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    Bankhaus Obotritia: BaFin stellt Antrag auf Insolvenzverfahren
    Bild: IMAGO / Sven Simon

    Bankhaus Obotritia: BaFin stellt Antrag auf Insolvenzverfahren

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    Von Redaktion am 13. März 2025 Unternehmen

    Investor und Aktienstratege Rolf Elgeti hatte mit seinem eigenen Bankhaus das Ziel, attraktive Nischen im Finanzsektor zu erschließen. Doch nun steht die Bankhaus Obotritia GmbH i.L. vor großen finanziellen Problemen: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat einen Entschädigungsfall festgestellt, da das Institut nicht mehr in der Lage ist, die Kundeneinlagen vollständig zurückzuzahlen.

    Bereits am 3. März 2025 stellte die BaFin beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens für das Bankhaus Obotritia. Das Gericht beauftragte daraufhin einen Sachverständigen mit der Prüfung der Insolvenzgründe. Am 10. März 2025 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, und Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé wurde als Insolvenzverwalter eingesetzt, wie die BaFin mitteilte.

    Die Einlagen der etwa 1.300 betroffenen Kunden sind durch das Einlagensicherungsgesetz geschützt. Da das Institut der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) angehört, können Einleger mit einer Rückzahlung von bis zu 100.000 Euro rechnen, in Ausnahmefällen auch mehr. Die EdB wird zeitnah auf die betroffenen Gläubiger zugehen.

    Auf ihrer Internetseite erklärt das Bankhaus, dass sie der BaFin eine Anzeige gemäß § 46b Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) erstattet habe. Die Behörde habe daraufhin ein Moratorium erlassen, das ein allgemeines Zahlungsverbot beinhaltet.

    Das Bankhaus Obotritia war vor allem als Nischenfinanzierer für kleine und mittelständische Unternehmen im deutschen Gewerbeimmobilienmarkt tätig. Zum 31. Dezember 2024 belief sich die Bilanzsumme laut vorläufigen Zahlen auf 51,8 Millionen Euro. Laut BaFin befinden sich auf den Konten der Bankhaus Obotritia noch Kundengelder von etwa 1.300 Privatpersonen, die hauptsächlich über eine Anlageplattform gewonnen wurden. Diese Einlagen sind durch das Einlagensicherungsgesetz abgesichert.

    MK

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