Der Bundestag hat der Reform des Bundespolizeigesetzes zugestimmt. Die Bundespolizei soll künftig deutlich mehr digitale Befugnisse bekommen: KI-gestützte Videoanalyse, biometrische Echtzeit-Erkennung, Drohnentechnik und weitere Überwachungsinstrumente. Die Regierung spricht von moderner Gefahrenabwehr. Kritiker warnen vor einem Schritt in Richtung automatisierter Kontrolle im öffentlichen Raum.
Mehr Befugnisse für 55.000 Bundespolizisten
Die Bundespolizei soll moderner werden. Das klingt zunächst unspektakulär, denn das geltende Bundespolizeigesetz stammt in weiten Teilen aus einer Zeit, in der Smartphones, KI-Videoanalyse und biometrische Echtzeit-Erkennung noch keine Rolle spielten.
Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag nun eine Reform beschlossen. Union und SPD stimmten dafür, Grüne und Linke dagegen, die AfD enthielt sich. Nach der Sommerpause muss sich noch der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen.
Die Bundesregierung begründet die Reform mit neuen Sicherheitslagen. Die Bundespolizei ist an Bahnhöfen, Flughäfen, Grenzen und in Zügen zuständig. Genau dort treffen große Menschenmengen, Mobilität, Kriminalität, Migration, Terrorgefahren und sensible Infrastruktur aufeinander. Aus Sicht der Koalition braucht die Behörde deshalb digitale Werkzeuge, die mit dieser Realität Schritt halten.
Doch der Kern der Debatte liegt nicht in der Modernisierung selbst. Er liegt in der Frage, wie weit der Staat beim Einsatz automatisierter Überwachung gehen darf.
Live-Gesichtserkennung in besonderen Lagen
Besonders umstritten ist die neue Möglichkeit zur biometrischen Echtzeit-Erkennung. Die Bundespolizei soll in bestimmten Fällen Livebilder aus Kameras mit biometrischen Daten abgleichen dürfen. Gemeint ist vor allem Gesichtserkennung in öffentlich zugänglichen Bereichen wie Bahnhöfen oder Flughäfen.
Die Hürden sollen hoch sein. Der Einsatz wäre nur bei besonderen Gefahrenlagen erlaubt, etwa bei einer dringenden Gefahr für das Leben eines Menschen oder für die Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Als Beispiel gilt die Suche nach einem entführten Kind, wenn Eltern ein Foto bereitstellen und dieses mit Livebildern abgeglichen wird.
Das klingt zunächst nach einem eng begrenzten Ausnahmefall. Genau hier beginnt aber die Kritik. Denn eine Infrastruktur, die technisch Live-Erkennung ermöglicht, kann später leichter ausgeweitet werden. Was heute für entführte Kinder oder Terrorlagen vorgesehen ist, könnte morgen für andere Zwecke geöffnet werden.
Kritiker sprechen deshalb nicht nur über die aktuelle Befugnis, sondern über die Architektur, die damit entsteht.
KI soll Bewegungen deuten
Neben Gesichtserkennung geht es auch um automatisierte Videoanalyse. Die Bundespolizei soll KI einsetzen dürfen, um Bewegungs- und Objektmuster zu erkennen, die auf Gefahren hindeuten. Gemeint sind etwa Situationen, in denen jemand mit der Faust ausholt, ein Messer zieht oder eine hilflose Person ins Gleisbett fällt.
Auch das klingt plausibel. Wer eine Kamera schneller auswerten kann, kann möglicherweise schneller helfen oder eingreifen. Doch KI-Systeme sind gerade bei menschlichem Verhalten fehleranfällig. Ein Sturz kann ein medizinischer Notfall sein, aber auch ein Ausrutschen. Eine Umarmung kann wie eine Rangelei wirken. Ein Paket kann harmlose Alltagshilfe sein oder verdächtig erscheinen.
Der Jurist Michael Kolain vom Berliner Zentrum für Digitalrechte und Demokratie warnt im MDR-Interview genau vor solchen Fehlern. Falsch erkannte Situationen könnten zu falschen Verdächtigungen, Kontrollen oder Durchsuchungen führen.
Damit wird aus einer technischen Frage eine grundrechtliche. Wenn KI Verhalten im öffentlichen Raum vorbewertet, geraten Menschen nicht erst durch eigenes Fehlverhalten in den Blick der Polizei, sondern durch statistische Muster und maschinelle Fehlinterpretationen.
Die Angst vor schleichender Normalisierung
Der zentrale Einwand lautet: Solche Systeme verändern Verhalten. Wer weiß oder vermutet, dass Kameras nicht nur filmen, sondern Gesichter erkennen und Bewegungen deuten, bewegt sich anders. Das betrifft Bahnhöfe, Flughäfen, Demonstrationen, politische Versammlungen und öffentliche Räume insgesamt.
