Mehr Netto vom Brutto – dieses Versprechen steht im Zentrum der geplanten Einkommensteuerreform der Bundesregierung. Ab 2027 sollen vor allem kleinere und mittlere Einkommen sowie Familien entlastet werden. Doch hinter den neuen Tarifgrenzen steckt ein bemerkenswerter Kurswechsel: Anders als 2026 soll die kalte Progression künftig nicht mehr vollständig ausgeglichen werden. Damit kann eine Lohnerhöhung, die lediglich gestiegene Preise kompensiert, wieder zu einer höheren realen Steuerbelastung führen.
Was kalte Progression eigentlich bedeutet
Das Prinzip ist einfach: Steigt das Gehalt wegen der Inflation um beispielsweise drei Prozent, hat ein Arbeitnehmer real zunächst keinen zusätzlichen Wohlstand gewonnen. Seine Kaufkraft bleibt im Idealfall lediglich erhalten.
Bei einem progressiven Einkommensteuertarif kann das höhere Nominaleinkommen jedoch dazu führen, dass ein größerer Teil des Einkommens mit höheren Steuersätzen belastet wird. Das Nettoeinkommen steigt dann weniger stark als die Preise – die reale Kaufkraft sinkt.
Genau diesen Effekt bezeichnet das Bundesfinanzministerium selbst als kalte Progression. 2026 wurden deshalb der Grundfreibetrag und die übrigen Tarifeckwerte – mit Ausnahme der Reichensteuer – verschoben. Der Grundfreibetrag stieg auf 12.348 Euro.
Für 2027 soll dieses Prinzip nicht mehr vollständig fortgesetzt werden.
Finanzminister Lars Klingbeil bestätigte bereits Anfang Juli, dass die Koalition keinen kompletten Ausgleich der kalten Progression vorgesehen hat. Stattdessen wolle man die verfügbaren finanziellen Spielräume gezielt zur Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen sowie von Familien einsetzen.
Zehn Milliarden Euro Entlastung – aber nicht sofort
Die Reform soll zum 1. Januar 2027 beginnen und ab 2028 ihre volle Wirkung erreichen. Das Bundesfinanzministerium beziffert das gesamte Entlastungsvolumen dann auf rund zehn Milliarden Euro jährlich.
Geplant ist unter anderem, den Einkommensteuertarif zwischen 17.800 und 70.600 Euro etwas abzuflachen. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro greifen. Außerdem sollen Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld steigen.
Für Familien kann sich daraus durchaus eine spürbare Entlastung ergeben. Das Finanzministerium nennt für eine Familie mit zwei Kindern und einem Haushaltsbrutto von etwa 60.000 Euro ab 2028 mehr als 600 Euro jährlich.
Singles profitieren dagegen weder vom höheren Kindergeld noch vom Kinderfreibetrag. Und genau dort wird die Rechnung interessant.
Ein Single mit 80.000 Euro verliert 265 Euro Inflationsausgleich
Das Institut der deutschen Wirtschaft hat die geplante Reform einem vollständigen Ausgleich der kalten Progression gegenübergestellt.
Für einen Single mit 40.000 Euro Bruttojahreseinkommen fällt die steuerliche Entlastung demnach um 81 Euro geringer aus, als es bei einem vollständigen Inflationsausgleich der Fall wäre. Bei 80.000 Euro Jahresbrutto wächst die Differenz auf 265 Euro.
Auch Familien können trotz der zusätzlichen familienpolitischen Leistungen teilweise hinter einem vollständigen Progressionsausgleich zurückbleiben. Das IW nennt für ein Paar mit zwei Kindern und Einkommen von 30.000 und 40.000 Euro eine Differenz von 132 Euro. Verdient der zweite Partner 80.000 Euro, steigt sie auf 280 Euro.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung:
Die Betroffenen zahlen nicht zwangsläufig 265 Euro mehr Einkommensteuer als im Vorjahr. Sie werden lediglich um 265 Euro weniger entlastet, als nötig wäre, um die inflationsbedingte Verschiebung des Steuertarifs vollständig auszugleichen. Ökonomisch ist dieser Unterschied entscheidend.
Die Bundesbank beziffert den vollständigen Ausgleich auf 8,2 Milliarden Euro
Wie groß die Größenordnung ist, zeigt eine Rechnung der Deutschen Bundesbank. Sie schätzt, dass ein vollständiger Ausgleich der kalten Progression ab 2027 staatliche Mindereinnahmen von rund 8,2 Milliarden Euro verursachen würde. Die Bundesbank berechnet dabei, wie hoch die Einnahmeausfälle wären, wenn der Einkommensteuertarif wie in den vergangenen Jahren entsprechend der Inflation verschoben würde.
Damit wird deutlich, warum der Streit nicht nur steuerpolitisch, sondern auch haushaltspolitisch ist. Ein vollständiger Inflationsausgleich kostet den Staat Milliarden. Verzichtet er darauf, steigen seine Einnahmen automatisch stärker – auch dann, wenn Arbeitnehmer real gar nicht wohlhabender geworden sind.
Die Regierung setzt bewusst andere Prioritäten
Die Entscheidung ist deshalb kein technisches Versehen. Die Bundesregierung hat sich ausdrücklich für eine andere Verteilung der verfügbaren Entlastung entschieden.
Das Finanzministerium argumentiert, dass angesichts begrenzter Haushaltsmittel nicht pauschal jeder Tarifwert vollständig mit der Inflation verschoben werden soll. Stattdessen soll die Reform stärker auf Familien sowie kleinere und mittlere Einkommen konzentriert werden.
Gleichzeitig werden sehr hohe Einkommen stärker belastet.
Der bisherige Reichensteuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen. Ab 280.000 Euro ist ein neuer Steuersatz von 47 Prozent vorgesehen. Bislang liegt die Grenze für den 45-Prozent-Satz 2026 bei 277.826 Euro.
Damit finanziert die Regierung einen Teil der Entlastungen innerhalb des Einkommensteuersystems um.
Entlastung und Mehrbelastung können gleichzeitig stimmen
Genau deshalb führen die politischen Aussagen schnell in die Irre.
Es kann gleichzeitig wahr sein, dass ein Arbeitnehmer durch die Reform weniger Steuern zahlt als ohne Reform – und dass seine Steuerbelastung real trotzdem steigt. Entscheidend ist der Vergleichsmaßstab.
Vergleicht man nur den heutigen Tarif mit dem geplanten neuen Tarif, entsteht eine Entlastung. Vergleicht man den neuen Tarif dagegen mit einem vollständig an die Inflation angepassten Steuertarif, bleibt bei vielen Einkommen eine Lücke.
Die kalte Progression verschwindet also nicht dadurch, dass gleichzeitig andere Steuersenkungen beschlossen werden.
Stefanie S. Klief