Die Bundesregierung hat jetzt eine deutliche Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Bis zum Jahr 2027 soll die Lohnuntergrenze in drei Schritten auf 14,60 Euro pro Stunde angehoben werden. Die erste Stufe tritt bereits am 1. Januar 2026 in Kraft, wenn der Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro auf 13,50 Euro steigt. Ein Jahr später folgt die Anhebung auf 14,10 Euro, bevor am 1. Juli 2027 die finale Stufe von 14,60 Euro erreicht wird.
Für Vollzeitbeschäftigte bedeutet die finale Anhebung ein monatliches Bruttogehalt von etwa 2.534 Euro – eine deutliche Steigerung gegenüber den aktuell 2.223 Euro. Besonders profitieren werden Branchen mit vielen Niedriglohnbeschäftigten wie die Gastronomie, der Einzelhandel oder die Gebäudereinigung. Die Mindestlohnkommission, in der Vertreter von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft sitzen, hatte die schrittweise Erhöhung empfohlen, berichtet das Handelsblatt auf seiner Onlineplattform. Sie argumentiert, dass die deutsche Wirtschaft die höheren Lohnkosten verkraften könne, ohne dass dadurch Arbeitsplätze gefährdet würden.
Allerdings gibt es auch kritische Stimmen. Arbeitgeberverbände warnen vor den Folgen für kleine und mittelständische Unternehmen, insbesondere in strukturschwachen Regionen Ostdeutschlands. »Viele Betriebe werden sich diese Lohnsteigerungen nicht leisten können«, warnte der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages. Gewerkschaften begrüßen die Pläne zwar grundsätzlich, fordern aber noch weitergehende Schritte. »14,60 Euro sind ein Fortschritt, aber um wirklich existenzsichernd zu sein, bräuchten wir mindestens 15 Euro«, kommentierte der DGB-Vorsitzende.
Der Beschluss der Bundesregierung muss nun noch den Bundestag passieren, wo jedoch mit einer breiten Mehrheit gerechnet wird. Sollte sich die wirtschaftliche Lage bis 2027 deutlich verschlechtern, ist eine erneute Überprüfung der finalen Stufe vorgesehen.
MK