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    Auf einen Klick: „Gefällt mir“-Button darf keine Daten weitergeben

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    Von Redaktion am 10. März 2016 Wissen

    Mit einem Klick sind unsere Daten übermittelt – ohne dass wir davon etwas mitbekommen. Aber das verstößt gegen die Datenschutzbestimmungen in Deutschland, so das Düsseldorfer Landgericht.

    Bei dem verhandelten Fall geht es um die Internetseite des Modehändlers Peek & Cloppenburg. Drückte ein Besucher dort auf den „Gefällt mir“-Button, wurden die Daten an Facebook automatisch weitergegeben. Das geht so ohne Einwilligung nicht mehr.

    Das Gericht gab damit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weitgehend recht, die gegen den Modekonzern Peek & Cloppenburg geklagt hatte. „Der Praxis von Facebook, Daten ohne Wissen und Einwilligung der Nutzer abzugreifen, wird nun ein Riegel vorgeschoben“, begrüßte die Verbraucherzentrale das Urteil.

    Das Modeunternehmen hat seine Seite bereits geändert. Der Nutzer muss jetzt Social-Media-Dienste wie den „Gefällt mir“-Button explizit aktivieren und stimmt damit zu, dass Daten an Facebook übertragen werden.

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