In Deutschland gehört zu den Gutverdienern, wer als kinderloses Paar netto gemeinsam mindestens 5.294 Euro verdient, als Single muss es mindestens ein Einkommen von 3.529 Euro netto sein. Wer diese Grenze überschreitet und damit einkommensstärker ist, als 90 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland, hat mit allen anderen Gutverdienern eine Gemeinsamkeit. Der größte Ausgabenposten in der Haushaltsrechnung ist ziemlich sicher: die Einkommenssteuer.
Wer in Deutschland die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen. Das sagte seinerzeit bereits Helmut Schmidt, Bundeskanzler der BRD von 1974 bis 1982. Es stellt sich jedoch die Frage, welche Möglichkeiten es heute in Deutschland noch gibt, persönliche Steuerlast in privates Vermögen zu wandeln.
Genau hier kommt die Denkmalimmobilie ins Spiel. Denkmalgeschützte Immobilien sind besonders aufgrund ihrer oft künstlicheren Fassaden von historischer Bedeutung und befinden sich meistens relativ zentrumsnah. Um das Stadtbild aufzuwerten und gleichzeitig Wohnraum zu schaffen, ist es daher von gesellschaftlicher Bedeutung, solche Objekte umfassend zu sanieren.
Spezialisierte Bauträger kaufen beispielsweise solche Bauruinen auf und entwerfen ein völlig neues Wohnkonzept. Durch die Sanierung erhalten die Gebäude zum Beispiel ein modernes Innenleben, zeitgemäße Elektroinstallationen und ein komplett neues Heizsystem. Von innen wie ein Neubau, von außen historisch erhalten, entsteht Wohnraum, wie er heute gefragt ist. Diese Sanierungsmaßnahmen werden dann durch steuerliche Begünstigungen für den Anleger staatlich gefördert.
Als Privatanleger kann man einzelne Eigentumswohnungen in einem solchen denkmalgeschützten Objekt dann vor Sanierungsbeginn erwerben. Neben den Mieteinnahmen nach Sanierungsende profitiert man zusätzlich von hohen Sonderabschreibungen auf den Teil des Kaufpreises, der für die Sanierungsmaßnahmen eingesetzt wird.
Diese hohen Sonderabschreibungen reduzieren das persönliche zu versteuernde Einkommen und führen so effektiv zu einer geringeren Einkommenssteuer. Verwendet man nun zusätzlich zu den Mieteinnahmen die eingesparte Einkommenssteuer zur Tilgung des Darlehens, so baut man sich aus den eingesparten Steuern ein persönliches Immobilienvermögen auf, anstelle das Geld ans Finanzamt zu zahlen.
Aufgrund der hohen Sonderabschreibung ist es gemäß § 7h/i Einkommenssteuergesetz (EStG) möglich, die Sanierungskosten binnen 12 Jahren komplett abzusetzen. Die Spekulationsfrist endet sogar bereits nach 10 Jahren, Veräußerungsgewinne wären somit komplett steuerfrei.
Immobilien gehören zudem seit jeher zu den werthaltigen und krisensicheren Kapitalanlagen. Gerade Wohnimmobilien sind für viele Anleger in Krisenzeiten ein sicherer Hafen, getreu dem Motto: Gewohnt werden muss immer. Günstige Darlehenszinsen vereinfachen den Weg zum Immobilieninvestment in der heutigen Zeit zusätzlich.
Fazit: Die Denkmalimmobilie bietet also für Gutverdiener neben der Gelegenheit, persönliche Steuerlast in privates Vermögen zu wandeln, zusätzlich den Vorteil, vom wertbeständigen und krisensicheren Wohnimmobilienmarkt zu profitieren.
Über den Autor: Norbert Frank ist Experte für Immobilien und Kapitalanlagen in Deutschland. Als Gründer der Frank Finanzplanung GmbH & Co. KG bietet er Lösungen zum Vermögensaufbau und zur Vermögenssicherung.
Bild: Fotoatelier Karin Kozak