Die Europäische Kommission hat heute ein neues Legislativpaket verabschiedet und damit ihre Reaktion im Bereich Migration und Asyl vollendet.
Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
Entsprechend ihrer Zusage, auf eine humanere, fairere und effizientere europäische Asylpolitik hinzuarbeiten, hat das Kollegium heute im Anschluss an das erste Vorschlagspaket zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vom 4. Mai 2016 drei neueLegislativvorschläge auf den Weg gebracht:
– einen Vorschlag für die Harmonisierung der derzeit unterschiedlichen Asylverfahren in allen Mitgliedstaaten und die Schaffung eines echten gemeinsamen Verfahrens, um Anreize für „Asyl-Shopping“ und Sekundärmigration zwischen den Mitgliedstaaten zu beseitigen;
– einen Vorschlag für die Festlegung einheitlicher Normen für die Anerkennung von Schutzbedürftigen und die Rechte, die Personen, die internationalen Schutz genießen, gewährt werden;
– einen Vorschlag für eine weitere Harmonisierung der Aufnahmebedingungen in der EU, um eine würdige Behandlung der Antragsteller im Einklang mit den Grundrechten und den Rechten des Kindes in der gesamten EU zu gewährleisten und um die Sekundärmigration zu verringern.
Alle Elemente eines soliden, kohärenten und integrierten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems liegen nun auf dem Tisch. Es ist großzügig gegenüber den Schutzbedürftigsten, streng in Bezug auf möglichen Missbrauch und gewährleistet stets die Achtung der Grundrechte.
Ein gemeinsamer EU-Neuansiedlungsrahmen
Entsprechend ihrer Zusage, legale Wege aus Drittländern in die EU zu erleichtern und auf eine bessere Koordinierung des internationalen Schutzes innerhalb der EU hinzuarbeiten, schlägt die Kommission ferner einen strukturierten EU-Neuansiedlungsrahmen vor.
Es soll eine Reihe gemeinsamer Standardverfahren für die Auswahl der Neuansiedlungskandidaten und ein gemeinsamer Schutzstatus für in der EU neu angesiedelte Personen festgelegt werden, um die europäischen Neuansiedlungsbemühungen künftig zu straffen und besser einzugrenzen. Damit werden für Personen, die internationalen Schutz benötigen, geordnete, sichere Wege in die EU geöffnet, um schrittweise die Anreize für irreguläre Einreisen zu verringern. Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei ihren Neuansiedlungsbemühungen im Rahmen der einschlägigen EU-Programme wird die Kommission für jede umgesiedelte Person 10 000 EUR aus dem EU-Haushalt bereitstellen.
Aktueller Stand bei Umverteilung und Neuansiedlung
Die Kommission hat heute auch ihren fünften Bericht über die Umsiedlungs- und Neuansiedlungsmaßnahmen vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass erhebliche Fortschritte erzielt wurden und dass die Maßnahmen zu wirken beginnen. Weitere Anstrengungen sind jedoch notwendig.
Insgesamt 3056 Personen wurden umverteilt (2213 aus Griechenland und 843 aus Italien).
Insgesamt 8268 Personen wurden nach der Neuansiedlungsregelung vom 20. Juli 2015 neu angesiedelt, hauptsächlich aus der Türkei, Libanon und Jordanien.
Insgesamt 802 Syrer wurden auf der Grundlage der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 aus der Türkei in die EU umgesiedelt.
Außerdem hat die Kommission eine Bestandsaufnahme der jüngsten Entwicklungen bei der Gegenseitigkeit in Bezug auf die Visumpflicht im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten und Kanada vorgenommen und die nächsten Schritte festgelegt. Sie bekräftigte ihr Ziel, die vollständige Gegenseitigkeit bei der Befreiung von der Visumpflicht zu erreichen.
Quelle Europäische Kommission
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