Kolain spricht deshalb von einem Schritt in Richtung Ende der Anonymität im öffentlichen Raum. Das ist zugespitzt, aber nicht abwegig. Anonymität im öffentlichen Raum bedeutet nicht Straffreiheit. Sie bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger sich grundsätzlich bewegen können, ohne ständig identifiziert, ausgewertet oder in Risikokategorien eingeordnet zu werden.
Genau dieser Zustand verändert sich, wenn Videoüberwachung mit KI, biometrischem Abgleich und Datenbanken verbunden wird.
Das Problem ist nicht nur eine einzelne Kamera. Das Problem ist die Verknüpfung: Kameras, biometrische Daten, Mustererkennung, Mobilfunkortung, Drohnen, Datenbanken und spätere Auswertung. Aus vielen Einzelbefugnissen kann ein Überwachungssystem entstehen, das im Alltag kaum noch sichtbar begrenzt ist.
Der EU AI Act setzt Grenzen – aber mit Ausnahmen
Auch europarechtlich ist der Fall heikel. Der EU AI Act verbietet biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung in öffentlich zugänglichen Räumen für Strafverfolgungszwecke grundsätzlich, lässt aber enge Ausnahmen zu. Solche Einsätze brauchen hohe Hürden, etwa eine vorherige Grundrechtsprüfung und grundsätzlich eine Genehmigung durch eine richterliche oder unabhängige Stelle.
Genau deshalb wird entscheidend sein, ob die deutschen Regelungen wirklich eng genug gefasst sind. Kritiker bezweifeln das. Sie sehen die Gefahr, dass Deutschland die Ausnahmen des AI Act weit auslegt und damit eine Technologie normalisiert, die eigentlich nur in eng begrenzten Sonderfällen zulässig sein soll.
Hinzu kommt der biometrische Internetabgleich. Dabei sollen bereits vorhandene biometrische Daten, etwa ein Lichtbild, mit öffentlich zugänglichen Bildern im Netz abgeglichen werden können. Die Bundesregierung beschreibt diese Befugnisse als subsidiär und verweist auf Löschpflichten sowie Zweckbegrenzungen. Bürgerrechtler warnen dennoch vor einem massiven Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung.
Sicherheit gegen Freiheit ist zu einfach
Die Debatte wird schnell auf eine falsche Formel verkürzt: Wer gegen mehr Überwachung ist, sei gegen Sicherheit. Wer für neue Polizeibefugnisse ist, nehme Grundrechte nicht ernst. Beides greift zu kurz.
Natürlich braucht die Polizei zeitgemäße Mittel. Terrorgefahren, Menschenhandel, Gewalt an Bahnhöfen, gefährliche Drohnen oder organisierte Kriminalität lassen sich nicht mit den Werkzeugen von 1994 bekämpfen. Eine moderne Bundespolizei darf technisch nicht absichtlich blind gehalten werden.
Aber ebenso klar ist: Nicht alles, was technisch möglich ist, sollte rechtlich erlaubt sein. Der Staat muss begründen, warum ein Eingriff erforderlich, geeignet und verhältnismäßig ist. Gerade bei biometrischer Überwachung reicht ein allgemeiner Verweis auf Sicherheit nicht aus.
Das ist der Kern des Konflikts. Es geht nicht um Fortschritt gegen Rückständigkeit. Es geht um Macht, Kontrolle und Begrenzung.
Fehler treffen nicht alle gleich
Ein weiteres Risiko betrifft Diskriminierung. Biometrische Systeme und Verhaltenserkennung können unterschiedliche Fehlerquoten für verschiedene Bevölkerungsgruppen haben. Wenn Trainingsdaten unausgewogen sind oder gesellschaftliche Vorurteile technisch fortgeschrieben werden, trifft Überwachung marginalisierte Gruppen stärker.
Das kann zu mehr Kontrollen, mehr falschen Verdächtigungen und mehr Misstrauen führen. Gerade im Polizeikontext ist das brisant, weil technische Fehler unmittelbare Folgen haben können: Anhalten, Durchsuchen, Befragen, Festhalten.
Der Staat darf sich deshalb nicht hinter der vermeintlichen Neutralität von KI verstecken. KI-Systeme sind nicht objektiv, nur weil sie rechnen. Sie spiegeln Daten, Annahmen, technische Grenzen und Einsatzentscheidungen.
Der Bundesrat wird wichtig
Noch ist das Gesetzgebungsverfahren nicht vollständig abgeschlossen. Nach der Sommerpause muss sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen. Das ist politisch relevant, denn frühere Anläufe zur Reform des Bundespolizeigesetzes scheiterten dort.
Damit ist der Streit nicht vorbei. Er verlagert sich in die Länder, zu Datenschützern, Verfassungsrechtlern und möglicherweise vor Gerichte. Kolain rechnet mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof.
Das ist wahrscheinlich. Denn bei biometrischer Echtzeit-Erkennung, KI-Videoanalyse und Internetabgleich geht es um Grundrechte von erheblichem Gewicht. Es geht um informationelle Selbstbestimmung, Bewegungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und die Frage, ob Bürger sich im öffentlichen Raum unbeobachtet fühlen können.
SK