedeutet das: Vergütung muss stärker vorab definiert werden. Vage Formulierungen, individuelle Bauchentscheidungen und intransparente Verhandlungsspielräume werden rechtlich riskanter.

Berichtspflichten machen den Gender Pay Gap sichtbar

Größere Unternehmen sollen regelmäßig über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede berichten. Nach den EU-Vorgaben müssen Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten künftig Daten zum Gender Pay Gap offenlegen. Für größere Unternehmen greifen die Pflichten früher und häufiger, kleinere Unternehmen erhalten längere Übergangsfristen.

Besonders heikel ist die 5-Prozent-Schwelle. Wenn sich ein geschlechtsspezifischer Entgeltunterschied von mindestens 5 Prozent zeigt und dieser nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Kriterien erklärt werden kann, müssen Unternehmen handeln. Dann können gemeinsame Entgeltbewertungen und Korrekturmaßnahmen erforderlich werden.

Damit wird Entgelttransparenz vom bloßen Auskunftsrecht zu einem Compliance-Thema. Unternehmen müssen nicht nur Daten liefern, sondern ihre Vergütungslogik belastbar erklären können.

Das deutsche Gesetz war bislang zu schwach

Deutschland hat bereits seit 2017 ein Entgelttransparenzgesetz. In der Praxis blieb seine Wirkung jedoch begrenzt. Viele Beschäftigte nutzten den Auskunftsanspruch nicht, auch aus Sorge, ein entsprechendes Ersuchen könne im Betrieb negativ auffallen. Genau das zeigt das Grundproblem: Ein Recht, das Beschäftigte nur unter persönlichem Risiko nutzen, bleibt oft theoretisch.

Die EU-Richtlinie setzt deshalb breiter an. Sie stärkt Auskunftsrechte, erweitert Berichtspflichten und sieht auch Beweiserleichterungen für Betroffene vor. Arbeitgeber, die ihre Entgeltstrukturen nicht transparent machen, könnten in Streitfällen künftig schlechter dastehen.

Damit geht es nicht nur um Gleichstellungspolitik, sondern um handfestes Arbeitsrecht. Die Frage «Warum verdient diese Person weniger?» wird künftig häufiger gestellt werden – und Unternehmen brauchen darauf bessere Antworten als bisher.

Die Verzögerung schafft Unsicherheit

Dass Deutschland die Umsetzungsfrist reißt, ist politisch unschön und praktisch problematisch. Einerseits bekommen Unternehmen mehr Zeit. Andererseits fehlt weiter Klarheit darüber, wie genau die Vorgaben national ausgestaltet werden. Das erschwert Vorbereitung, Budgetplanung und HR-Prozesse.

Die Bundesregierung will die Regeln nach eigener Darstellung möglichst bürokratiearm und wirksam umsetzen. Das klingt vernünftig, darf aber nicht zur Verwässerung führen. Denn die Richtlinie verfolgt ein klares Ziel: Lohngleichheit soll nicht länger nur ein Prinzip auf dem Papier sein.

Für Arbeitgeber wäre es fahrlässig, bis zum deutschen Gesetz einfach abzuwarten. Wer Vergütungsstrukturen, Stellenbewertungen, Gehaltsbänder und Dokumentation erst kurz vor Inkrafttreten prüft, wird unter Druck geraten. Gerade größere Unternehmen sollten schon jetzt wissen, wo unerklärte Entgeltunterschiede bestehen könnten.

Der Zielkonflikt bleibt trotzdem klar: Unternehmen wollen möglichst wenig Bürokratie. Beschäftigte brauchen wirksame Rechte. Und der Staat muss zeigen, dass gleiche Bezahlung nicht nur ein schöner Satz ist, sondern praktisch durchsetzbar wird.

 

SK

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