Öl- und Gasförderung auf hoher See: Steigende Energiepreise können internationalen Konzernen außergewöhnliche Gewinne bescheren. Eine neue Studie untersucht, weshalb Staaten diese Erträge nur teilweise besteuern können und wie sich das ändern ließe.
Steigende Ölpreise belasten Verbraucher und Unternehmen. Für große Öl- und Gaskonzerne können dieselben Preissteigerungen dagegen außergewöhnliche Gewinne bedeuten. Eine neue Untersuchung des International Tax Observatory zeigt, weshalb Staaten bei deren Besteuerung auf Schwierigkeiten stoßen: Die Konzerne wirtschaften weltweit, das Steuerrecht folgt überwiegend nationalen Zuständigkeiten. Allein in Deutschland könnten nach einer Modellrechnung bis zu 3,1 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen entstehen. Doch dafür müssten grundlegende Fragen der internationalen Gewinnbesteuerung gelöst werden.
Wenn ein geopolitischer Konflikt die weltweiten Ölpreise steigen lässt, verändern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb kürzester Zeit. Autofahrer zahlen mehr an der Tankstelle, energieintensive Unternehmen müssen höhere Kosten tragen und die Inflation kann erneut anziehen. Gleichzeitig profitieren Teile der Öl- und Gasindustrie von höheren Verkaufspreisen.
Solche Gewinne werden als Übergewinne oder Zufallsgewinne bezeichnet. Gemeint sind außergewöhnliche Erträge, die maßgeblich durch äußere Ereignisse entstehen und nicht unmittelbar auf eine höhere Produktivität oder zusätzliche Investitionen des Unternehmens zurückzuführen sind.
Wie diese Gewinne besteuert werden könnten, untersucht eine am 29. Oktober 2026 veröffentlichte Studie des International Tax Observatory, eines Forschungsinstituts an der Paris School of Economics. Die Wissenschaftler haben die Geschäftsdaten von 56 großen Öl- und Gaskonzernen ausgewertet, die innerhalb der Europäischen Union tätig sind.
Ihr Ergebnis: Eine Abgabe von 50 Prozent auf entsprechend ermittelte und den Mitgliedstaaten zugerechnete Übergewinne könnte unter den zugrunde gelegten Annahmen rund 18 Milliarden Euro einbringen. Für Deutschland ergibt sich ein rechnerisches Potenzial von etwa 3,1 Milliarden Euro.
Allerdings handelt es sich weder um vorhandene Steuerschulden noch um sicher erzielbare Einnahmen. Die Zahlen beschreiben ein mögliches Steueraufkommen unter bestimmten gesetzlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen.
Warum globale Gewinne schwer zu besteuern sind
Das grundlegende Problem liegt in der Struktur internationaler Konzerne.
Ein Ölunternehmen kann Förderanlagen im Nahen Osten betreiben, sein Rohöl über eine Handelsgesellschaft in einem anderen Land verkaufen, Raffinerien in Europa beliefern und den Gewinn verschiedener Geschäftssparten auf zahlreiche Tochtergesellschaften verteilen.
Diese Gesellschaften unterliegen unterschiedlichen Steuergesetzen. Für die Frage, welches Land wie viel besteuern darf, ist deshalb nicht nur entscheidend, wo ein Konzern seine Produkte verkauft, sondern auch, wo seine steuerpflichtigen Gewinne entstehen und ausgewiesen werden.
Dabei spielen konzerninterne Lieferungen, Finanzierungsgeschäfte und Verrechnungspreise eine bedeutende Rolle. Sie bestimmen mit, wie sich der wirtschaftliche Erfolg auf die einzelnen Gesellschaften verteilt.
Die bisherigen internationalen Steuerregeln sollen verhindern, dass Gewinne willkürlich zwischen Ländern verschoben werden. Dennoch bleiben Spielräume, beispielsweise durch unterschiedliche nationale Vorschriften oder die Gestaltung grenzüberschreitender Unternehmensstrukturen.
Das ist nicht mit illegaler Steuerhinterziehung gleichzusetzen. Gewinnverlagerungen können auf legalen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten beruhen. Für Staaten entsteht jedoch das Problem, dass die steuerlich erfassten Ergebnisse einzelner Tochtergesellschaften nicht immer die wirtschaftliche Gesamtentwicklung des Konzerns widerspiegeln.
Wohin die zusätzlichen Gewinne fließen
Eine weitere Untersuchung des International Tax Observatory aus dem Jahr 2026 liefert dazu interessante Zahlen. Die Forscher analysierten, wie sich zusätzliche Gewinne international tätiger Rohstoffunternehmen nach Preissteigerungen auf verschiedene Länder verteilen.
Demnach werden von jedem zusätzlich entstehenden Dollar außergewöhnlichen Gewinns statistisch etwa 80 Cent bei fördernden Konzerngesellschaften ausgewiesen. Rund 20 Cent entfallen auf Gesellschaften in Niedrigsteuergebieten. Für die übrigen Unternehmensteile ergibt sich im untersuchten Modell kein entsprechend nachweisbarer zusätzlicher Gewinn.
