Im Prozess um die Verteilung der Mehrkosten für das Bahnprojekt Stuttgart 21 hat die Bahn ihre Klageanträge konkretisiert. Der Konzern will mit seinen Klagen erreichen, dass sich die Projektpartner an möglichen Kosten bis zu einer Höhe von rund 11,8 Milliarden Euro beteiligen – nach einem bestimmten Verteilmechanismus, der im Finanzierungsvertrag des Bahnprojekts für den Umgang mit damals abgesicherten Mehrkosten vereinbart worden war.
Die Summe basiere nicht auf irgendeiner Kostenkalkulation, sondern sei aus dem System der Kostenverteilung hergeleitet, stellte der Prozessbevollmächtigte der Bahn, Ulrich Quack, laut der Deutschen Presse-Agentur klar. Die Summe leite sich aus der mehrfachen Wiederholung des im Finanzierungsvertrags geregelten Verteilmechanismus ab. Die Bahn benannte die Summe auf Wunsch des Gerichtes, das eine Klage in unbegrenzter Höhe nicht zulassen wollte.Die Bahn will erreichen, dass sich das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und der Flughafen Stuttgart finanziell an den Mehrkosten für die Neuordnung des Bahnknotens beteiligen. Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich laut Bahn derzeit auf 9,15 Milliarden Euro, zuzüglich eines Puffers in Höhe von 640 Millionen Euro.
Knackpunkt des Verfahrens ist die Auslegung der sogenannten Sprechklausel im Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009. In dem Vertrag ist die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt. Wer die Mehrkosten von inzwischen mindestens 4 Milliarden Euro trägt, ist derzeit unklar. In der Sprechklausel heißt es »Im Falle weiterer Kostensteigerungen nehmen die EIU und das Land Gespräche auf.« Was damit genau gemeint ist, ist zwischen den Projektpartnern allerdings umstritten.