Nach Einführung der 12-Uhr-Preisregel für Tankstellen haben Hamburger Ämter erste Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte teilte mit, es seien 27 Verfahren auf den Weg gebracht worden. Die Verfahren richten sich gegen vier sogenannte Preishoheitsinhaber, berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Das sind beispielsweise Mineralölunternehmen, die Tankstellenbetreibern Preise vorgeben.
Das Bundeskartellamt hatte dem Bezirksamt mehr als 1,5 Millionen Datensätze für den Zeitraum April bis September übermittelt, wie das Bezirksamt mitteilte. In rund 39.000 Datensätzen gab es mögliche Abweichungen.
In Niedersachsen wurden bereits Verwarngelder verhängt. Erstaunlich ist angesichts der Spannen der Konzerne allerdings die Höhe der Bußgelder von 55 Euro pro Verstoß. Der gesetzliche Rahmen sieht Strafen von bis zu 100.000 € vor.