Die Zahlen beschreiben ein statistisches Muster, keine identische Verteilung bei jedem einzelnen Unternehmen. Sie verdeutlichen aber eine wichtige Schwäche nationaler Übergewinnsteuern: Wird ausschließlich der steuerpflichtige Gewinn einer Gesellschaft im jeweiligen Land betrachtet, können wesentliche Teile der außergewöhnlichen Konzernerträge außerhalb der Bemessungsgrundlage liegen.
Ein Verbrauchsland wie Deutschland kann deshalb wirtschaftlich stark von höheren Ölpreisen betroffen sein, ohne automatisch einen entsprechenden Anteil an den zusätzlichen Gewinnen der international tätigen Lieferanten besteuern zu können.
Die EU hat Übergewinne bereits besteuert
Dass eine Sonderabgabe auf außergewöhnliche Energiegewinne grundsätzlich möglich ist, zeigte die Energiekrise nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.
Die Europäische Union führte 2022 einen befristeten Solidaritätsbeitrag für Unternehmen aus der fossilen Energiewirtschaft ein. Vorgesehen war ein Mindeststeuersatz von 33 Prozent auf steuerpflichtige Gewinne, soweit diese den Durchschnitt der vier vorangegangenen Geschäftsjahre um mehr als 20 Prozent überstiegen. Die Maßnahme war also keine allgemeine Zusatzsteuer auf sämtliche Gewinne. Sie sollte gezielt außergewöhnliche Ertragssteigerungen erfassen.
Insgesamt brachte sie erhebliche Einnahmen. Nach dem Abschlussbericht der EU-Kommission vom Mai 2025 hatten die Mitgliedstaaten für die Steuerjahre 2022 und 2023 bereits 26,15 Milliarden Euro eingenommen. Unter Einbeziehung weiterer erwarteter Zahlungen bezifferte die Kommission das Gesamtaufkommen auf rund 28,66 Milliarden Euro.
Damit übertrafen die Einnahmen sogar die ursprüngliche Gesamtschätzung der Kommission. Dennoch verlief die Umsetzung in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. Während einige Staaten erhebliche Beträge vereinnahmten, blieb das Aufkommen andernorts weit hinter den Erwartungen zurück.
Frankreich nahm nach den in einem aktuellen Focus-Bericht genannten Zahlen beispielsweise nur rund 69 Millionen Euro ein, obwohl ursprünglich etwa zwei Milliarden Euro erwartet worden waren. Daraus lässt sich nicht schließen, die europäische Maßnahme sei insgesamt gescheitert. Vielmehr zeigt die Erfahrung, wie stark das Steueraufkommen von nationalen Regelungen, der Konzernstruktur und der tatsächlich im jeweiligen Land ausgewiesenen Gewinnbasis abhängt.
Ein neuer Ansatz: Den ganzen Konzern betrachten
Die Wissenschaftler schlagen deshalb vor, die Bemessungsgrundlage einer künftigen Übergewinnsteuer grundlegend zu verändern.
Statt ausschließlich die Gewinne einzelner nationaler Tochtergesellschaften zu erfassen, soll zunächst der konsolidierte Gewinn eines international tätigen Konzerns betrachtet werden. Bei einer solchen Konzernrechnung werden die Ergebnisse der Tochtergesellschaften zusammengeführt und konzerninterne Geschäfte herausgerechnet. Gewinnverlagerungen zwischen einzelnen Gesellschaften verändern damit nicht mehr ohne Weiteres den Gesamtgewinn, auf den die Sonderabgabe Bezug nimmt.
Anschließend müsste dieser Gewinn nach einer festgelegten Formel auf die beteiligten Staaten verteilt werden. Maßgeblich wäre die wirtschaftliche Tätigkeit des Konzerns in den jeweiligen Ländern. Deutschland könnte dadurch auch an der Besteuerung außergewöhnlicher Gewinne eines ausländischen Ölkonzerns beteiligt werden, sofern dieser hier entsprechend wirtschaftlich tätig ist.
Das vorgeschlagene Modell sieht außerdem vor, die Abgabe nicht jedes Mal als neue politische Krisenmaßnahme zu beschließen. Stattdessen könnte ein dauerhaft geltender Mechanismus automatisch aktiviert werden, sobald ein objektiver Rohstoffpreisindikator bestimmte Schwellen überschreitet.
Eine solche Konstruktion würde den Auslöser der Steuer im Voraus festlegen. Ob dadurch tatsächlich ein stabileres und rechtssicheres System entstünde, hinge allerdings von der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung ab.
Drei Modelle mit Milliardenunterschieden
Die Forscher haben nicht nur eine mögliche Besteuerungsform berechnet. Sie vergleichen drei unterschiedliche Ansätze.
Die drei Summen sind alternative Modellrechnungen. Sie lassen sich weder addieren noch als gesicherte zusätzliche Einnahmen betrachten.
