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    Kassenbonpflicht gilt ab 1. Januar 2020

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    Von Redaktion am 19. Dezember 2019 Nachrichten

    „Och nö!“, gepaart mit teils genervtem oder resigniertem Augenrollen, so die Reaktion von Kunden wie Verkäufern auf die neue Bonpflicht. Doch das Bundesfinanzministerium bleibt eisern und lässt über seinen Sprecher verkünden: „Es bleibt (…) dabei, dass zum 1. Januar diese Belegpflicht in Kraft treten wird.“ Mit dem neuen Gesetz will man Steuerbetrügern und Kassenmanipulateuren auf die Schliche kommen. Ob dieses Instrument für die Behebung des Problems ist, bezweifelt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier. Er möchte zumindest eine Änderung durchsetzen, die bewirkt, dass nicht zwingend bei jedem Einkauf ein Kassenbon ausgedruckt werden muss. Das sei kein großer Akt, beteuert er: „Es gibt die Möglichkeit, das untergesetzlich zu machen.“

    Wünschenswert wäre das schon allein, um Papier zu sparen, denn, wie BUND-Abfallexperte Rolf Buschmann erklärt: „Die Kassenbonpflicht produziert vor allem Müllberge aus nicht recyclebaren und gesundheitlich problematischen Kassenbons aus Thermopapier.“

    Christian Dürr, FDP-Vizefraktionschef im Bundestag interessiert da eher der Aufwand für die Unternehmer: „Niemand will, dass ab dem kommenden Jahr eine Bonpflicht eingeführt wird, da sind wir uns mittlerweile alle einig. Egal, ob große Supermarktkette oder die Bäckerei von nebenan, jedes Unternehmen muss sich auf einen irren bürokratischen Aufwand einstellen.“

    Und ob der wirklich gerechtfertigt ist, lässt sich bezweifeln, nachdem etwa 90 Prozent der Kunden den Kassenzettel direkt an der Kasse liegen lassen.

     

     

    Bild: Depositphotos.com/AndreyPopov

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