Wer krank ist, muss spätestens am vierten Arbeitstag seine Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber nachweisen. Lange Zeit war ein Arztbesuch notwendig, doch zu Beginn der Coronapandemie wurde die Krankschreibung auch per Telefon möglich. Diese Regelung wurde mehrfach verlängert, sodass sie nach Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) »fast durchgehend« galt. Zuletzt war die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung bis zum 31. Mai 2022 befristet – das Absetzen dieser Regelung stieß auf deutliche Kritik. So sagte etwa Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands e. V. (VdK) damals, die Option der telefonischen Krankschreibung habe Risikogruppen geschützt. Eine Weiterführung dieser Option sei daher »dringend erforderlich«.
Wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern (G-BA) am 4. August in einer Pressemitteilung bekannt gab, müssen Arbeitgeber eine telefonische Krankschreibung aufgrund leichter Atemwegsinfekte ab sofort wieder akzeptieren. Als Grund gab der Ausschuss die steigenden Corona-Infektionszahlen sowie die nahende Erkältungs- und Grippesaison an. Nach dieser nun erneuerten Regelung sei es grundsätzlich möglich, sich als Patient zunächst für bis zu sieben Tage krankschreiben zu lassen – vorausgesetzt, der zuständige Arzt sei von der Arbeitsunfähigkeit überzeugt. Auch eine telefonische Verlängerung der Krankschreibung um höchstens nochmal sieben Tage sei möglich. Der Beschluss trat mit dem 4. August 2022 in Kraft und gilt zunächst bis zum 30. November.
Im Bereich des Gesundheitswesens stieß die Neuauflage der telefonischen Krankschreibung auf breite Zustimmung. Die Krankenkasse DAK forderte sogar eine unbefristete Lösung. Zu Beginn der Pandemie geäußerte Befürchtungen, es könnten sich nun mehr Personen arbeitsunfähig melden, die es tatsächlich gar nicht seien, scheinen sich übrigens nicht bewahrheitet zu haben, das legt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) nahe. Wie das »Ärzteblatt« Mitte 2020 berichtete, stellte dieses zwar um1,6 Milliarden Euro gestiegene Lohnfortzahlungen aufgrund von Krankheitsfällen fest, doch da der Krankenstand im April 2020 lediglich um 0,1 Prozentpunkte erhöht gewesen sei, erschienen missbräuchlich genutzte telefonische Krankschreibungen nicht wahrscheinlich.
AS