In Firmen mit Großraumbüros gilt das Corona-Infektionsrisiko als besonders hoch. Die Arbeitgeber stehen daher in der Pflicht, ihre Mitarbeiter zu schützen. Dazu gehört seit Januar 2021 auch, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, das Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen, sofern keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dagegensprechen.
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