Ab dem 1. Juli gilt in Deutschland ein verschärftes Verpackungsgesetz. Tausenden von Onlinehändlern droht dann ein Verkaufsverbot, sofern sie sich nicht rechtzeitig registrieren und eine entsprechende Gebühr auf die von ihnen verwendete Verpackung bezahlen. Aus Angst vor einer Sperrung werden sich auch ausländische Onlinehändler etwa aus China oder den USA erstmals in großer Zahl an den Kosten für Entsorgung und Recycling ihrer Verpackungen in Deutschland beteiligen. Im Endspurt vor Inkrafttreten der Verschärfung melden sich täglich rund 3.500 Unternehmen im Verpackungsregister an. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf den Vorstand des Registers, Gunda Rachut.
Seit 1993 gilt in Deutschland für Unternehmen die mit Zusatzkosten verbundene Pflicht zur sogenannten Systembeteiligung bei Entsorgung und Recycling von Verpackungen, wie dies der »Grüne Punkt« und andere Unternehmen gewährleisten. Für ausländische Importeure war diese Pflicht über Jahre eher theoretisch, da viele Händler sich und ihre Verpackungen in Deutschland nicht anmeldeten.Mit dem rasanten Wachstum des Onlinehandels führte das zu zunehmenden Beschwerden heimischer Firmen, weil ausländische Händler die Kosten umgingen. Wie viele Onlinehändler aus In- und Ausland in Deutschland Waren verkaufen, ist unbekannt. Das Verpackungsregister geht von mehreren Hunderttausend aus.
Wer sich bis zum 1. Juli nicht im öffentlichen Verpackungsregister »Lucid« angemeldet hat, darf nicht mehr verkaufen. Die großen Marktplätze wie »Amazon« und »Ebay« müssen nicht registrierte Händler künftig sperren.Die Novelle des Verpackungsgesetzes zielt allerdings nicht nur auf ausländische Versandhändler, sondern auch auf heimische Unternehmen. Registrieren müssen sich auch alle Unternehmen, die Waren zum Mitnehmen verkaufen und verpacken. Dazu zählen Bäcker und Metzger ebenso wie Pommes- und Bratwurstbuden, Blumenläden oder auch Apotheken, die Salbe in Plastikdosen abfüllen.