Was die 3,1 Milliarden Euro für Deutschland bedeuten
Besonders aufmerksam dürfte die deutsche Haushaltspolitik auf die Berechnungen blicken. Unter den Annahmen des bevorzugten Modells könnten Deutschland rund 3,1 Milliarden Euro zusätzliche Bruttoeinnahmen zufallen. Dieser Betrag ist jedoch keine belastbare Prognose für den Bundeshaushalt. Bereits gezahlte Steuern, mögliche Anrechnungsregeln und die steuerrechtliche Behandlung von Gewinnen in Förderländern könnten das tatsächlich verfügbare Aufkommen vermindern.
Ein alternatives Modell, das auch die reguläre Körperschaftsteuer berücksichtigt, beziffert die möglichen deutschen Einnahmen bei einem Abgabesatz von 50 Prozent auf nur noch rund zwei Milliarden Euro.
Hinzu kommt, dass die Berechnungen teilweise auf Schätzungen für das zweite Halbjahr 2026 beruhen. Auch Veränderungen im Verhalten der Unternehmen infolge einer neuen Steuer konnten nicht vollständig berücksichtigt werden. Die viel diskutierten Milliarden sind damit vor allem ein Hinweis auf die Größenordnung des möglichen Steuerpotenzials, nicht auf unmittelbar verfügbare Haushaltsmittel.
Wer darf welchen Gewinn besteuern?
Selbst wenn ein internationaler Konzerngewinn zuverlässig berechnet werden kann, ist die anschließende Verteilung rechtlich anspruchsvoll.
Förderländer könnten geltend machen, dass die außergewöhnlichen Gewinne vor allem durch ihre eigenen Bodenschätze entstehen. Verbrauchsländer wiederum könnten auf die wirtschaftliche Tätigkeit der Unternehmen innerhalb ihrer Grenzen verweisen.
Würden mehrere Staaten denselben Gewinn besteuern, drohte eine doppelte Belastung. Auch bestehende Doppelbesteuerungsabkommen und unterschiedliche nationale Steuerrechte müssten berücksichtigt werden.
Zusätzlich stellt sich die Frage, wie stark eine Übergewinnsteuer Investitionsentscheidungen beeinflusst.
Eine eng auf unerwartete Krisengewinne begrenzte Abgabe könnte Investitionsanreize weniger beeinträchtigen als eine allgemeine Erhöhung der Unternehmensbesteuerung. Allerdings hängt diese Wirkung von der konkreten Berechnung, der Dauer der Steuer und ihrer Vorhersehbarkeit ab.
Wenn Unternehmen befürchten müssen, dass besonders erfolgreiche oder risikoreiche Investitionen nachträglich stärker besteuert werden, kann dies ihre Kapitalplanung verändern. Auch die Frage, ob ein Teil der steuerlichen Belastung über höhere Preise an Kunden weitergegeben wird, lässt sich nicht unabhängig vom jeweiligen Markt beantworten.
Eine wirksame Regelung müsste deshalb sowohl Steuervermeidung begrenzen als auch Rechts- und Planungssicherheit schaffen.
Politische Einigung weiterhin offen
Die Diskussion über eine neue europäische Übergewinnsteuer hat sich angesichts der Energiepreissteigerungen infolge des Konflikts im Nahen Osten erneut verschärft.
Deutschland gehörte im Oktober zu sechs EU-Mitgliedstaaten, die eine gemeinsame Prüfung zusätzlicher Abgaben auf außergewöhnliche Gewinne der Öl- und Gasindustrie anregten. Auch Österreich, Italien, Polen, Portugal und Spanien unterstützten entsprechende Gespräche.
Innerhalb der Bundesregierung bestehen jedoch unterschiedliche Auffassungen. Während sich Bundesfinanzminister Lars Klingbeil für eine europäische Lösung ausspricht, verweist Wirtschaftsministerin Katherina Reiche auf rechtliche und wirtschaftliche Bedenken.
Die EU-Finanzminister verständigten sich darauf, mögliche Modelle weiter untersuchen zu lassen. Ein konkreter neuer EU-weiter Steuermechanismus wurde bislang nicht beschlossen. Damit bleibt zunächst offen, ob und in welcher Form die Vorschläge aus der Wissenschaft Eingang in die europäische Gesetzgebung finden.
Die Untersuchung macht dennoch ein grundsätzliches Problem sichtbar, das weit über die aktuelle Energiekrise hinausgeht.
Internationale Konzerne erzielen Gewinne über Ländergrenzen hinweg. Steuersysteme versuchen dagegen weiterhin, diese Gewinne bestimmten nationalen Zuständigkeiten zuzuordnen.
Wie viel Geld ein Staat aus einer globalen Krise besteuern kann, hängt deshalb nicht allein davon ab, wie hoch die Unternehmensgewinne ausfallen. Entscheidend ist ebenso, welchem Land diese Gewinne steuerrechtlich zugerechnet werden.
Die Frage nach einer Übergewinnsteuer ist damit auch eine Frage danach, wie sich nationale Steuerhoheit und eine global organisierte Wirtschaft miteinander vereinbaren lassen.